Häufige Fragen Internationale Exportförderung für Musikunternehmen

Allgemeines zum Antrag
Wann finden die nächsten Förderrunden statt?

Die Starttermine und die dazugehörigen Fristen und Infos verkünden wir rechtzeitig auf unserer Homepage sowie über unseren Newsletter.

Die Termine der Antragsphasen sind in unserem Kalender zu finden.

Der Antrag muss online ausgefüllt und bis spätestens 12:00 am Tag des Abgabeschlusses der jeweiligen Förderrunde abgeschickt werden.
Nur vollständig ausgefüllte, formgerechte und rechtzeitig eingereichte Anträge können berücksichtigt werden.

Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Tagen nachgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Wer bewertet meine Anträge?

Alle formal richtigen, vollständigen Anträge werden anschließend von einer Fachjury bewertet. Alle Zu- und Absagen beruhen auf Mehrheitsentscheidungen der Jury. Von der Jury getroffene Einzelentscheidungen werden weder öffentlich noch gegenüber den Antragssteller:innen begründet.

Wie oft darf ich einen Antrag stellen?

Die Anzahl der gestellten Anträge ist nicht begrenzt. Allerdings kann maximal dreimal innerhalb eines Kalenderjahres Internationale Exportförderung für Musikunternehmen gewährt werden. Die maximale Gesamtfördersumme beläuft sich pro Jahr auf 35.000 EUR pro Unternehmen. Kein:e Antrag- bzw. Mitantragsteller:in, einschließlich rechtlich selbständiger Tochterunternehmen bzw. verbundener Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz, soll pro Jahr Nutznießer:in von Förderbeträgen der Initiative Musik von mehr als 100.000 EUR sein.

Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Nach Ende der Antragsphase dauern die formale Prüfung der Anträge und das Juryvoting ca. 6 Wochen. Die Zu- und Absagen werden per E-Mail versendet.

Wann kann ich mit meinem geförderten Projekt beginnen?

Der gewünschte Projektbeginn und damit der Beginn aller Maßnahmen kann innerhalb eines in der jeweiligen Förderrunde vorgegebenen Zeitfensters individuell gewählt werden.

Voraussetzung für den Projektbeginn ist, dass eine Förderzusage für das Projekt vorliegt und zudem der Fördervertrag zu dem Zeitpunkt bereits geschlossen ist. Andernfalls ist der Projektbeginn der Tag des Abschlusses des Fördervertrags.

Der Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können. Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen (das gilt auch für Beauftragungen), Rechnungen und Zahlungen müssen innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit (Projektbeginn bis Projektende) anfallen.

Wer ist alles antragsberechtigt?

Das Programm Internationale Exportförderung für Musikunternehmen richtet sich an kleine und mittlere Musikunternehmen sowie selbstständige Akteur:innen der deutschen Musikwirtschaft, die Künstler:innen aus Deutschland vertreten und an deren internationalem Aufbau sie maßgeblich beteiligt sind, wie z.B. Labels, Managements, Agenturen und Verlage.

Clubs, Festivals und Konzertveranstalter oder sonstige Musikunternehmen, deren Hauptaktivität nicht die Vertretung deutscher Künstler:innen im o.G. Sinne ist, sind nicht antragsberechtigt.

Kann ich einen Antrag stellen, auch wenn ich bzw. das Unternehmen noch nicht 3 Jahre in der Musikwirtschaft tätig ist?

Grundsätzlich ist ein Nachweis über die Tätigkeit des Unternehmens bzw. der selbständigen, antragstellenden Person notwendig. In Ausnahmefällen können bei weniger als 3-jähriger Tätigkeit in der Musikwirtschaft zusätzliche Erläuterung der sonstigen Aktivitäten in der Musikwirtschaft im Rahmen der Projektbeschreibung/Ausgangssituation gegeben werden. Diese Fälle werden im Einzelnen von der Initiative Musik geprüft.

Wer hilft mir bei der Antragsstellung?

Bitte zunächst die FAQ und die Programmbeschreibung aufmerksam durchlesen.
Für Fragen steht Ihnen unser Team Export gerne zur Verfügung. Die aktuellen Ansprechpersonen und Beratungszeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Kann ich für ein bereits abgelehntes Projekt erneut einen Antrag stellen?

