Häufige Fragen Internationale Live- und Showcaseförderung

Allgemeines zum Antrag
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge für Internationale Live- und Showcaseförderung werden laufend bearbeitet. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem ersten Auftrittstermin online über das Antragsportal eingereicht werden.
Der Förderantrag ist in digitaler Form bei der Initiative Musik einzureichen. Nur vollständig ausgefüllte, formgerechte und rechtzeitig eingereichte Anträge können berücksichtigt werden.
Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Tagen nachgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Sollte es notwendig sein, in der Zeit zwischen Antragstellung und Förderzusage Buchungen zu tätigen, kann der Förderantrag jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen mit einem Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn verbunden werden. Dieser wird im Einzelfall von der Initiative Musik geprüft und ggf. schriftlich gewährt.
Wer bewertet meine Anträge?

Alle formal richtigen, vollständigen Anträge werden anschließend von einer Fachjury bewertet. Alle Zu- und Absagen beruhen auf Mehrheitsentscheidungen der Jury. Von der Jury getroffene Einzelentscheidungen werden weder öffentlich noch gegenüber den Antragssteller:innen begründet.

Wie oft darf ich einen Antrag stellen?
Die Anzahl der gestellten Anträge ist nicht begrenzt. Allerdings kann maximal dreimal innerhalb eines Kalenderjahres Internationale Live-
und Showcaseförderung gewährt werden. Die maximale Gesamtfördersumme beläuft sich pro Jahr auf 20.000 EUR pro Act.
Kann ich für ein bereits abgelehntes Projekt erneut einen Antrag stellen?

Nein, für bereits abgelehnte Projekte kann nicht erneut ein Antrag gestellt werden.

Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Antrag bewilligt wurde?

In der Regel dauert die Prüfung und das Juryvoting ca. 2 bis 3 Wochen. Sind beim Antrag Korrekturschleifen notwendig, verlängert sich die Zeit bis zur Förderentscheidung. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Die Zu- und Absagen werden per Mail versendet.

Wann kann ich mit meinem geförderten Projekt beginnen?
Der Projektbeginn und damit der Beginn aller Maßnahmen kann erst nach Erhalt der Förderzusage und Zustimmung des Fördervertrages erfolgen.
Der frühestmögliche Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar, für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können.
Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen, Rechnungen und Zahlungen müssen innerhalb der Projektlaufzeit anfallen.
Ein Beginn des Vorhabens vor der Förderzusage ist auf Antrag im Rahmen der Antragstellung möglich und wird im Einzelfall entschieden, erfolgt aber grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist frühestens ab Tag der Antragstellung möglich und stellt keine Förderzusage dar.
Die Zustimmung des Fördervertrages ist in jedem Fall zwingend notwendig.  
Ich habe bereits Buchungen oder Zahlungen für die Tour vorgenommen. Kann ich einen vorzeitigen Maßnahmebeginn vor der Antragstellung per E-Mail beantragen?

Nein. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn kann ausschließlich über das Antragstool und erst im Rahmen der Antragstellung gestellt werden. Buchungen oder Zahlungen, die bereits vor der Antragstellung erfolgt sind, können nicht gefördert werden.

Wer hilft mir bei der Antragsstellung?
Bitte zunächst die FAQ und die Programmbeschreibung aufmerksam durchlesen.
Für Fragen steht Ihnen unser Team Export gerne zur Verfügung. Die aktuellen Ansprechpersonen und Beratungszeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Was ist für antragstellende Künstler:innen/Bands mit ‚Professionalitätsnachweis‘ gemeint?

