Häufig gestellte Fragen Festivalförderfonds
Bitte lesen Sie sich zunächst die Programmbeschreibung sorgfältig durch. Im Folgenden finden Sie dann Antworten auf häufige Fragen zu der Antragsberechtigung, zum Fördergegenstand, zum Antragsverfahren und zur Projektdurchführung.
Stand: 21.11.2023
Fragen zur Antragsberechtigung
Was gilt für dieses Programm als Musikfestival?
Bei einem Musikfestival müssen Livemusik-Darbietungen deutlich gegenüber anderen Programmpunkten überwiegen, außerdem sollte es eine besondere inhaltliche und/oder genrespezifische musikalische Schwerpunktsetzung geben. Die Livemusik-Darbietungen stehen thematisch im Vordergrund und werden nicht als Veranstaltung(en) mit einem „Headliner“ angekündigt. Gleichzeitig muss ein zusammenhängendes kuratiertes Gesamtprogramm mit mindestens fünf unterschiedlichen musikalischen Programmpunkten nachgewiesen werden. Mehrere unterschiedliche Konzerte können dabei an einem Tag oder über einen klar definierten Zeitraum von maximal drei Monaten stattfinden. Hier müssen Künstler:innen überwiegend mit eigenem Repertoire und/oder künstlerische DJs aufgetreten sein bzw. auftreten.
Das Publikum kann die Eintrittskarten überwiegend im öffentlichen Verkauf erwerben und es gibt keinen exklusiven Besucher:innenkreis.
„Überregional“ bedeutet, dass ein Festival über die regionalen Grenzen hinaus bekannt ist und ausstrahlt. Dies wird vor allem deutlich durch überregionalen Verkauf, Bewerbung, Künstler:innen sowie Presse- und Berichterstattung.
Was gilt für dieses Programm als Livemusik-Darbietung?
Livemusik-Darbietungen im Sinne des Programms sind gezielte Aufführungen von Musiker:innen (einschließlich Ereignisse mit kreativen/künstlerischen/selbst produzierenden DJs) grundsätzlich auf einer Bühne vor einem Publikum. Für die Konzerte wurde speziell geworben. Das Publikum ist vorwiegend wegen der musikalischen Darbietungen zu dem Festival gekommen.
Wie lässt sich ein Musikfestival eindeutig von Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt im Bereich Orts- oder Stadtteilfeste bzw. Volksfeste unterscheiden?
Orts- oder Stadtteilfeste bzw. Volksfeste, Demonstrationen oder auch (saisonal thematische) Festmeilen verfolgen einen der Livemusik übergeordneten Zweck und weisen dadurch eine andere Schwerpunktsetzung auf. Die Livemusik-Programmpunkte stehen konzeptionell nicht im Fokus und sind in Bezug auf Ankündigung und Bewerbung anderen Programmpunkten sichtbar untergeordnet.
Sind Betreiber:innen von festen Spielstätten antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Clubbetreiber:innen, die ihre Musikfestivals außerhalb etwaiger eigener Räumlichkeiten veranstalten, sofern alle weiteren Kriterien für die Antragsberechtigung vorliegen. Das gilt ebenso für Betreiber:innen sogenannter „Fliegender Bauten“ (z. B. Zelte/fahrbare Bühnen) und Open-Air-Bühnen, die eigene Musikfestivals durchführen.
Antragsberechtigt sind ebenso Betreiber:innen von festen Spielstätten, die als zweite Firma ein Veranstaltungsunternehmen betreiben.
Gibt es eine Höchstgrenze für öffentliche Förderungen, die wir im Jahr unserer letzten Festivalausgabe bereits erhalten haben?
Ja, diese sogenannte „Förderhöchstgrenze“ liegt bei 50% im Jahr der letzten Festivalausgabe. Dabei werden nur solche öffentlichen Mittel mitgezählt, welche für die Grundfinanzierung des Festivalbetriebs der Antragstellenden eingesetzt wurden (also keine Projektfördermittel wie z.B. NEUSTART KULTUR). Eine Ausnahme gilt für Antragsstellende, die für ihr Unternehmen eine Gemeinnützigkeit nachweisen können. In dem Fall verfällt die o.g. Höchstgrenze. Billigkeitsleistungen (Überbrückungshilfen, Sonderfonds) werden bei der Berechnung der Förderhöchstgrenze ebenfalls nicht mit einbezogen.