Grundsätzlich ist es möglich, aber voraussichtlich wenig aussichtsreich, sich mit demselben Projekt erneut zu bewerben. Vor einer erneuten Antragstellung empfehlen wir, die Ausgangssituation möglichst zu verbessern, im Verhältnis dazu realistische Ziele zu setzen und Projektziele und inhaltliche Ausrichtung im neuen Antrag möglichst klar darzulegen.

Für eine erneute Bewerbung ist ein neuer Antrag anzulegen.

Was bedeutet eine degressive Förderqoute?

Die Förderquote ist degressiv und richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben. Das bedeutet: Je höher die Gesamtausgaben, desto niedriger ist der prozentuale Förderanteil. Die beantragte Fördersumme darf maximal 60 % der Gesamtausgaben betragen und den Höchstbetrag von 20.000 EUR nicht überschreiten.

Für welche Zielmärkte kann ich über dieses Programm Förderung beantragen?

Grundsätzlich ist es möglich, Förderung für Projekte in jedem Land außerhalb Deutschlands zu beantragen. Exportprojekte in absatzstarken Zielmärkten (USA, Japan, UK, China, Frankreich, Südkorea, Brasilien, Kanada, Mexiko) bieten meistens bessere Erfolgschancen aufgrund der spezifischen Marktsituation, weitere Länder kommen aber unter Umständen ebenfalls als Zielmärkte in Betracht, sofern dort bereits eine Followerschaft oder Kontakte über Agent:innen, Managements oder soziale Medien nachgewiesen werden können.

Darf ich einen Antrag für Internationale Exportförderung für Musikunternehmen stellen, wenn ich bereits Förderung von der Initiative Musik aus anderen Förderprogrammen erhalte?

Grundsätzlich können Anträge für andere Förderprogramme der Initiative Musik gleichzeitig gestellt werden. Wichtig ist, dass die beantragten Maßnahmen, die über die Internationale Exportförderung für Musikunternehmen unterstützt werden soll, nicht auch Teil des Antrags bei den anderen Förderprogrammen ist, um eine nicht zulässige Doppelförderung zu vermeiden.

Antragsstellung
Welche Unterlagen müssen für den Antrag eingereicht werden?

Das Antragsformular ist online vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur Antragsteller:innen/zum antragsstellenden (Einzel-)Unternehmen, zur Exportstrategie, zur Projektbeschreibung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind eine Kurzdarstellung der Antragsteller:innen, ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage), ein Nachweis der amtlichen Registrierung (siehe hierzu Programmbeschreibung Internationale Exportförderung für Musikunternehmen VI Antragsunterlagen) hochzuladen.

Was ist unter Kurzbeschreibung Unternehmen zu verstehen?

Die Kurzbeschreibung des Unternehmens soll als eine Zusammenfassung der wesentlichen und nennenswerten Aspekte der musikwirtschaftlichen Aktivitäten und ggf. vertretenden Künstler:innen/Band kompakt darstellen. Ein allgemeiner Lebenslauf ist nicht gemeint.

Welche Dokumente gelten als „Amtliche Registrierung“?

Damit ist Ihr Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister gemeint. Besteht ein solcher Eintrag nicht, wird alternativ die Gewerbeanmeldung oder bei Selbstständigen die Bestätigung über die Vergabe der Steuernummer akzeptiert. Aus dem Dokument muss hervorgehen, wer vertretungsberechtigt ist. Die amtliche Registrierung sollte aktuell sein (nicht älter als ein Jahr).

Wie formuliere ich geeignete Projektziele?

Die Internationale Exportförderung für Musikunternehmen soll in erster Linie helfen, den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu unterstützen, sich dort weiter zu etablieren. Zu diesem Zweck sollten in der Projektbeschreibung des Förderantrages möglichst konkrete, messbare Ziele benannt werden, anhand welcher dies überprüft werden kann. Dies können beispielsweise die Anzahl von neuen Kontakten, Anzahl von absolvierten Meetings oder Folgeaufträge sein.