Das Förderangebot richtet sich an professionell arbeitende Künstler:innen/Bands. Zu diesem Zweck sollen Künstler:innen/Bands, die einen Förderantrag stellen, für mindestens drei der folgenden Kriterien entsprechende Nachweise erbringen: 

-Bestätigung des Finanzamtes über Anmeldung als freiberufliche:r Musiker:in mit Bezeichnung der Tätigkeit und Angabe der Steuernummer 

-Nachweis der Mitgliedschaft in der GEMA (aktuelle Rechnung über Mitgliedsbeitrag, letzter Jahres-Kontoauszug oder Wahrnehmungsvertrag (bzw. Berechtigungsvertrag) ACHTUNG: muss von beiden Parteien unterschrieben sein und gilt nur während des ersten Mitgliedschaftsjahr als alleiniger Nachweis) 

-Nachweis der Mitgliedschaft in der GVL (aktueller Detailreport Vergütungsansprüche, E-Mail-Bestätigung der GVL darüber, dass aktuell ein Wahrnehmungsvertrag mit der GVL besteht (muss Vertragsnummer enthalten) oder Wahrnehmungsvertrag mit Vertragsnummer) 

-Nachweis der Mitgliedschaft in der KSK (aktueller Abrechnungsbescheid oder Mitgliedsbescheinigung) 

-Aktuell gültiger Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag mit einem Label, Verlagsvertrag, Managementvertrag, Bookingvertrag mit einer Bookingagentur (nicht Gastspielvertrag) 

-Abschlusszeugnis/-urkunde zu einer staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulausbildung in einem künstlerisch-musikalischen Studienfach 

Es ist dafür jeweils ein einzelnes Dokument im Förderantrag online beizufügen. 

Wie ist die Regelung von Wohnsitz der Antragsteller:innen zu verstehen?

Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Bands/Ensembles muss die Hälfte der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder, Gastmusiker:innen und ggf. für bis zu drei Begleitpersonen (Tourmanagement, Management, Booking, Licht-/Tontechnik) mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.

In welche Zielländer wird unterschieden? Welche Länder zählen zum Zielland Europa?

In der Internationale Live- und Showcaseförderung wird in Auftritte im Zielland Europa und im außereuropäischem Ausland unterteilt. Zum Zielland Europa zählen alle Länder, die geografisch in Europa liegen – auch Länder außerhalb der EU wie Großbritannien oder die Schweiz.

Kann ich Live- und Showcaseförderung für Auftritte in Deutschland beantragen?
Nein, über die Internationale Live- und Showcaseförderung können nur Aufritte außerhalb Deutschlands gewährt werden.
Für Auftritte und Touren innerhalb Deutschlands gibt es die Möglichkeit, Förderung über die Künstler:innenförderung zu beantragen.
Darf ich einen Antrag für Internationale Live- und Showcaseförderung stellen, wenn ich bereits Künstler:innenförderung von der Initiative Musik erhalte?

Grundsätzlich können Anträge für Internationale Live-und Showcaseförderung und für Künstler:innenförderung gleichzeitig gestellt werden. Wichtig ist, dass die Tour, die über die Internationale Live- und Showcaseförderung unterstützt werden soll, nicht auch Teil des Antrags der Künstler:innenförderung ist, um eine nicht zulässige Doppelförderung zu vermeiden.

Antragsstellung
Welche Unterlagen müssen für den Antrag eingereicht werden?

Das Antragsformular ist online vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur antragsstellenden Person/Band, zur Tour, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind dem Antrag ein Einladungsschreiben, ein Nachweis der professionellen Tätigkeit (siehe hierzu Programmbeschreibung Internationale Live- und Showcaseförderung VI Antragsunterlagen), eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band und ein Foto der Künstler:in bzw. Band anzuhängen.
Optional können weitere Dokumente, wie ein Promo/Marketingplan, EPK oder sonstige für den Antrag wesentliche Informationen, hochgeladen werden.

Was ist als Kurzportrait/Bandbiographie der Künstler:innen/Band einzureichen?

Ein Kurzportrait/eine Bandbiographie soll als eine Zusammenfassung die wesentlichen und nennenswerten Aspekte des musikalischen Werdegangs der Künstler:innen/Band kompakt darstellen. Ein allgemeiner Lebenslauf ist nicht gemeint.