Was bedeutet ein „eindeutiger Schwerpunkt der populären Musik in der Programmplanung“?
Das musikalische Programm kann jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen populären Musik und des Jazz mit ihren Schnittstellen zu klassischer und neuer Musik umfassen. Maßgeblich ist hier der Schwerpunkt. Festivals mit einem Schwerpunkt auf klassischer Musik sind nicht antragsberechtigt.
Gibt es programminhaltliche Ausschlusskriterien für eine Förderung?
Grundsätzlich gilt die künstlerische Freiheit bei der Gestaltung des Livemusikprogramms. Insbesondere bei der Wahl der Musikgenres gibt es in diesem Förderprogramm lediglich Vorgaben zum Schwerpunkt im Bereich populäre Musik (siehe FAQ „Was bedeutet ein Schwerpunkt auf der populären Musik“).
Festivalveranstalter:innen, die jedoch verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Als Förderplattform, die sich für Gleichstellung, für Diversität und kulturelle Teilhabe in der Musik ausspricht (siehe allgemeine Förderbedingungen), behält die Initiative Musik sich zudem vor, bei Veranstalter:innen von Musikfestivals, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten, die Förderwürdigkeit infrage zu stellen und die Förderzusage zurückzuziehen.
Wie werden „Künstler:innen mit eigenem Repertoire" definiert?
Dieses Kriterium zielt darauf ab, dass reine Cover-Bands (oder auch Tribute-Bands) als Programmpunkte nicht für die benötigte Mindestanzahl von fünf Livemusik-Programmpunkten berücksichtigt werden können. Es werden nur Livemusik-Programmpunkte gewertet, deren Repertoire in diesem Sinne überwiegend aus eigenen Kompositionen besteht.
Die musikalischen Erzeugnisse von DJs werden hier ebenfalls als „eigenes Repertoire“ verstanden, insofern es sich um „künstlerische DJs“ handelt (siehe FAQ „künstlerische DJs“). Im Bereich Jazz kann auch eine künstlerische Interpretation von z.B. Standards oder eine Improvisation als „eigenes Repertoire“ gelten. Die Stücke müssen also nicht zwangsläufig das geistige Eigentum der auftretenden Künstler:innen oder Bands sein.
Was sind „künstlerische DJs“?
„Künstlerische DJs“ spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).
Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:
- DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
- sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
- DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
- sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
- ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.
Fragen zum Fördergegenstand
Was ist mit „angemessenen Konditionen“ für die auftretenden Künstler:innen gemeint?
Durch das Programm Festivalförderfonds sollen mittelbar auch die Künstler:innen unterstützt werden. Die Geförderten im Programm bleiben dabei in der Verantwortung, faire Gagen an die auftretenden Künstler:innen zu zahlen, welche den branchenüblichen Tarifen entsprechen.
Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sollten sowohl Umfang der Besetzung als auch Status bzw. Grad der Professionalisierung der Künstler:innen bzw. Bands (Newcomer:in/Amateur:in/Profi) Berücksichtigung finden. Dies sollte auch im Verhältnis zur Kapazität des Veranstaltungsortes stehen. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns für eine Mindestgage i. H. v. 250 Euro pro Person aus. Im Nachwuchs-/Amateurbereich sollten mindestens 150 Euro pro Person gezahlt werden.
Wie wird künstlerischer Nachwuchs in diesem Programm definiert?
Künstlerischer Nachwuchs wird in diesem Programm nicht mit starren Grenzen fest definiert. Nachwuchskünstler:innen stehen (unabhängig von ihrem Alter) am Beginn ihrer Karriere und sind noch wenig in der Livemusikbranche etabliert. Eine Orientierung bietet hier die Formulierung der Künstler:innenförderung bei der Initiative Musik: „Die […] Künstler:innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler:innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte“.
