Livemusikförderung
Mit unserer Livemusikförderung wollen wir durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen. Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres. Mit dem Festivalförderfonds werden Musikfestivals unterstützt, die besondere soziokulturelle Schwerpunkte setzen etwa in der Nachwuchsförderung, durch eine anspruchsvolle Programmplanung oder Engagement für ökologische Nachhaltigkeit. Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in auftrittsrelevanten Bereichen.
Live 500
FAQ
Zum Antrag
In der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit Newcomer:innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr zu sehr in den Hintergrund zu treten. Das Förderprogramm Live 500 setzt seinen Förderfokus genau auf diese niedrigschwelligen Livemusikformate. Es soll ein Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter:innen bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstler:innen (auch im Newcomer:innen-Bereich) zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler:innen ebenso wie für das Publikum zu ermöglichen. Ein weiteres Förderziel ist es, durch das Programm Live 500, die ländlichen und kulturstrukturell schwächeren Regionen stärken.
Wichtige Dokumente und Vorlagen
- Musterantrag Musikspielstätten | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
- Musterantrag Veranstalter:innen | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
- Infoblatt für Geförderte | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
- Gagenbestätigung-Vorlage (Deutsch) | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
- Gagenbestätigung-Vorlage (English) | Live 500 – 2. Runde (2024/2025)
- Schritt-für-Schritt Anleitung Verwendungsnachweis
Alle Unterlagen der 1. Runde (2023/2024) findest Du auf unserer allgemeinen Seite Downloads.
Anträge für Live 500 – 2. Förderrunde (2024/2025) konnten vom 23.09.2024 (13:00 Uhr) bis zum 23.10.2024 (13:00 Uhr) gestellt werden.
Kontakt
Sprechzeiten:
Am ersten Tag der Antragsstellung am 23.9. sind wir zwischen 13 Uhr und 18 Uhr telefonisch erreichbar.
Dienstag 15 bis 17 Uhr
Mittwoch 13 bis 15 Uhr
Donnerstag 15 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 13 Uhr
live500@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 500
Gerne beraten wir auch auf Englisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Erik Kühn
Projektmanagement Live 500
Josefine Bomba
Projektmanagement Live 500
josefine.bomba@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 521
Festivalförderfonds
FAQ
Zum Antrag
Mit dem Festivalförderfonds gibt es seit 2023 erstmals eine strukturelle Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. In der zweiten Runde richtet sich das Programm insbesondere an Festivals jenseits der Metropolen: mindestens 70% der bewilligten Projekte sollen von Festivals aus dem nicht-urbanen Raum (bis zu 100.000 Einwohner:innen) durchgeführt werden. Die Musikfestivals können eine Förderung bis zu 50.000 EUR erhalten. Die Mittelvergabe erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bewilligung der Fördermittel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Wichtige Dokumente und Vorlagen
Die Unterlagen auf dieser Seite gelten für den Festivalförderfonds – 2. Runde (2024/2025). Alle Unterlagen der 1. Runde (2023/2024) findest du auf unserer allgemeinen Downloadseite.
Vorlagen & Informationen (Antragstellung)
- Vorlage Finanzierungsplan
- Förderrechner
- Musterantrag
- Muster Finanzierungsplan
- Anleitung Antragstellung
Merkblätter
- Merkblatt zu den Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung der BKM
- Merkblatt subventionserhebliche Tatsachen
Vorlagen & Informationen (Projektdurchführung)
Anträge für den Festivalförderfonds konnten vom 11.10.2024 bis 04.11.2024 eingereicht werden. Außerhalb dieser Antragsfrist können keine Anträge eingereicht werden.
Kontakt
Bei Fragen zu eurem Antrag oder der Projektdurchführung wendet euch gerne während der Sprechzeiten an die Berater:innen der Initiative Musik:
Sprechzeiten:
Dienstag 14-16 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr
Donnerstag 11-13 Uhr
Freitag 11-13 Uhr
festivalfoerderung@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 540
Gerne beraten wir auch auf Englisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Nisrin El Karkani (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
nisrin.el-karkani@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 518
Jana Geiger (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
jana.geiger@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 516
Jennifer Leja (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
jennifer.leja@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 524
Tina Wedmann (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds
tina.wedmann@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 529
PlugIn
FAQ
Zum Antrag
Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das neu aufgelegte Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher:innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen.
- Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.
- Der Förderanteil beträgt max. 15.000 EUR.
- Der Eigenanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Eigenanteil zu.
- Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben.
- Die Mittel werden nach einer Regionalquote auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, damit strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden.
- Förderprojekte können bis zum 31.03.2025 umgesetzt werden.
Downloads (Projektdurchführung):
- Anleitung Mittelanforderung
- Inventar Etikett Vorlage (Sammeldokument) – pdf
- Inventar Etikett Vorlage (Einzel) – jpg
Wichtige Informationen:
Muster (Antragstellung):
Anträge konnten zwischen dem 17.06. und dem 12.07.2024 (18 Uhr) gestellt werden.
Derzeit werden die Anträge geprüft. Wir gehen davon aus, allen Antragsstellenden eine Rückmeldung bis Mitte November geben zu können.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Antragstellung und bei technischen Problemen wendet euch gerne an uns.
Sprechzeiten:
Di. & Do.: 14 – 16 Uhr
Mi. & Fr.: 11 – 13 Uhr
clubs@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 560
Gerne beraten wir auch auf Englisch oder Französisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Christian Zirbeck (er/ihm)
Projektmanagement PlugIn
christian.zirbeck@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 519
Yoana Le Forestier (sie/ihr)
Projektmanagement PlugIn
yoana.leforestier@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 528