Wie formuliere ich geeignete Projektziele?

Die Internationale Live- und Showcaseförderung soll in erster Linie helfen, den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu unterstützen, sich dort weiter zu etablieren. Zu diesem Zweck sollten in der Projektbeschreibung des Förderantrages möglichst konkrete, messbare Ziele benannt werden, anhand welcher dies überprüft werden kann.

Dies können beispielsweise die Anzahl von Folgebookings oder Medienpräsenzen sein oder reine Zuschauer:innenzahlen.

Was muss ich bei der Erstellung des Tourplans beachten?

Im Tourplan sind alle bestätigten musikalischen Liveauftritte der Tour einzutragen. Die Fördersumme wird anhand der Anzahl der bestätigten und tatsächlich gespielten Liveauftritten berechnet.

Für jeden Auftritt ist ein neuer Eintrag inkl. Angaben zu Ort/Venue/Festival, Land, Auftrittsdatum und Anzahl der erwarteten Besucher:innen anzugeben.

Unter Art ist auszuwählen, ob es sich um
– einen (Showcase-)Festivalauftritt (Auftritt bei einem bedeutenden (Showcase-)Festival, bei dem wichtige Branchenvertreter:innen anwesend sein werden),
– einen Supportauftritt (Auftritte, bei denen der Support-Slot für eine andere Band (Hauptact) gespielt wird) oder einen
– sonstigen Auftritt (bitte in der Kommentarspalte erläutern)
handelt.

Off-Days und Reisetage innerhalb der Tour sind bitte nicht im Tourplan anzugeben.

Workshops, Meet&Greets und sonstige Businesstermine werden nicht als Auftritte anerkannt und sind nicht im Tourplan anzugeben.

Interviews bei TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland sind nur förderfähig, wenn zusätzlich nachweisbare Liveauftritte damit einhergehen.

Bei Auftritten im Rahmen von Showcase-Festivals und Musikkonferenzen kann unter Umständen für maximal zwei zusätzliche Tage pro gespieltem Showcase-Festival der Konferenz beantragt werden, wenn diese für die Anbahnung geschäftlicher Kontakte im Rahmen der Veranstaltung notwendig sind und nachweislich genutzt werden. Eine Übersicht der besuchten Formate und der geknüpften Business-Kontakte muss mit dem Sachbericht vorgelegt werden. Bitte beachten: Die Umsetzung dieses Moduls wird für Anträge ab dem 17.08.2026 möglich sein.

Können im Rahmen von Showcase-Festivals und Musikkonferenzen neben den Auftrittstagen auch zusätzliche Tage zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte im Rahmen der Veranstaltung gefördert werden?

Bei Auftritten im Rahmen von Showcase-Festivals und Musikkonferenzen kann unter Umständen für maximal zwei zusätzliche Tage pro gespieltem Showcase-Festival der Konferenz beantragt werden, wenn diese für die Anbahnung geschäftlicher Kontakte im Rahmen der Veranstaltung notwendig sind und nachweislich genutzt werden. Eine Übersicht der besuchten Formate und der geknüpften Business-Kontakte muss mit dem Sachbericht vorgelegt werden. Bitte beachten: Die Umsetzung dieses Moduls wird für Anträge ab dem 17.08.2026 möglich sein.

Wie weit dürfen die Einzeltermine im Tourplan auseinanderliegen?

Die Auftrittstermine müssen innerhalb einer 90-Tage-Periode stattfinden. Im Sinne einer nachhaltigen Förderung sollen die Termine zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden.

Wie soll ich einen Tourplan erstellen, wenn geplante Auftrittstermine nur teilweise oder noch gar nicht bestätigt sind?

Es können nur Auftritte gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung durch einen internationalen Partner verbindlich bestätigt werden (Showcase-Einladung, Gastspielvertrag, Booking-Bestätigung o.a.).

Ich spiele an einem Tag mehr als ein Konzert - wie gebe ich das im Tourplan an?