Welche Fördersumme kann ich beantragen?
Der maximal mögliche Förderbetrag richtet sich in diesem Programm nach der Höhe der projektbezogenen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und verläuft dabei degressiv. Degressiv bedeutet, dass mit steigender Höhe der Gesamtausgaben der Förderanteil prozentual abnimmt – und sich der Eigenanteil entsprechend erhöht.
Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Programm 50.000 EUR – und wird ab einer Summe von Projektausgaben in Höhe von 100.000 EUR erreicht. Das heißt bei Projektausgaben über 100.000 EUR bleibt die maximal mögliche Fördersumme bei 50.000 EUR.
Um die maximal mögliche Fördersumme für Ihr Projekt zu ermitteln, nutzen Sie bitte den unseren Förderrechner.
Die Förderung erfolgt als einmalige Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis 20.000 EUR Fördersumme sowie einer Fehlbedarfsfinanzierung ab 20.001 EUR Fördersumme.
Was bedeutet Festbetragsfinanzierung?
Die Zuwendung erfolgt in Form eines festgelegten Betrages. Ausgabenerhöhungen gehen zu Lasten der Geförderten. Einsparungen oder Mehreinnahmen wirken sich bei der Festbetragsfinanzierung zugunsten des Zuwendungsempfängers aus, es sei denn die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben sinkt unter die bewilligte Zuwendung.
Was bedeutet Fehlbedarfsfinanzierung?
Zugewendet wird der Betrag, der verbleibt, wenn die Geförderten alle eigenen Mittel sowie Mittel Dritter zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben eingesetzt hat. Das heißt, die Zuwendung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen eigenen Mittel, der Geförderten und ggf. Mittel Dritter, verbraucht sind. Dabei wird im Fördermittelbescheid ein Höchstbetrag festgelegt. Wird im Projektverlauf Geld eingespart oder erhöhen sich die Einnahmen, ist die Zuwendung, um den gleichen Betrag zurückzuerstatten.
Stelle ich einen Antrag auf ein Vollprojekt oder auf ein Teilprojekt?
Ein Vollprojekt meint, dass das gesamte Festival der Fördergegenstand ist, d.h. alle Ausgaben mit direktem Bezug zum Projekt also zur Umsetzung des Festivals sind theoretisch zuwendungsfähig. Die Fördersumme darf in das gesamte bewilligte Festival fließen. Die Umsetzung der zuvor ausgewählten qualitativen Schwerpunkte wird dabei vorausgesetzt.
Ein Teilprojekt meint, dass die Umsetzung der qualitativen Schwerpunkte innerhalb des Festivals der Fördergegenstand ist, d.h. nur Ausgaben mit direktem Bezug zum Projekt, also zur Umsetzung der Schwerpunkte sind theoretisch zuwendungsfähig. Die Fördersumme darf nur in die Umsetzung des bewilligten Schwerpunktes fließen.
Die Entscheidung, ob ein Antrag als Teil- oder Vollprojekt gestellt wird, ist von der Größe des jeweiligen Festivals und vom geplanten Projekt abhängig. Grundsätzlich empfehlen wir, die Projekte möglichst schlank zu halten, auch wenn die maximal mögliche Höhe der Projektausgaben in diesem Förderprogramm bei 500.000 EUR liegt. Je umfangreicher das Projekt, desto größer der Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung und beim späteren Verwendungsnachweis.
Lässt sich die Förderung mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren?
Der Einsatz von Mitteln aus anderen öffentlichen Zuwendungsstellen auf der Landes- oder kommunalen Ebene ist für das beantragte Förderprojekt grundsätzlich möglich. Es sollte jedoch genau darauf geachtet werden, dass es zu keiner Doppelförderung kommt.
Wenn Sie aus anderen Förderprogrammen des Bundes Fördermittel in Anspruch nehmen, müssen die jeweiligen Förderungen deutlich unterscheidbaren Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sein.
Was ist mit Doppelförderung gemeint?