Was muss ich bei der Erstellung der Projektbeschreibung beachten?

In der Projektbeschreibung sind alle geplanten Aktivitäten des Projektes anzugeben. Für den Antrag sollten Sie zunächst die Ausgangssituation des Unternehmens und der beteiligten Künstler:innen beschreiben. Danach erklären Sie die Projektidee und wie sie in die Exportstrategie passt, also wie das Projekt dazu beiträgt, das Unternehmen ggf. die Künstler:innen international bekannt zu machen. Anschließend sollten Sie darlegen, wie das Projekt praktisch umgesetzt wird und welche Künstler:innen und Unternehmen daran beteiligt sind. Außerdem ist es wichtig zu erklären, welche Ziele mit dem Projekt erreicht werden sollen. Zum Schluss sollte ein Zeitplan mit allen wichtigen Terminen und Schritten des Projekts erstellt werden.

Was muss ich beim Erstellen des Finanzierungsplans beachten?

Allgemein:
Für einen Antrag auf Internationale Exportförderung für Musikunternehmen ist ausschließlich die von der Initiative Musik zur Verfügung gestellte Vorlage des Finanzierungsplans zu nutzen.
Der Finanzierungsplan ist weiterhin ausschließlich in einem nativen Excel-Format (xls/xlsx) einzureichen. Bitte bearbeiten Sie die Vorlage ausschließlich in Microsoft Excel oder in der aktuellen Version des kostenfrei erhältlichen Libre Office. Eine Konvertierung in Apple Numbers beschädigt die Funktionalität der Vorlage und kann in letzter Konsequenz zu rechnerisch falschen Ergebnissen führen. Eine Bearbeitung der Vorlage mit Apple Numbers erfüllt nicht die formalen Voraussetzungen.

Anschaffungen können im Rahmen unserer Projektförderung grundsätzlich nicht mit bezuschusst werden.

Reise- und Übernachtungskosten:
Reise- und Übernachtungskosten werden entsprechend dem Bundesreisekostengesetz veranschlagt und abgerechnet.

Für die Abrechnung der Reiseausgaben von Auslandsaufenthalten dienen die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung – ARV) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder als Grundlage.
Die entsprechenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder sind in der Vorlage des Finanzierungsplans und des zahlenmäßigen Nachweises (Soll-Ist-Vergleich) bereits hinterlegt.

Honorare:
Bitte Hinweise unter der FAQ Frage: Welche Mindesthonorare gelten für geförderte Projekte? beachten

Was ist unter Eigen- und Drittmitteln zu verstehen?

Eigenmittel sind unmittelbar zur Finanzierung des Projektes eingebrachte Barmittel aus dem Vermögen der Antragsteller:innen, einschließlich Einnahmen aus Verkäufen oder Eintritten, die im Förderzeitraum für das Projekt anfallen.

Drittmittel sind unmittelbar zur Finanzierung des Projektes eingebrachte Barmittel von Dritten oder aus anderen Quellen, wie etwa Sponsorings oder Crowdfundings.

Mit dem Antrag müssen die Antragsteller:innen versichern, im Projektzeitraum die notwendigen Eigen- und Drittmittel zur Abdeckung des Eigenanteils in der angegebenen erforderlichen Höhe aufzubringen und zur Finanzierung einzusetzen.

Welche Mindesthonorare gelten für geförderte Projekte?

Seit dem 01. Juli 2024 gelten Honoraruntergrenzen. Projekte, welche im Rahmen dieses Programms gemäß eingereichtem Finanzierungsplan mit einem Finanzierungsanteil von mindestens 50 % und höher gefördert werden, müssen Honoraruntergrenzen für künstlerische und kreative, selbständige Leistungen einhalten. Honorare werden in diesem Falle nur gefördert, wenn die Honoraruntergrenzen eingehalten werden.

Aus den jeweils gültigen bundesweiten Empfehlungen der Fach- und Bundesverbände sowie Gewerkschaften muss eine Vergütungsempfehlung angewendet werden. Im Verwendungsnachweis muss begründet werden, warum welche Honorarempfehlung genutzt wurde.

