Neustart Kultur

Mit dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR unterstützt die Bundesregierung den Kultur- und Medienbereich seit 2020 mit zusätzlichen Mitteln. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.

An der Umsetzung der Teilprogramme für die Musikbranche wirkt die Initiative Musik maßgeblich mit. Wir unterstützen mit unseren Teilprogrammen insbesondere die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Livemusikbranche. Die Fördermittel können für die Planung und Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals genutzt werden.

Außerdem konnte auch unsere Künstler:innenförderung dank NEUSTART KULTUR angepasst und aufgestockt werden.

Die Antragsphasen für die Teilprogramme sind beendet. Eingegangene Anträge werden nach Eingang geprüft und bewilligt, sofern sie die Voraussetzungen der Fördergrundsätze erfüllen.

Die nachfolgenden Förderprogramme wurden um sechs Monate verlängert:Veranstalter:innen & Festivals (NK2) Musikclubs (NK2) Bis zum 30. Juni 2023 ist die Projektdurchführung möglich. Damit können Fördermittel für Projekte in diesem Programm bis zu diesem Datum bereitgestellt werden.

Logo Neustart Kultur

WEGWEISER

Icon Veranstalter:innen & Festivals (NK2)

Veranstalter:innen & Festivals (NK2)

Hier finden Sie Informationen über das Teilprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ - Die Antragsphase endete am 21.12.2022

Icon Musikclubs</br>(NK2)

Musikclubs
(NK2)

Hier finden Sie Informationen über das Teilprogramm für Musikclubs und Livemusik-Spielstätten inklusive der Beratungsmöglichkeiten.

Icon Musikclubs </br>(NK1)

Musikclubs
(NK1)

Hier finden Sie Informationen über das Teilprogramm für Musikclubs und Livemusik-Spielstätten inklusive der Beratungsmöglichkeiten.

Icon Veranstalter:innen <br> & Festivals </br>(NK1)

Veranstalter:innen
& Festivals
(NK1)

Hier finden Sie Informationen über das Teilprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals“.

Icon Klein-/U&D-Festivals </br>(NK1)

Klein-/U&D-Festivals
(NK1)

Hier finden Sie die Fördergrundsätze, Antworten auf häufige Fragen und die Abgabetermine zum Programm für Kleinst-, Eintages- sowie "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals.

Übersicht zum Stand der Teilprogramme

LIVEMUSIKVERANSTALTUNGEN UND ÜBERREGIONALE FESTIVALS (NK2)
Förderanteil: bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Maximale Fördersumme pro Projekt: 800.000 Euro
Stand: Antragsphase beendet am 21. Dezember 2022 | Anträge werden aktuell geprüft | Bewilligungen für 712 Musikfestivals (Kleinst-, Eintages- Umsonst & Draußen- und Musikfestivals) und 318 Livemusik-Veranstalter:innen bereits erfolgt (Stand: 03. April 2023)
Projektende: 30. Juni 2023
Livemusikveranstaltungen und überregionale Festivals (NK2)

MUSIKCLUBS (NK2)
Förderanteil: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Maximale Fördersumme pro Projekt: 125.000 Euro
Stand: Antragsphase beendet am 25. Mai 2022 | Anträge der zweiten Antragsrunde werden geprüft | Bewilligungen für 631 Musikclubs bereits erfolgt (Stand: 31. März 2023)
Projektende: 30. Juni 2023
Musikclubs (NK2)

MUSIKCLUBS (NK1)
Förderanteil: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Maximale Fördersumme pro Projekt: 150.000 Euro
Antragsphase beendet | Bewilligungen für 419 Musikclubs (Stand: 31. März 2023)
Projektende: 31. Dezember 2021
Musikclubs (NK1)

VERANSTALTER:INNEN & FESTIVALS (NK1)
Förderanteil: bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Maximale Fördersumme pro Projekt: 800.000 Euro
Antragsphase beendet | Bewilligungen für 244 Festivalveranstalter:innen und 237 Livemusik-Veranstalter:innen (Stand: 06. Dezember 2022)
Projektende: 31. Dezember 2022
Veranstalter:innen & Festivals (NK1)

KLEINERE UND SOGENANNTE „UMSONST & DRAUSSEN“-FESTIVALS (NK1)
Förderanteil: bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Maximale Fördersumme pro Projekt: 75.000 Euro
Antragsphase beendet | Bewilligungen für 214 Festivals (Stand: 31. März 2022)
Projektende: 31. Dezember 2023
Kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals (NK1)

 

Dank NEUSTART KULTUR können wir außerdem in unserer Künstler:innenförderung von der 51. bis zur 57. Förderrunde besondere Konditionen anbieten.

Alle geförderten NEUSTART KULTUR Projekte und Programme sind in unserer Doku verlinkt.

Stand: 22. Dezember 2022

WEITERE NEUSTART KULTUR FÖRDERMÖGLICHKEITEN

NEUSTART KULTUR

Auf der Website der Kulturstaatsministerin finden Sie einen Überblick über alle Förderprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR. Das Rettungsprogramm sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor.

GEMA

Die GEMA koordiniert als Partnerin des Investitionsprogramms NEUSTART KULTUR die Fördergelder für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals. Außerdem gibt es bei der GEMA auch ein NEUSTART KULTUR Stipendienprogramm.

gvl

Das Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR fördert künstlerische Maßnahmen über einen Zeitraum von vier Monaten. Die GVL verteilt die Förderung an freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler:innen. Seit August 2021 können sich diese für ein Stipendium von 5.000 EUR bewerben.

Musikfonds

Die stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB) wendet sich an professionelle Formationen aus der freien Szene und hat zum Ziel, die kollaborative künstlerische Weiterentwicklung bestehender Ensembles und Bands zu ermöglichen.

TERMINE
09. Juni 2023 Die letzte Mittelanforderung (für Projekte mit Projektzeitraumende am 30.06.2023) kann gestellt werden. Mittelanforderungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Im Falle eines früheren Projektendes können Sie bis spätestens drei (3) Wochen vor Projektende eine Mittelanforderung stellen.
30. Juni 2023 Projektende Musikclubs (NK2)
30. Juni 2023 Projektende Veranstalter:innen & Festivals (NK2)

 

Foto eines Kalenders