Es ist nicht zulässig, Ausgaben doppelt durch unterschiedliche Fördermittel zu finanzieren. Das heißt, dass ein- und dieselbe Ausgabenposition nicht mehrfach gefördert werden kann, entweder durch denselben Zuwendungsgeber:in (bei der Initiative Musik in verschiedenen Förderprogrammen) oder durch unterschiedliche Zuwendungsgeber:innen (z.B. die Initiative Musik und eine Fördereinrichtung auf kommunaler oder Landesebene wie z.B. Überbrückungshilfe III und Kurzarbeitergeld).
Doppelförderung durch den Bund bedeutet außerdem, dass Bundesmittel von unterschiedlichen Förderstellen nicht für ein und dasselbe Projekt bzw. für denselben Zweck eingesetzt werden dürfen.
Was wird in diesem Programm unter Baumaßnahmen verstanden?
Baumaßnahmen sind von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für temporäre Aufbauarbeiten auf dem Gelände eines Festivals, z.B. Bühnen, welche nach Ende des Festivals wieder abgebaut werden.
Was ist mit „Overheadkosten” gemeint?
Overheadkosten sind allgemeine Verwaltungskosten, wie z.B. für Buchhaltung oder Steuerberatung. Diese Ausgaben können anteilig in die Projektfinanzierung eingebracht werden, sofern ein Bezug zum Projekt besteht. Die Overheadkosten dürfen 10% der Gesamtausgaben jedoch nicht übersteigen.
Kann der/die Unternehmer:in die eigene Arbeit als Honorar fördern lassen, z.B. für Booking, Produktion etc.?
Ein selbst ausgezahlter Unternehmerlohn ist nicht förderfähig. Für Unternehmer:innen, die einen Großteil der Aufgaben für Veranstaltungen selbst übernehmen, gibt es folgende Möglichkeit: Unternehmer:innen können externe Personen beauftragen oder anstellen und die Honorare oder Löhne als förderfähige Ausgaben beantragen – damit gewinnen sie Arbeitskraft und Ressourcen.
Festivals, die viel über ehrenamtliches Engagement arbeiten, können zudem ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden (sogenanntes bürgerschaftliches Engagement) als fiktive Ausgaben dem Projekt anrechnen. (Siehe auch FAQ zu bürgerschaftlichem Engagement)
Ist der Lohn von festangestellten Geschäftsführer:innen, die im Projekt mitarbeiten, förderfähig?
Ja, der Lohn eines:einer festangestellten Geschäftsführer:in kann anteilig von diesem Programm gefördert werden. Der:die Geschäftsführer:in kann seine:ihre Arbeit anrechnen lassen, solange diese projektbezogen ist und ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann (z.B. durch Stundenzettel/Stundennachweise). In diesem Förderprogramm ist die Höchstgrenze für das zu fördernde Gehalt eines:einer festangestellten Geschäftsführer:in auf einen Betrag in Höhe von max. 60.000 Euro (zzgl. Arbeitgeber:innenanteil in Höhe von bis zu 16.000 EUR) p.a. festgelegt.
Angestellte Geschäftsführer:innen sind nur förderfähig, wenn sie keine Gesellschafteranteile besitzen.
Wo trage ich das „bürgerschaftliche Engagement“ im Ausgaben- und Finanzierungsplan ein?
Als Eigenanteil können auch projektbezogene, unentgeltliche Arbeitsleistungen, sogenanntes „bürgerschaftliches Engagement“ angerechnet werden. Pro geleistete Arbeitsstunde (= 60 Minuten) werden pauschal 15 Euro berechnet. Insgesamt können jedoch nur Arbeitsstunden im Wert von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtsumme angerechnet werden. Diese erhöhen als fiktive Ausgaben die Gesamtausgaben im Projekt und damit die maximal mögliche Fördersumme. Zugleich sind sie Teil der Deckungsmittel. Diese müssen tatsächlich geleistet worden sein und entsprechend in einem Stundenzettel nachgewiesen werden. Die Stundenzettel sind ein Teil des Verwendungsnachweis. Als fiktive Ausgaben sind nur tatsächlich unentgeltlich geleistete Arbeitsleistungen anzurechnen.