Als Fördermittelempfänger:innen sind Sie verpflichtet, sich über die Empfehlungen der Honoraruntergrenzen im Musikbereich selbst zu informieren. Einen Überblick über die Honorarempfehlungen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Kulturrates.

Kann ich als freiberufliche:r Antragsteller:in im Rahmen der Förderung Geld für meine Arbeit im Projekt erhalten?

Grundsätzlich können nur Kosten veranschlagt werden, die erst und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. Wenn Sie als Freiberufler:in bzw. Einzelunternehmen einen Antrag stellen und bezahlte Arbeit in dem Projekt erbringen wollen, ist dies unter Beachtung von Vorgaben grundsätzlich möglich.

Aufgrund der Freiberuflichkeit liegt keine sozialversicherungspflichtige Anstellung vor, daher handelt es sich nicht um Personalausgaben im eigentlichen Sinne. Es ist nicht möglich, sich selbst eine Rechnung in dem Projekt zu stellen, daher handelt es sich auch nicht um Sachausgaben im Sinne eines Honorars.

Die Arbeit kann trotzdem gefördert werden, wenn eine detaillierte Arbeitszeiterfassung (Tage, Stunden, Tätigkeiten im Projekt) geführt wird. Dabei gilt ein maximaler Tagessatz von 500 EUR. Insgesamt darf die persönliche Eigenleistung im Projekt nicht mehr als 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen.

Selbst erbrachte Arbeit kann jedoch nicht als Deckungsmittel zur Erfüllung des Eigenanteils an den Gesamtausgaben eingebracht werden.

Ich möchte im Rahmen des Projektes ein Airbnb mieten. Ist das möglich?

Es können nur Ausgaben für Vermietungen von gewerblichen Anbietern anerkannt werden, die mit vollständigen Rechnungen inkl. Steuerausweisung belegt werden.
Kosten für nicht gewerbliche AirBnB können nur pauschal / beleglos als Privatübernachtung abgerechnet werden.

In welchen Fällen kann ich Catering nutzen und was deckt der Verpflegungssatz ab?

Catering kann bei selbst organisierten Events genutzt werden, wenn Teilnehmende und ggf. Fachgäste bewirtet werden. Die Kosten müssen plausibel begründet und durch Angebote/Rechnungen belegt werden. Das Catering muss sich am Verpflegungssatz (pro Person) orientieren. Alkohol, Tabak und andere Rauschmittel sind nicht förderfähig.

Der Verpflegungssatz hingegen gilt ausschließlich für deine eigene Verpflegung, zum Beispiel bei Reisen zu Branchentreffen oder Showcase-Festivals. Es handelt sich um einen Pauschalsatz pro Person und wird beleglos anerkannt.

Welche Promoausgaben sind förderfähig?

Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben für Promoaktivitäten, darunter fallen z.B. Social Media, PR- und Marketingkampagnen, Fotografie, Video etc., die direkt dem Projekt zuzuordnen sind. Allgemeine Ausgaben (z.B. für ein Fotoshooting) sind nicht förderfähig.

Gibt es programminhaltliche Ausschlusskriterien für eine Förderung?

Antragstellende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihren Tätigkeiten setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Es gelten die Leitlinien der Initiative Musik.

Kann ich mein Projekt neben der Förderung durch die Initiative Musik mit weiteren Fördergeldern finanzieren?

Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Projekte, die bereits Bundesförderung erhalten (z.B. durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationalen Exportförderung für Musikunternehmen der Initiative Musik ausgeschlossen.

Wie kann ich sicher sein, dass mein Antrag eingegangen ist?

Der Antrag muss online fristgerecht eingereicht werden.
Nachdem der Antrag online abgesendet wurde, wird eine automatisierte E-Mail verschickt, welche den Eingang des Antrages bestätigt.
Der Status des Antrags kann auch jederzeit im Förderportal eingesehen werden.

Ich habe keine Bestätigung per E-Mail erhalten, dass mein Antrag eingegangen ist. Was kann ich tun?

Es kann vorkommen, dass die Benachrichtigungen per E-Mail im Spam-Ordner landen – dies bitte zunächst prüfen.
Sollte es mit der Frist knapp werden, bitte per Mail oder telefonisch bei der Initiative Musik nachfragen.