Bei mehreren Auftritten an einem Tag ist für jeden Auftritt ein neuer Eintrag im Tourplan anzulegen. Bitte über die Angaben von Ort/Venue/Festival und Datum verdeutlichen, dass es sich um zwei unterschiedliche Auftritte an einem Tag handelt. Gegebenenfalls eine Erläuterung im Kommentarfeld dazu hinterlassen.

Welche Ausgaben kann ich im Rahmen der Förderung geltend machen?

Mit der Internationalen Live- und Showcaseförderung erhalten Künstler:innen und Bands einen Zuschuss für Ausgaben, die im Rahmen eines Showcase-Auftrittes oder einer Supporttour üblicherweise anfallen, wie z.B. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben, sowie Promotionsausgaben und evtl. Visa-Gebühren. 

Gibt es programminhaltliche Ausschlusskriterien für eine Förderung?

Künstler:innen, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer Musik setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es gelten die Leitlinien der Initiative Musik.

Kann ich mein Projekt neben der Förderung durch die Initiative Musik mit weiteren Fördergeldern finanzieren?

Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Touren, die bereits Bundesförderung erhalten (z.B. durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik ausgeschlossen.

Wie kann ich sicher sein, dass mein Antrag eingegangen ist?

Der Antrag muss online fristgerecht eingereicht werden.
Nachdem der Antrag online abgesendet wurde, wird eine automatisierte E-Mail verschickt, welche den Eingang des Antrages bestätigt.

Der Status des Antrags kann auch jederzeit im Förderportal eingesehen werden.

Ich habe keine Bestätigung per E-Mail erhalten, dass mein Antrag eingegangen ist. Was kann ich tun?

Es kann vorkommen, dass die Benachrichtigungen per E-Mail im Spam-Ordner landen – dies bitte zunächst prüfen.
Sollte es mit der Frist knapp werden, bitte per Mail oder telefonisch bei der Initiative Musik nachfragen.

Antragstool (technische Fragen)
Technische Probleme bei der Registrierung oder beim Antrag?   

Bei technischen Problemen bitt nuclos@initiative-musik.de unter Angabe der Projektnummer sowie einer genauen Beschreibung des Problemfalls und Screenshots kontaktieren.

Kann der Onlineantrag durch eine nicht zeichnungsberechtigte Person angelegt und eingereicht werden?  

Anträge für die Internationale Live- und Showcaseförderung sind grundsätzlich von den Künstlern:innen oder von einem Bandmitglied selbst zu stellen.

Die Rolle/Funktion der Ansprechperson kann dagegen auch eine andere, nicht vertretungsberechtigte Personen übernehmen. In diesem Fall haben sich die Ansprechperson und der:die Musiker:in im Antragstool anzumelden.

Welche Dateiformate und -größen sind erlaubt?

Um böswilligem Verhalten vorzubeugen und unseren Server zu entlasten, sind alle Uploads in der Größe beschränkt. Aus Sachgründen sind einige Uploads zudem nach Dateityp beschränkt. Je nach Dateityp gelten i.d.R. folgende Beschränkungen

.doc, .docx, .xls, .xlsx, .ods, .txt: 2 MB
.pdf, .msg: 1 MB
.jpg, .jpeg, .png, .bmp, .tiff: 6 MB
.mp3. 8 MB
Andere Dateitypen sind nicht erlaubt.
Aufgrund der Beschränkung von Dateinamen in Microsoft Windows dürfen die Dateien außerdem die folgenden Zeichen nicht enthalten: ~ “ # % & * : < > ? / \ { | }.

Ich kann die Einladung zur Mitarbeit an einem Antrag in meinem Account nicht sehen/habe keine Einladungsanfrage erhalten.

