Livemusikförderung
Mit unserer Livemusikförderung wollen wir durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen. Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres. Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in auftrittsrelevanten Bereichen. Das Bundesschallschutzprogramm, initiiert als Pilotprogramm, unterstützt besonders betroffene Spielstätten und Festivals dabei, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen umzusetzen.
Der Festivalförderfonds ist ab sofort Teil der Strukturförderung.
Live 500
FAQ
Zum Antrag
In der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit aufstrebenden Musiker:innen sowie weniger populäre oder experimentelle Genres laufen dabei Gefahr, in den Hintergrund zu treten. Das aufgelegte Förderprogramm Live 500 IV soll hier ansetzen. Es soll ein flächendeckendes Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen im Bereich der Popularmusik sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, kleine bis mittlere Musikspielstätten und Veranstalter:innen bei einer diverseren Programmplanung und faireren Vergütung der Künstler:innen zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Schließlich soll Live 500 IV auch die ländlichen und strukturell schwächeren Regionen stärken, da niedrigschwellige Kulturangebote in diesen Orten oft systemrelevant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität vor Ort sind.
Wichtige Dokumente und Vorlagen
- Musterantrag Musikspielstätten | Live 500 – 4. Runde (2026/2027)
- Musterantrag Veranstalter:innen | Live 500 – 4. Runde (2026/2027)
Anträge für Live 500 – 4. Förderrunde (2026/2027) können vom 06.10.2026 (12:00 Uhr) bis zum 20.10.2026 (12:00 Uhr) gestellt werden.
Infocalls zur 4. Förderrunde finden an folgenden Tagen statt:
Kontakt
Sprechzeiten:
Dienstag 15 bis 17 Uhr
Mittwoch 13 bis 15 Uhr
Donnerstag 15 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 13 Uhr
live500@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 500
Gerne beraten wir auch auf Englisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Josefine Bomba
Projektmanagement Live 500
josefine.bomba@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 521
PlugIn
FAQ
Zum Antrag
Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher:innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen.
- Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.
- Der Förderanteil beträgt max. 15.000 EUR.
- Der Eigenanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Eigenanteil zu.
- Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben.
- Die Mittel werden im Verhältnis 60/40 auf den urbanen und nicht-urbanen Raum verteilt, damit strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden. Als nicht-urbane gelten Orte bis zu einer Bevölkerungszahl von 100.000. Die Quotierung ist flexibel: Ist ein Kontingent erschöpft und im anderen Kontingent noch Budget verfügbar, geht das verbleibende Budget in das jeweils andere Kontingent über.
- Förderprojekte für die dritte Runde können bis zum 31.3.2027 umgesetzt werden.
- Bereits von PlugIn geförderte Spielstätten können nicht erneut gefördert werden.
Muster (Antragstellung 3. Runde):
- Musterantrag
- Muster Finanzierungsplan
- Schritt für Schritt Anleitung Förderportal
- How-to-Video – Finanzierungsplan im Antragstool
Downloads (Projektdurchführung):
- Anleitung Mittelanforderung
- Anleitung Verwendungsnachweis
- Vorlage Arbeitszeiterfassung (für Personalausgaben) – xlsx
- Inventar Etikett Vorlage (Sammeldokument) – pdf
- Inventar Etikett Vorlage (Einzel) – jpg
Wichtige Informationen:
Anträge konnten von Montag, den 18.5.2026, 13 Uhr bis Freitag, den 5.6.2026, 13 Uhr gestellt werden.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Antragstellung und bei technischen Problemen wendet euch gerne an uns.
Reguläre Sprechzeiten:
Di. & Do.: 14 – 16 Uhr
Mi. & Fr.: 11 – 13 Uhr
clubs@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 560
Gerne beraten wir auch auf Englisch oder Französisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Yoana Le Forestier (sie/ihr)
Projektmanagement PlugIn
yoana.leforestier@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 560
Michael Bohner (er/ihm)
Projektmanagement PlugIn
michael.bohner@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 – 560
Bundesschallschutzprogramm
FAQ
Lärmemissionen durch Musikspielstätten und Festivals sind besonders in urbanen Räumen ein sensibles Thema. Sie können als Belastung wahrgenommen und als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden – oft ein Grund für Konflikte.
Das Bundesschallschutzprogramm, initiiert als Pilotprogramm, setzt genau hier an: Es unterstützt besonders betroffene Spielstätten und Festivals dabei, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen umzusetzen. Dadurch werden bestehende Konflikte entschärft und langfristig tragfähige Lösungen geschaffen.
Unser Ziel: Den Fortbestand dieser wichtigen Kulturorte sichern – für ein lebendiges Musik- und Veranstaltungsangebot ohne vermeidbare Einschränkungen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanziert das Bundesschallschutzprogramm mit 3 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch die Initiative Musik unter fachlicher Begleitung der LiveMusikKommission. Im Rahmen der Pilotrunde werden gezielt Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind bzw. deren Durchführung gefährdet ist. Für die Auswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen wirken, werden sie schließlich durch eine Fachperson im Bereich Akustik und Schallschutz geprüft und priorisiert. Ziel ist, dass die Clubs und Festivals der ersten Förderrunde nach erfolgreicher Umsetzung gestärkt aus dem Modellprojekt hervorgehen und langfristig geschützt sind.
Downloads (für Geförderte):
Interessensbekundungen zum Bundesschallschutzprogramm konnten zwischen dem 02.02.2026 und dem 16.03.2026 bei der LiveMusikKommission eingereicht werden.
So entstand eine Vorauswahl durch die LiveMusikKommission, die Initiative Musik sowie einen unabhängigen Sachverständigen. Die so getroffene Vorauswahl wurde im Mai einem Auswahlgremium vorgelegt. Anfang Juni wurden alle Teilnehmenden an dem Interessensbekundungsverfahren informiert.
Frist für die Antragseinreichung der ausgewählten Projekte ist der 30. Juni 2026 um 17h.
Max Wernicke (er/ihm)
Projektmanagement Bundesschallschutzprogramm
Gefördert durch
