Livemusikförderung
Mit unserer Livemusikförderung wollen wir durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen. Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres. Mit dem Festivalförderfonds werden Musikfestivals unterstützt, die besondere soziokulturelle Schwerpunkte setzen etwa in der Nachwuchsförderung, durch eine anspruchsvolle Programmplanung oder Engagement für ökologische Nachhaltigkeit. Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in auftrittsrelevanten Bereichen.
Live 500
FAQ
Zum Antrag
In der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit Newcomer:innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr zu sehr in den Hintergrund zu treten. Das Förderprogramm Live 500 setzt seinen Förderfokus genau auf diese niedrigschwelligen Livemusikformate. Es soll ein Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter:innen bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstler:innen (auch im Newcomer:innen-Bereich) zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler:innen ebenso wie für das Publikum zu ermöglichen. Ein weiteres Förderziel ist es, durch das Programm Live 500, die ländlichen und kulturstrukturell schwächeren Regionen stärken.
Wichtige Dokumente und Vorlagen
- Musterantrag Musikspielstätten | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
- Musterantrag Veranstalter:innen | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
- Infoblatt für Geförderte | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
Alle Unterlagen der 1. Runde (2023/2024) findest Du auf unserer allgemeinen Seite Downloads.
Anträge für Live 500 – 2. Förderrunde (2024/2025) können vom 23.09.2024 (13:00 Uhr) bis zum 23.10.2024 (13:00 Uhr) gestellt werden.
Infocalls Live 500
Es werden Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antrags-Tool erläutert. Anschließend ist Zeit für Fragen der Teilnehmenden.
13.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
16.09., 14 Uhr – Zur Anmeldung
18.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
24.09., 14 Uhr – Zur Anmeldung
25.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
Kontakt
Sprechzeiten:
Dienstag 15 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 15 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 13 Uhr
live500@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 500
Gerne beraten wir auch auf Englisch oder Französisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Erik Kühn
Projektmanagement Live 500
Josefine Bomba
Projektmanagement Live 500
josefine.bomba@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 521
Festivalförderfonds
FAQ
Zum Antrag
Mit dem Festivalförderfonds wird erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals: mindestens 80% der bewilligten Projekte sollen von Festivals mit max. 15.000 Besucher:innen durchgeführt werden. Aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals (auch sog. Umsonst & Draußen Festivals) im Bereich der populären Musik und des Jazz mit überregionaler Bedeutung.
- Kein Windhundverfahren: Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Fachjury.
- Der Förderbetrag beträgt max. 50.000 EUR.
- Die Projektausgaben müssen min. 10.000 EUR und können max. 500.000 EUR umfassen.
- Festivals mit einer Besucher:innenanzahl von bis zu 15.000 Personen können einen Förderantrag für das gesamte Festival stellen.
- Festivals mit einer Besucher:innenzahl über 15.000 Personen können einen Förderantrag für ein Teilprojekt stellen.
- Der Projektzeitraum startet frühestens mit dem Tag der Antragsstellung und endet am 31.12.2024.
Vorlagen und Informationen (Antragstellung):
Vorlagen und Informationen (Projektdurchführung):
Muster (Antragstellung):
Anträge für den Festivalförderfonds konnten vom 06.11.2023 (13:00 Uhr) bis 18.12.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Projektdurchführung und bei technischen Problemen wendet euch gerne während der Sprechzeiten an die Berater:innen der Initiative Musik:
Sprechzeiten:
Dienstag 14-16 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr
Donnerstag 11-13 Uhr
Freitag 11-13 Uhr
festivalfoerderung@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 540
Gerne beraten wir auch auf Englisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Nisrin El Karkani (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
nisrin.el-karkani@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 518
Jana Geiger (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
jana.geiger@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 516
Jennifer Leja (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
jennifer.leja@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 524
Tina Wedmann (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
tina.wedmann@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 529
PlugIn
FAQ
Zum Antrag
Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das neu aufgelegte Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher:innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen.
- Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.
- Der Förderanteil beträgt max. 15.000 EUR.
- Der Eigenanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Eigenanteil zu.
- Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben.
- Die Mittel werden nach einer Regionalquote auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, damit strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden.
- Förderprojekte können bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.
Downloads (Projektdurchführung):
- Anleitung Mittelanforderung
- Inventar Etikett Vorlage (Sammeldokument) – pdf
- Inventar Etikett Vorlage (Einzel) – jpg
Wichtige Informationen:
Muster (Antragstellung):
Anträge konnten zwischen dem 17.06. und dem 12.07.2024 (18 Uhr) gestellt werden.
Derzeit werden die Anträge geprüft. Wir gehen davon aus, allen Antragsstellenden eine Rückmeldung bis Mitte Oktober geben zu können.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Antragstellung und bei technischen Problemen wendet euch gerne an uns.
Sprechzeiten:
Di. & Do.: 14 – 16 Uhr
Mi. & Fr.: 11 – 13 Uhr
clubs@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 560
Gerne beraten wir auch auf Englisch oder Französisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Christian Zirbeck (er/ihm)
Projektmanagement PlugIn
christian.zirbeck@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 519
Yoana Le Forestier (sie/ihr)
Projektmanagement PlugIn
yoana.leforestier@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 528