Die Einladungen sind über Menü – Startseite unter „Meine Anfragen“ zu finden. Dort in der Spalte „Link“ auf „Öffnen“ klicken.
Bitte außerdem den Spam-Ordner überprüfen.
Wenn bereits ein Nutzerkonto bei uns besteht, bitte sicherstellen, dass die Einladungsanfrage an die primäre Emailadresse des Accounts versendet wird. Dies ist die Adresse, die unter Menü – Kontakt links unter Benutzeraccount zu finden ist. Einladungen, die an z.B. Weitere Emailadresse 1 oder 2 versendet werden, sind in der Übersicht der Einladungen nicht sichtbar. Bitte darauf achten, dass die angegebenen Emailadressen exakt übereinstimmen.

Ich habe versehentlich eine falsche Person zum Antrag eingeladen. Was nun?

Falsch verschickte Einladungen können im Antrag mit Klick auf „Einladung zurückziehen“ zurückgezogen werden. Außerdem gilt: Solange der Antrag noch nicht eingereicht ist, können Sie Einladungen für Rollen (Ansprechpartner:in, Künstler:in) jederzeit mit Klick auf „Kontakt einladen“ neu versenden. Dies ist auch möglich, wenn die versehentlich eingeladene Person die Einladung bereits angenommen und die entsprechende Rolle übernommen hat. Sie müssen in diesem Fall nur bestätigen, dass Sie die Rolle neu vergeben möchten.

Welchen Browser sollte ich benutzen?

Die Antragsstellung ist grundsätzlich in allen Browsern möglich. Allerdings beobachten wir, dass in Edge und Safari häufiger Probleme auftreten. Wir empfehlen daher bevorzugt Chrome oder Firefox zu nutzen.

Das System ist nicht erreichbar. Was nun?

Hinweis: Wir haben zweimal in der Woche ein Wartungsfenster, in denen das Antragsportal unter Umständen nicht erreichbar ist. Diese Zeiten sind:

Montag: 11.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 14.00 Uhr

Bitte danach erneut versuchen.

Die Förderung
Wann erhalte ich die Fördermittel?

Nach Förderzusage und Abschluss des Fördervertrages besteht Zugriff auf die darin bewilligte Fördersumme, abzüglich eines Einbehalts von 10 Prozent der Fördersumme, der erst nach Abrechnung des Projekts ausgezahlt werden kann.

Grundsätzlich sind zur Kostendeckung vorrangig, also soweit verfügbar und wirtschaftlich vertretbar, immer Eigen- und Drittmittel einzusetzen. Zur Finanzierung ungedeckter Kosten können die Fördermittel im Projektverlauf nach Bedarf und ggf. mehrfach jeweils für sechs Wochen im Voraus angefordert werden.

Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie nach der Förderzusage.

Wie lang geht mein Projektzeitraum?

Projektbeginn ist entweder der Tag der Antragseinreichung (wenn ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt und genehmigt wurde) oder der Tag des Fördervertragsabschlusses mit der Initiative Musik.

Projektende ist sechs Wochen nach Tourende (Tag des letzten geförderten Auftritts).

Es können nur Ausgaben im Verwendungsnachweis geltend gemacht werden, welche innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit (Projektbeginn bis Projektende) in Auftrag gegeben, erbracht und bezahlt werden (Das gilt für Rechnungsdatum, Leistungsdatum und Zahlungsdatum).

Der Verwendungsnachweis muss spätestens acht Wochen nach Projektende eingereicht werden.

Kann die Fördersumme nachträglich erhöht werden?

Nein. Die zugesagte max. Fördersumme kann nachträglich nicht erhöht werden.

Was passiert, wenn sich an meiner zugesagten Förderung etwas ändert?

Änderungen wie z.B. kurzfristige Auftrittsabsagen oder andere unvorhergesehene Abweichungen sind zwingend notwendig umgehend der Initiative Musik mitzuteilen. Änderungen können unter Umständen dazu führen, dass die zugesagte Fördersumme gekürzt oder gar komplett gestrichen wird.

Erhalte ich Belege für die Auszahlung der Fördermittel?