Fragen zum Antragsverfahren
Welche Antragsfristen muss ich beachten?
Eine Antragsstellung ist ab Montag, den 06. November 2023 (13.00 Uhr) und bis Montag, den 18. Dezember 2023 (23.59 Uhr) möglich. Es besteht die Möglichkeit, sich bereits vor dem Antragsstart zu registrieren und ein Profil im Förderportal zu erstellen. Mit dem Profil erfolgt dann die Antragstellung und -bearbeitung – auch für mögliche Folgerunden des Programms und für andere Programme der Initiative Musik.
Was muss ich bei der Registrierung für das Förderportal beachten?
Die Antragsstellung ist grundsätzlich in allen Browsern möglich. Allerdings beobachten wir, dass in Edge und Safari häufiger Probleme auftreten. Wir empfehlen daher, bevorzugt Chrome oder Firefox zu nutzen. Sie können sich mit einer E-Mail-Adresse nur einmalig registrieren. Der Benutzername sollte ein Wort ohne Leer- oder Sonderzeichen sein.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie Ihre Registrierung bestätigen müssen. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spamordner, wenn Sie keine E-Mail erhalten haben. Nach Klick auf den Link zur Bestätigung Ihrer Registrierung, können Sie sich im Portal anmelden.
Stelle ich den Antrag online oder per Post?
Der Antrag wird online ausgefüllt und abgesandt. Stellt dies für einzelne Antragstellende eine Barriere dar, kann ein Antrag ggf. auch postalisch eingereicht werden. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit den Projektmanager:innen der Initiative Musik in Verbindung zu setzen, damit ihr Antrag gleichwertig im Verfahren berücksichtigt werden kann und durch die postalische Einreichung kein Nachteil entsteht:
festivalfoerderung@initiative-musik.de
Telefonnummer +49 (0)30 – 531 475 45 – 540
Bitte die telefonischen Sprechzeiten beachten!
Wie viele Anträge kann ich stellen?
In der aktuellen Förderrunde kann nur ein Antrag pro Antragssteller:in gestellt werden.
Ein zweiter Antrag für eine weitere Fördermaßnahme kann ggf. in einer erneuten Förderrunde gestellt werden.
Was bedeutet „förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn“?
Grundsätzlich gilt, dass ein zu förderndes Projekt (in diesem Programm die Durchführung des Festivals bzw. die Umsetzung der inhaltlichen Schwerpunkte, für welche ein Zuschuss beantragt wird) noch nicht begonnen haben darf. Als Vorhabenbeginn gilt z.B. ein erfolgter Vertragsschluss mit Dienstleister:innen oder auch mit Künstler:innen oder deren Vermittler:innen. Im Programm Festivalförderfonds kann jedoch ein „förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn“ mitbeantragt werden (ein entsprechendes Feld ist im Antragsformular vorhanden).
Das Datum für den förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn darf frühstens der Tag der Antragstellung sein. Erst wenn eine schriftliche Genehmigung für den vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde, können Aufträge erteilt bzw. Verträge geschlossen werden, die im Falle einer Förderzusage förderfähig sind.
Die Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginns ermöglicht es den Antragstellenden, auf eigenes Risiko bereits Aufträge zu erteilen, Verträge zu schließen, und damit das Projekt zu beginnen, noch bevor sie einen Fördervertrag mit der Initiative Musik abgeschlossen haben. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist dann sinnvoll, wenn durch längeres Warten auf die Förderzusage, bestimmte Bookings oder Personal- und Dienstleistungsaufträge nicht mehr wie geplant durchgeführt werden können. Die Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns stellt jedoch keine vorweggenommene Förderzusage dar und bindet die Initiative Musik nicht, später einen Fördervertrag abzuschließen. Das finanzielle Risiko für diesen eigens gewählten Projektbeginn tragen die Antragstellenden deshalb bis zu einem eventuellen Abschluss des Fördervertrags mit der Initiative Musik selbst.
