Programmbeschreibung
FAQ
Zum Antrag
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine siebenköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.
Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden.
Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
WICHTIGER HINWEIS:
Ab dem 1. 3.2026 öffnet die Antragsstellung für die neu ausgerichteten Förderprogramme. Vom 1.1. bis 28.2.2026 können weiterhin Anträge für die Internationale Tourförderung sowie GO! Export gestellt werden (für Projekte, die bis Ende April 2026 durchgeführt werden).
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch oder per Fax (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin / Faxnummer (030) 531 475 45-199). Es werden nur Anträge berücksichtigt, die rechtzeitig vollständig vorliegen.
WICHTIG: Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Verbindliche Buchungen für z.B. Hotels oder Flüge dürfen erst nach einer Förderzusage getätigt werden. Falls es notwendig sein sollte, in der Zeit zwischen Antragstellung und Förderzusage Buchungen zu tätigen, kann ein sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn bei der Antragstellung beantragt werden.