Als Beleg gelten die Kontoauszüge, auf denen die Fördermittelauszahlungen im Verwendungszweck neben Angabe von Projektnummer und -name als Bundeszuwendung aufgeführt sind, in Verbindung mit dem Fördervertrag als Grundlage der Zahlungen.

Wie setze ich die Logorichtlinien für mein Projekt um?

Wenn die Förderung zugesagt wurde, besteht die Verpflichtung alle Medien, die sich auf das geförderte Projekt beziehen, mit folgenden zwei Logos in genannter Reihenfolge mit dem Förderhinweis zu versehen:

– Logo der Initiative Musik
– Logo des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)
– Förderhinweis („Gefördert von/Supported by:“)

Alle projektbezogenen Medien (z.B. Ton- und Bildtonträger, Plakate, Flyer, Bücher, Filmprodukte, Einladungskarten, Internet-Auftritte, Pressemitteilungen; Presseeinladungen, Programme) sind nach Abstimmung mit dem Förderhinweis: „Gefördert von:“, den Logos der Initiative Musik und des Bundes (i.d.R. der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien „BKM“) und dem Förderhinweis zu versehen. Das Logo darf ausschließlich in den angebotenen Varianten verwendet werden, d.h. die Form und die Farben dürfen nicht verändert werden. Die Logofreigabe erfolgt durch die Projektbetreuung.
Die Logos zur Förderung sind in der gleichen Größe zu verwenden. Das Logo der Projektträger:innen bzw. des Projektes sollte dabei deutlich hervorgehoben dargestellt werden. Die Logos zur Förderung sollten dabei jeweils maximal 5 % der sichtbaren Fläche ausmachen. Die Kernbotschaft der projektbezogenen Medien ist außerdem klar von dem Hinweis auf die Förderung abzugrenzen.
Bei der Verwendung auf einer Website ist das Logo zu verlinken. Beabsichtigen die Projektträger:innen Abweichungen von dieser Angabe, ist dies mit der zuständigen Projektbetreuung vorher schriftlich abzustimmen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Verwendung der Logos die Logo-Vorschrift der Initiative Musik (für das Logo der Initiative Musik) und der Styleguide der Bundesregierung (z.B. für das Logo der BKM) eingehalten werden. Dies betrifft auch die im Auftrag der Projektträger:innen durch Dritte hergestellte Medien. Logos und Hinweise auf Sonderprogramme, in deren Rahmen die Förderung erfolgt, sind ebenso zu veröffentlichen.

Die Logos sind auf unserer Webseite im Bereich Downloads zu finden.

In welchem Zeitraum müssen Leistungen, Rechnungen und Zahlungen liegen, damit sie förderfähig sind?

Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen, Rechnungen und Zahlungen müssen in der Projektlaufzeit anfallen.

Der frühestmögliche Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar, für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können. Liegt einer der drei Termine für eine Maßnahme vor diesem Datum, kann sie kein Bestandteil der Förderung sein.

Was ist Keychange und warum erhalte ich eine Information zur Teilnahme an der Keychange-Abfrage?

Die Initiative Musik ist Mitglied von Keychange, einer Initiative zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Musikbranche. Bis 2029 möchten wir in diesem Zuge mind. 50% FLINTA*[1] durch unsere Förderprogramme, Projekte und Preise fördern. Das Ziel dieser Quote ist, die tatsächliche Teilhabe von FLINTA* in der Musikbranche zu erfassen und zu fördern. Eine Zusammenfassung der Keychange Ziele der Initiative Musik findet ihr unter diesem Link.

Um dieses Ziel zu erreichen, bitten wir um eure Unterstützung durch die Teilnahme an unserer Keychange-Abfrage. Die Information, ob jemand zur FLINTA*-Personengruppe gehört, kann nur von den Betroffenen selbst und individuell angegeben werden und basiert auf Freiwilligkeit. Die Abfrage und Auswertung erfolgen gemäß der Datenschutzbestimmungen der Initiative Musik. Die Teilnahme an der Keychange-Abfrage hat keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit oder die Teilnahme am Projekt.