Was muss in den Antrag?
Alle Angaben zum Festival bzw. zum antragsstellenden Unternehmen, die im Antrag abgefragt werden, finden Sie in unserem Musterantrag.
Folgende Unterlagen müssen online hochgeladen werden.
A) Im Kontaktformular (zur nachweislichen Legitimation und Identifikation der Antragstellenden. Die benötigten Unterlagen ergeben sich jeweils aus der Rechtsform):
- Vereinsregister- bzw. Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
B) Im Antragsformular:
- Weitere Dokumente zur Registrierung, wie Gesellschaftsvertrag oder Vereinssatzung in jeweils aktueller Fassung oder vergleichbare Unterlagen (bspw. Errichtungsgesetz), ggf. Kopie der Personalausweise aller Gesellschafter bei einer GbR
- Ausgaben- und Finanzierungsplan (siehe FAQ Was muss ich beim Ausfüllen des Ausgaben- und Finanzierungsplans beachten?)
- GEMA-Rechnungen oder Ticketrapport der letzten Festivalausgabe (Als Nachweis über die Besucher:innen-Anzahl)
- Für U&D-Festivals gilt: Als Nachweise können neben behördlichen Unterlagen (Polizei / Stadtverwaltung / Ordnungsamt) auch Presseberichte, Foto- und/oder Videomaterial, Lagepläne oder auch Auftragsbestätigungen von Dienstleistern (z.B. Sanitäter, Security) angebracht werden, aus denen entsprechende Hinweise auf die Besucher:innenzahl hervorgehen. Ein Gesamtbild für die Einschätzung der Größenordnung muss für die formale Prüfung auch von Umsonst und Draußen Festivals erkennbar gemacht werden. Eine Selbsterklärung allein ist nicht ausreichend.
- Festivalprogramm / Festivalflyer der letzten Ausgabe (durch diese Belege werden die mind. notwendigen fünf Livemusik-Programmpunkte nachgewiesen)
Wenn zutreffend sind folgende Unterlagen ebenfalls Bestandteile des Antrags:
- Kopie von Bescheiden über Förderungen mit öffentlichen Mitteln im Jahr der letzten Festivalsausgabe, sofern diese für die Grundfinanzierung des Geschäftsbetriebs eingesetzt wurden und keine Billigkeitsleistungen (z.B. Überbrückungshilfen, Sonderfonds) waren
- Weitere Nachweis über das Programm und die inhaltlichen Schwerpunkte des Festivals
- Freistellungsbescheid vom Finanzamt als Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vollmacht (im Original unterschrieben und eingescannt) für die Antragstellende Person, wenn diese nicht (allein) vertretungsberechtigt ist
Was muss in die Projektbeschreibung?
In der Projektbeschreibung sollten alle wichtigen Maßnahmen, die einzelnen Schritte und das Ziel des Projekts formuliert werden. Die Beschreibung sollte die im Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgestellten Ausgaben plausibel darstellen und deutlich machen, dass das Projekt dem Fördergegenstand des Programms entspricht. Mögliche Schwerpunkte des Projekts sind unter Punkt 3.2 (qualitative Kriterien) in der Programmbeschreibung formuliert.
Im Antragstool ist die Projektbeschreibung zu diesem Zweck in mehrere Abschnitte gegliedert (Ausgangssituation, Projektidee, Umsetzung, Projektziele, Perspektive) und es steht pro Abschnitt ein einzelnes Textfeld zum Ausfüllen zur Verfügung. Bei der Beurteilung des Projektantrags durch die Fachjury, wird insbesondere der Inhalt dieser Felder angesehen und bewertet.
Was ist mit „Projektzielen“ gemeint?
Die Projektziele sollen realistisch und greifbar beschreiben, was mit den geförderten Vorhaben erreicht werden soll. Je klarer die Ziele vorab formuliert werden, desto verlässlicher kann im Rahmen einer Erfolgskontrolle nach Projektende beurteilt werden, ob und in welchem Ausmaß die Ziele erreicht worden sind. Sie gelten damit als messbarer Anhaltspunkt für den Sachbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises.