Antragstool (technische Fragen)
Technische Probleme bei der Registrierung oder beim Antrag?   

Bei technischen Problemen bitte nuclos@initiative-musik.de unter Angabe der Projektnummer sowie einer genauen Beschreibung des Problemfalls und Screenshots kontaktieren.

Kann der Onlineantrag durch eine nicht vertretungsberechtigte Person angelegt und eingereicht werden?  

Nein. Anträge für die Internationale Exportförderung für Musikunternehmen sind von vertretungsberechtigen Personen des antragstellenden Unternehmens zu stellen.

Die Rolle/Funktion der Ansprechperson kann dagegen auch eine andere, nicht vertretungsberechtigte Personen übernehmen. In diesem Fall haben sich die Ansprechperson und der:die Unternehmer:in im Antragstool anzumelden.

Welche Dateiformate und -größen sind erlaubt?

Um böswilligem Verhalten vorzubeugen und unseren Server zu entlasten, sind alle Uploads in der Größe beschränkt. Aus Sachgründen sind einige Uploads zudem nach Dateityp beschränkt. Je nach Dateityp gelten i.d.R. folgende Beschränkungen

.doc, .docx, .xls, .xlsx, .ods, .txt: 2 MB
.pdf, .msg: 1 MB
.jpg, .jpeg, .png, .bmp, .tiff: 6 MB
.mp3. 8 MB
Andere Dateitypen sind nicht erlaubt.
Aufgrund der Beschränkung von Dateinamen in Microsoft Windows dürfen die Dateien außerdem die folgenden Zeichen nicht enthalten: ~ “ # % & * : < > ? / \ { | }.

Ich kann die Einladung zur Mitarbeit an einem Antrag in meinem Account nicht sehen/habe keine Einladungsanfrage erhalten.

Die Einladungen sind über Menü – Startseite unter „Meine Anfragen“ zu finden. Dort in der Spalte „Link“ auf „Öffnen“ klicken.
Bitte außerdem den Spam-Ordner überprüfen.
Wenn bereits ein Nutzerkonto bei uns besteht, bitte sicherstellen, dass die Einladungsanfrage an die primäre Emailadresse des Accounts versendet wird. Dies ist die Adresse, die unter Menü – Kontakt links unter Benutzeraccount zu finden ist. Einladungen, die an z.B. Weitere Emailadresse 1 oder 2 versendet werden, sind in der Übersicht der Einladungen nicht sichtbar. Bitte darauf achten, dass die angegebenen Emailadressen exakt übereinstimmen.

Ich kann die Einladung zur Mitarbeit an einem Antrag nicht annehmen. Der Antrag befindet sich im Bearbeitungsmodus.

Bitte beachten, dass der Bearbeitungsmodus aktiv beendet werden muss, damit eine andere Person oder man selbst die Einladung annehmen können. Um die Einladung annehmen zu können, ist der Bearbeitungsmodus mit Klick auf „Bearbeitungsmodus beenden“ zu beenden. Anschließend sollte im Antrag ein rotes Zeichen zu sehen und der Antrag im Status „Antragserfassung Online“ sein. Wichtig: Ein Login aus dem System beendet den Bearbeitungsmodus nicht.

Es kann immer nur eine Person gleichzeitig am Antrag arbeiten, dazu zählt auch die Annahme einer Einladung.
Bitte beachten, dass Einladungen nur 24 Stunden gültig sind.
Die Person, die die Einladung versendet hat, kann den Status der Einladung entweder im entsprechenden Antrag sehen oder unter Menü – Startseite unter „Meine Anfragen“.

Ich habe versehentlich eine falsche Person zum Antrag eingeladen. Was nun?

Falsch verschickte Einladungen können im Antrag mit Klick auf „Einladung zurückziehen“ zurückgezogen werden. Außerdem gilt: Solange der Antrag noch nicht eingereicht ist, können Sie Einladungen für Rollen (Ansprechpartner:in, Künstler:in) jederzeit mit Klick auf „Kontakt einladen“ neu versenden. Dies ist auch möglich, wenn die versehentlich eingeladene Person die Einladung bereits angenommen und die entsprechende Rolle übernommen hat. Sie müssen in diesem Fall nur bestätigen, dass Sie die Rolle neu vergeben möchten.

