Livemusikförderung

Mit unserer Livemusikförderung wollen wir durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen. Das Programm Live500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres. Mit dem Festivalförderfonds werden Musikfestivals unterstützt, die besondere soziokulturelle Schwerpunkte setzen etwa in der Nachwuchsförderung, durch eine anspruchsvolle Programmplanung oder Engagement für ökologische Nachhaltigkeit.

Live500
Programmbeschreibung
FAQ
Zum Antrag

In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit Newcomer:innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalter:innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler:innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
  • Gefördert werden kleine Konzerte und Konzertformate mit Newcomer:innen, weniger populären oder experimentellen Genres.
  • Antragsberechtigt sind Musikclubs und Musikveranstalter:innen. Musikveranstalter:innen sind nur in der Kategorie 1 antragsberechtigt.
  • Es können maximal 24 (Kategorie 1) oder 12 (Kategorie 2) Konzerte für eine Fördersumme von maximal 12 000 EUR beantragt werden.
  • In der Kategorie 1 beträgt die Fördersumme je Konzert 500 EUR: 250 EUR als Gagenzuschuss an die Künstler:innen, 250 EUR als Zuschuss an den Musikclub bzw. an das veranstaltende Unternehmen.
  • In der Kategorie 2 beträgt die Fördersumme je Konzert 1.000 EUR: 500 EUR als Gagenzuschuss an die Künstler:innen, 500 EUR als Zuschuss an den Musikclub.
  • Die Mittel werden nach einer Regionalquote auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, damit gerade strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden.
  • Die geförderten Konzerte können bis zum 30.9.2024 stattfinden.

Muster (Antragstellung):

Vorlagen & Informationen (Projektdurchführung):

Wichtige Informationen:

Anträge für Live 500 konnten vom 3.7.2023 (13 Uhr) bis 31.7.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden.

Infocall: Zwischenabrechnungen
06.12.2023,  11 – 12:30 Uhr
Mit diesem Link kommt ihr direkt in den Call.

Kontakt

Bei Fragen rund um die Antragstellung und bei technischen Problemen wenden Sie sich gerne an die Berater:innen der Initiative Musik:

Sprechzeiten:

Dienstag 15 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 15 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 13 Uhr

live500@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 500

You are welcome to reach out to us in English as well!
Festivalförderfonds
Programmbeschreibung
FAQ
Zum Antrag

Mit dem Festivalförderfonds wird erstmals eine strukturierte Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Festivals können in einem offenen Verfahren einen Antrag auf Förderung stellen. Im Fokus einer jeden Förderung stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte, wie u. a. Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals: mindestens 80% der bewilligten Projekte sollen von Festivals mit max. 15.000 Besucher:innen durchgeführt werden. Aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals (auch sog. Umsonst & Draußen Festivals) im Bereich der populären Musik und des Jazz mit überregionaler Bedeutung.
  • Kein Windhundverfahren: Über die Förderung entscheidet eine unabhängige Fachjury.
  • Der Förderbetrag beträgt max. 50.000 EUR.
  • Die Projektausgaben müssen min. 10.000 EUR und können max. 500.000 EUR umfassen.
  • Festivals mit einer Besucher:innenanzahl von bis zu 15.000 Personen können einen Förderantrag für das gesamte Festival stellen.
  • Festivals mit einer Besucher:innenzahl über 15.000 Personen können einen Förderantrag für ein Teilprojekt stellen.
  • Der Projektzeitraum startet frühestens mit dem Tag der Antragsstellung und endet am 31.12.2024.

Vorlagen und Informationen (Antragstellung):

Muster (Antragstellung):

Das Antragsverfahren läuft vom 06.11.2023, 13:00 Uhr bis 18.12.2023, 23:59 Uhr. Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Initiative Musik.

Infocall: How-To Antragsstellung Festivalförderfonds

28.11.2023, 16:30 – 18:00 Uhr | Zur Anmeldung
05.12.2023, 16:30 – 18:00 Uhr | Zur Anmeldung
12.12.2023, 10:00 – 11:30 Uhr | Zur Anmeldung

Die Teilnehmer:innenzahl ist jeweils auf 100 Personen begrenzt.

Kontakt

Bei Fragen rund um die Antragstellung und bei technischen Problemen wenden Sie sich gerne während der Sprechzeiten an die Berater:innen der Initiative Musik:

Sprechzeiten:

Dienstag 14-16 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr
Donnerstag 11-13 Uhr
Freitag 11-13 Uhr

festivalfoerderung@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 540

You are welcome to reach out to us in English as well!

Nisrin El Karkani (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds

nisrin.el-karkani@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 518

Jana Geiger (sie/ihr)
Projektmanagement Festivalförderfonds

jana.geiger@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 516

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