Was muss ich beim Ausfüllen des Ausgaben- und Finanzierungsplans beachten?
Vor dem Ausfüllen:
Bitte nutzen Sie für den Ausgaben- und Finanzierungsplan ausschließlich die Vorlage der Initiative Musik.
Spielen Sie die Finanzierung des geplanten Projekts vorab im Förderrechner durch. Dieser zeigt Ihnen nach Angabe der kalkulierten Projektausgaben die maximal mögliche Fördersumme und die damit zusammenhängende Finanzierungsart an. (Bitte lesen Sie hierzu die FAQs „Was bedeutet Festbetragsfinanzierung“ und „Was bedeutet Fehlbedarfsfinanzierung“ sorgfältig durch).
Beim Ausfüllen:
Bitte füllen Sie alle Felder im Finanzierungsplan sorgfältig aus. Markierte Felder sind mit Hinweisen versehen. Wenn das antragstellende Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, können unter den einzelnen Posten im Finanzierungsplan nur die Nettobeträge geltend gemacht werden.
Beachten Sie bitte eine realistische, nachvollziehbare und möglichst detaillierte Aufstellung der einzelnen Posten. Diese sollten sich in der Projektbeschreibung wiederfinden. Der final bewilligte Finanzierungsplan ist verbindlich.
Was ist unter Eigen- und Drittmitteln zu verstehen?
Eigenmittel sind unmittelbar zur Finanzierung des Projektes eingebrachte Barmittel aus dem Vermögen der Antragsteller:innen, einschließlich Einnahmen, die im Förderzeitraum und durch das Projekt erwirtschaftet werden. Alle Einnahmen aus dem Projekt müssen in der Ausgabenkalkulation angegeben und nach Projektende im Falle einer Fehlbedarfsfinanzierung auch vollständig nachgewiesen werden.
Drittmittel sind unmittelbar zur Finanzierung des Projektes eingebrachte Mittel von Dritten oder aus anderen Quellen, wie etwa andere öffentliche Förderungen, Sponsoring oder Crowdfunding.
Mit dem Antrag müssen die Antragsteller:innen versichern, im Projektzeitraum die notwendigen Eigen- und Drittmittel zur Abdeckung des vertraglich festgelegten Eigenanteils an den Projektausgaben aufzubringen und zur Finanzierung einzusetzen.
Wie wird über die Anträge entschieden?
Vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge werden zunächst in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wenn ein Antrag unvollständig ist und Unterlagen nachgefordert werden müssen, zählt als Antragseingang erst der Zeitpunkt, zu welchem der Antrag vollständig vorliegt. Nach Antragseingang werden die Anträge durch die Initiative Musik formal geprüft. Vollständige und formal richtig geprüfte Anträge werden zur Abstimmung an eine Fachjury gegeben.
Über die Bewilligung entscheidet der Aufsichtsrat der Initiative Musik gGmbH auf Empfehlung der unabhängigen und divers besetzten Fachjury. Die Diversität bezieht sich dabei konkret auf folgende Aspekte: Geschlecht, beruflicher Hintergrund, musikalischer Schwerpunkt, ethnischer Hintergrund, Alter. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Bewertung der Jury unerheblich – sofern der Antrag fristgerecht eingereicht wurde. Eine Förderzusage ist erst nach Abschluss eines Fördervertrags mit der Initiative Musik rechtsgültig.
Worauf muss ich beim Upload von Dateien achten?
Für den Antrag im Förderportal werden Dateien der Typen .pdf, .doc, .docx, .xls, .xlsx, .msg, .ods, .odt, .jpg, .png, .rtf und .txt (bzw. der Auflistung der Livemusikveranstaltungen nur .xls und .xlsx) mit einer maximalen Größe von 2 MB für Dokumente, 6 MB für Bilddateien, 10 MB für pdf akzeptiert. Der Dateiname darf nicht länger als 128 Zeichen sein und nur die Zeichen a-z, A-Z, 0-9, -, _ und keine Leerzeichen enthalten.