Welchen Browser sollte ich benutzen?

Die Antragsstellung ist grundsätzlich in allen Browsern möglich. Allerdings beobachten wir, dass in Edge und Safari häufiger Probleme auftreten. Wir empfehlen daher bevorzugt Chrome oder Firefox zu nutzen.

Das System ist nicht erreichbar. Was nun?

Hinweis: Wir haben zweimal in der Woche ein Wartungsfenster, in denen das Antragsportal unter Umständen nicht erreichbar ist. Diese Zeiten sind:

Montag: 11.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 14.00 Uhr

Bitte danach erneut versuchen.

Die Förderung
Wann erhalte ich die Fördermittel?

Nach Förderzusage und Abschluss des Fördervertrages besteht Zugriff auf die darin bewilligte Fördersumme, abzüglich eines Einbehalts von 10 Prozent der Fördersumme, der erst nach Abrechnung des Projekts ausgezahlt werden kann.

Grundsätzlich sind zur Kostendeckung vorrangig, also soweit verfügbar und wirtschaftlich vertretbar, immer Eigen- und Drittmittel einzusetzen. Zur Finanzierung ungedeckter Kosten können die Fördermittel im Projektverlauf nach Bedarf und ggf. mehrfach jeweils für sechs Wochen im Voraus angefordert werden.

Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie nach der Förderzusage.

Wie lang geht mein Projektzeitraum?

Der tatsächliche Projektbeginn und damit der Beginn aller Maßnahmen kann frühestens ab dem individuell gewählten Projektbeginn starten. Voraussetzung ist, dass der Fördervertrag zu dem Zeitpunkt bereits geschlossen ist. Andernfalls ist der Projektbeginn der Tag des Abschlusses des Fördervertrags.

Der Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate. Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen (das gilt auch für Beauftragungen), Rechnungen und Zahlungen müssen innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit (Projektbeginn bis Projektende) anfallen und abgerechnet werden. 

Beide Daten (Projektbeginn sowie Projektende) werden im Fördervertrag verbindlich festgehalten.

Sind Änderungen im Finanzierungsplan möglich?

Leider ist eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme, also eine Nachbewilligung, grundsätzlich nicht möglich.

Bei unerwarteten kostenneutralen Ausgabenverschiebungen innerhalb der Einzelansätze müssen diese im Vorfeld, also vor Umsetzung der betreffenden Maßnahme, angezeigt und von der Projektbetreuung im Einzelfall zugestimmt werden.

Kann die Fördersumme nachträglich erhöht werden?

Nein. Die zugesagte max. Fördersumme kann nachträglich nicht erhöht werden.

Was passiert, wenn sich an meiner zugesagten Förderung etwas ändert?

Änderungen wie z.B. kurzfristige Absagen von Veranstaltungen, beteiligten Künstler:innen oder anderen unvorhergesehene Abweichungen sind zwingend notwendig umgehend der Initiative Musik mitzuteilen. Änderungen können unter Umständen dazu führen, dass die zugesagte Fördersumme gekürzt oder gar komplett gestrichen wird.

Erhalte ich Belege für die Auszahlung der Fördermittel?

Als Beleg gelten die Kontoauszüge, auf denen die Fördermittelauszahlungen im Verwendungszweck neben Angabe von Projektnummer und -name als Bundeszuwendung aufgeführt sind, in Verbindung mit dem Fördervertrag als Grundlage der Zahlungen.

Wie setze ich die Logorichtlinien für mein Projekt um?