[1] FLINTA* steht für Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen. Das Sternchen (*) wird dabei als Öffnung für weitere, nicht benannte Gruppen hinzugefügt, die sich nicht als cis-männlich verstehen. Cis beschreibt Menschen, die sich dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Somit sind auch trans* Männer mit dem FLINTA* Begriff gemeint. Der Begriff soll darauf aufmerksam machen, dass auch andere Geschlechteridentitäten als Frauen von geschlechterbasierter Diskriminierung betroffen sind.

Verwendungsnachweis
Welche Unterlagen müssen für den Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Der Verwendungsnachweis ist vollständig online über das Online-Portal der Initiative Musik einzureichen.

Im Verwendungsnachweis werden die tatsächlich gespielten Auftritte angegeben und belegt. Weiterhin behält sich die Initiative Musik vor, stichprobenartig auch Nachweise bzw. Belege für die gesamte Förderung einzufordern.

Zusätzlich ist ein Sachbericht beizulegen, der die Ergebnisse der Tour beschreibt. Durchgeführte Aktivitäten, insbesondere Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen, sollen dokumentiert werden. Auch Erfahrungswerte, Konzertbilder, Auszüge des Medienechos (Scans von Presseberichten, Screenshots von Online-Berichten etc.) und Zielerreichung sind in dem Bericht auszuweisen.

Wie weise ich nach das Auftritte gespielt wurden?

Im Tourplan des Verwendungsnachweises gibt es drei Statusoptionen für jeden Auftritt:

-Gespielt: Der Auftritt hat wie geplant stattgefunden.

-Verschoben: Der Auftritt wurde auf ein anderes Datum oder eine andere Location verschoben. In diesem Fall bitte einen neuen Eintrag für den neuen Termin anlegen.

-Abgesagt/Ausgefallen: Der Auftritt wurde abgesagt oder ist ausgefallen und hat nicht stattgefunden.

Bitte wählen Sie immer den Status aus, der dem jeweiligen Auftritt entspricht.
Als Nachweis, dass ein Auftritt stattgefunden hat, können z. B. Honorarabrechnungen, Vergütungsbelege oder vergleichbare Dokumente eingereicht werden.

Auf wen müssen Rechnungen ausgestellt werden?

Zuwendungsempfänger:innen der Internationalen Tourförderung sind ausschließlich Künstler:innen oder Bands, d.h. alle Rechnungen müssen auf die Künstler:innen ausgestellt werden.

Zudem müssen alle abgerechneten Leistungen innerhalb der Projektlaufzeit erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein, damit diese zuwendungsfähig sind.

Wie rechne ich Reisekosten richtig ab?

Die Förderung erfolgt auf Basis einer Pauschale, die einen Teil der üblichen Reise- und Auftrittskosten (z.B. Transport, Übernachtung, Verpflegung, Visum, Backlinemiete, Promo) abdecken soll.

Eine detaillierte Reisekostenabrechnung muss nicht vorgelegt werden. Für den Fall einer nachträglichen stichprobenartige Prüfung empfiehlt sich jedoch, alle Belege der Tour zu sammeln und aufzubewahren.

Wie lang muss der Sachbericht sein? Was sollte der Sachbericht beinhalten?

Es gibt keine Vorgabe für die Länge, wichtiger ist der Inhalt. Im Sachbericht sollte ausgeführt werden inwieweit das Projekt entsprechend der Planung umgesetzt wurde und wie der Erfolg der Tour insgesamt war, es sollte:
ein Rückblick auf die absolvierten Veranstaltungen gegeben werden,
zu Änderungen im Projekt berichtet werden und dazu,
in welchem Rahmen die Projektziele erreicht werden konnten.

Zum Team

Initiative Musik News

Erhalte aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Events, u.v.m.
Logo des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Logo GVL Logo GEMA Logo Deutscher Musikrat