Export
Mit unseren Exportprogrammen und -projekten fördern wir sowohl Musiker:innen als auch Musikunternehmen bei der Verbreitung ihres Repertoires im Ausland.
Im Rahmen unserer Internationalen Tourförderung können Musiker:innen finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland beantragen. Die Programme DO! Export und GO! Export unterstützen kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.
Anträge für Projekte, die zwischen Januar und März 2024 stattfinden, können ab dem 16.10.2023 eingereicht werden. Anträge für Projekte, die im Januar 2024 stattfinden, müssen aufgrund der Weihnachtsfeiertage bis spätestens 30.11.2023 eingereicht werden, jedoch bis mindestens zu der in der jeweiligen Programmbeschreibung genannten Frist. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage gilt hier gegebenenfalls eine von den Programmbeschreibungen der Export-Förderprogramme abweichende Frist.
Die Antragsstellung für Projekte, die ab April 2024 stattfinden, wird Anfang des kommenden Jahres freigeschaltet.