Wenn die Förderung zugesagt wurde, besteht die Verpflichtung alle Medien, die sich auf das geförderte Projekt beziehen, mit folgenden zwei Logos in genannter Reihenfolge mit dem Förderhinweis zu versehen:

– Logo der Initiative Musik
– Logo des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)
– Förderhinweis („Gefördert von/Supported by:“)

Alle projektbezogenen Medien (z.B. Ton- und Bildtonträger, Plakate, Flyer, Bücher, Filmprodukte, Einladungskarten, Internet-Auftritte, Pressemitteilungen; Presseeinladungen, Programme) sind nach Abstimmung mit dem Förderhinweis: „Gefördert von:“, den Logos der Initiative Musik und des Bundes (i.d.R. der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien „BKM“) und dem Förderhinweis zu versehen. Das Logo darf ausschließlich in den angebotenen Varianten verwendet werden, d.h. die Form und die Farben dürfen nicht verändert werden. Die Logofreigabe erfolgt durch die Projektbetreuung.

Die Logos zur Förderung sind in der gleichen Größe zu verwenden. Das Logo der Projektträger:innen bzw. des Projektes sollte dabei deutlich hervorgehoben dargestellt werden. Die Logos zur Förderung sollten dabei jeweils maximal 5 % der sichtbaren Fläche ausmachen. Die Kernbotschaft der projektbezogenen Medien ist außerdem klar von dem Hinweis auf die Förderung abzugrenzen.
Bei der Verwendung auf einer Website ist das Logo zu verlinken. Beabsichtigen die Projektträger:innen Abweichungen von dieser Angabe, ist dies mit der zuständigen Projektbetreuung vorher schriftlich abzustimmen.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Verwendung der Logos die Logo-Vorschrift der Initiative Musik (für das Logo der Initiative Musik) und der Styleguide der Bundesregierung (z.B. für das Logo der BKM) eingehalten werden. Dies betrifft auch die im Auftrag der Projektträger:innen durch Dritte hergestellte Medien. Logos und Hinweise auf Sonderprogramme, in deren Rahmen die Förderung erfolgt, sind ebenso zu veröffentlichen.

Die Logos sind auf unserer Webseite im Bereich Downloads zu finden.

Was muss ich bei der Rechnungslegung beachten?

Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen, Rechnungen und Zahlungen müssen in der möglichen Projektlaufzeit anfallen.

Der frühestmögliche Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar, für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können. Liegt einer der drei Termine für eine Maßnahme vor diesem Datum, kann sie kein Bestandteil der Förderung sein und darf nicht im mit dem Antrag eingereichten Finanzierungsplan enthalten sein.

Was ist Keychange und warum erhalte ich eine Information zur Teilnahme an der Keychange-Abfrage?

Die Initiative Musik ist Mitglied von Keychange, einer Initiative zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Musikbranche. Bis 2029 möchten wir in diesem Zuge mind. 50% FLINTA*[1] durch unsere Förderprogramme, Projekte und Preise fördern. Das Ziel dieser Quote ist, die tatsächliche Teilhabe von FLINTA* in der Musikbranche zu erfassen und zu fördern. Eine Zusammenfassung der Keychange Ziele der Initiative Musik findet ihr unter diesem Link.

Um dieses Ziel zu erreichen, bitten wir um eure Unterstützung durch die Teilnahme an unserer Keychange-Abfrage. Die Information, ob jemand zur FLINTA*-Personengruppe gehört, kann nur von den Betroffenen selbst und individuell angegeben werden und basiert auf Freiwilligkeit. Die Abfrage und Auswertung erfolgen gemäß der Datenschutzbestimmungen der Initiative Musik. Die Teilnahme an der Keychange-Abfrage hat keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit oder die Teilnahme am Projekt.

[1] FLINTA* steht für Frauen, Lesben, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen. Das Sternchen (*) wird dabei als Öffnung für weitere, nicht benannte Gruppen hinzugefügt, die sich nicht als cis-männlich verstehen. Cis beschreibt Menschen, die sich dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Somit sind auch trans* Männer mit dem FLINTA* Begriff gemeint. Der Begriff soll darauf aufmerksam machen, dass auch andere Geschlechteridentitäten als Frauen von geschlechterbasierter Diskriminierung betroffen sind.

Verwendungsnachweis
Welche Unterlagen müssen für den Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Der Verwendungsnachweis ist online vollständig über das Online-Portal der Initiative Musik auszufüllen.

