Hinweisgeberschutz
Die Initiative Musik gGmbH legt größten Wert auf einwandfreies ethisches und rechtskonformes Verhalten. Wir agieren stets mit Integrität und verpflichten uns zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, internen Richtlinien und ethischen Grundsätzen. Hinweisgeber:innen spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie maßgeblich zur Aufdeckung und Behebung von Missständen beitragen.
Vor diesem Hintergrund und um unseren Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gerecht zu werden, können Hinweisgebende über unsere weisungsunabhängige Meldestelle Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen, insbesondere Verstöße nach § 2 HinSchG, abgeben.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Wir bitten Hinweisgebende ausschließlich ernsthafte Compliance-Verstöße zu melden. Hierzu zählen insbesondere Verstöße nach § 2 HinSchG, also z. B. kriminelle Handlungen wie Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing. Auch bei noch bevorstehenden Verstößen oder bei einem bloßen Verdacht auf mögliche Compliance-Verstöße ist eine Meldung möglich. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen den Hinweisgeber:innen keinerlei Nachteile.
Bitte beachte, dass die Meldestelle nicht für Beschwerden allgemeiner Natur oder die Meldung von Notfällen vorgesehen ist!
Wie werde ich als Hinweisgeber:in geschützt?
Meldestellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität von Hinweisgeber:innen sowie der genannten Personen streng geheim zu halten. Die Weitergabe dieser Informationen an Unbefugte ist verboten. Die Kommunikation mit unserem Vertrauensanwalt erfolgt über gesicherte Kanäle. Über ein digitales Hinweisgebersystem unseres Vertrauensanwalts kannst du anonym Hinweise melden.
Was passiert mit dem abgegebenen Hinweis?
Wenn ein Hinweis abgegeben wird, erfolgt bei unserem Vertrauensanwalt als Meldestelle zunächst eine Prüfung auf Vollständigkeit und Klarheit, bei der eventuelle Rückfragen gestellt werden. Unser Vertrauensanwalt behandelt alle Hinweise vertraulich und schützt die Identität der hinweisgebenden Person, sofern nichts anderes erwünscht ist. Er prüft die rechtliche Relevanz und Plausibilität des Hinweises, um zu entscheiden, ob und welche Folgemaßnahmen notwendig sind. Innerhalb von drei Monaten nach Hinweisgabe, wird die hinweisgebende Person informiert und über bereits ergriffene oder geplante Maßnahmen aufgeklärt. Die Vertraulichkeit der Identität und der gemeldeten Informationen bleibt gewahrt, es sei denn, es werden vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen übermittelt.
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
Du kannst unseren Vertrauensanwalt über verschiedene Meldekanäle erreichen, z. B. über ein digitales Hinweisgebersystem sowie telefonisch, per E-Mail oder per Brief unter den folgenden Kontaktdaten:
SLK Schenk Lechleitner Krösch
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwalt Christian Krösch
Alt-Tegel 13
13507 Berlin
+49 30 12085722
kroesch@slk-rechtsanwaelte.de
Hinweisgeberportal
Das Portal für Hinweisgeber unseres Vertrauensanwalts mit weiteren Details zum Verfahren findest du unter: www.slk-rechtsanwaelte.de/report/
Du hast zudem die Möglichkeit, einen Hinweis bei einer externen Meldestelle abzugeben.
Diese sind die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, externe bei den Bundesländern eingerichtete Meldestelle sowie die für spezielle Fälle zuständigen externen Meldestellen, beispielsweise beim Bundeskartellamt oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten findest du auf der Internetseite der jeweiligen Behörde.