Im Verwendungsnachweis werden die Einnahmen und Ausgaben plausibel anhand eines zahlenmäßigen Nachweises (Soll-Ist-Vergleichs) und eine Belegliste dargestellt. Weiterhin behält sich die Initiative Musik vor, stichprobenartig auch Nachweise bzw. Belege für die gesamte Förderung einzufordern.

Der zahlenmäßige Nachweis (Soll-Ist-Vergleich) ist nach der Vorlage der Initiative Musik zu erstellen. In diesem werden auf Basis des gültigen Finanzplans der ursprünglich bewilligten Finanzplanung die tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt. Die Vorlage steht für jedes Projekt im Online-Portal zum Download zur Verfügung. Der zahlenmäßige Nachweis (Soll-Ist-Vergleich) ist unter dem zweiten Registerblatt „Verwendungsnachweis“ zu finden, auszufüllen und anschließend wieder hochzuladen.

Zusätzlich ist ein Sachbericht beizulegen, der die Ergebnisse des Projektes beschreibt. Durchgeführte Aktivitäten, insbesondere Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen, sollen dokumentiert werden. Auch Erfahrungswerte, Projektbilder, Auszüge des Medienechos (Scans von Presseberichten, Screenshots von Online-Berichten etc.) und Zielerreichung sind in dem Bericht auszuweisen.

Auf wen müssen Rechnungen ausgestellt werden?

Zuwendungsempfänger:innen der Internationale Exportförderung für Musikunternehmen sind ausschließlich Antragstellende/Unternehmen, d.h. alle Rechnungen müssen auf die Zuwendungsempfänger:innen oder das Unternehmen ausgestellt werden. Zudem müssen alle abgerechneten Leistungen innerhalb der Projektlaufzeit erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein, damit diese zuwendungsfähig sind.

Wie werden Eigenleistungen nachgewiesen?

Bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben dürfen als Eigenleistung abgerechnet werden. Die Eigenleistungen können durch die antragstellenden Künstler:innen sowie Vertreter:innen des mitantragstellenden Unternehmens erbracht werden. Leistungen von darüber hinausgehenden dritten Projektträger:innen sind davon ausgeschlossen.

Im Finanzplan ist vorab zu kennzeichnen, zu welchen Positionen Eigenleistungen eingebracht werden sollen.

Der Nachweis erfolgt durch Dokumentation in einer Arbeitszeiterfassung, für die die von uns zur Verfügung gestellte Vorlage zu nutzen ist.

Es kann ein Tagessatz von maximal 150 EUR (entspricht 18,75 EUR/Stunde) zugrunde gelegt werden.

Die Arbeitszeiterfassung muss einzeln pro Person geführt werden.

Die Arbeitszeiterfassung ist als Beleg ohne Zahlungsdatum in der Belegliste zu erfassen. Werden Eigenleistungen zu verschiedenen Ausgabenpositionen erbracht, sind die Teilbeträge einzeln in die Belegliste einzutragen und die Arbeitszeiterfassung ist mit mehreren Belegnummern zu versehen.

Wie rechne ich Reisekosten richtig ab?

Reisekosten werden entsprechend dem Bundesreisekostengesetz veranschlagt und abgerechnet.

Für die Abrechnung der Reiseausgaben von Auslandsaufenthalten dienen die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung – ARV) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder als Grundlage.

Die entspechenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder sind in der Vorlage des Finanzierungsplans und des zahlenmäßigen Nachweises (Soll-Ist-Vergleich) bereits hinterlegt.

Wie lang muss der Sachbericht sein? Was sollte der Sachbericht beinhalten?

Es gibt keine Vorgabe für die Länge, wichtiger ist der Inhalt. Im Sachbericht sollte ausgeführt werden inwieweit das Projekt entsprechend der Planung umgesetzt wurde und wie der Erfolg des Projekts insgesamt war, es sollte:
ein Rückblick auf die absolvierten Maßnahmen gegeben werden,
zu Änderungen im Projekt berichtet werden und dazu,
in welchem Rahmen die Projektziele erreicht werden konnten.

Kann die auf eine Förderung anfallende Umsatzsteuer in der Projektabrechnung berücksichtigt werden?

Nein, die Umsatzsteuer kann nicht geltend gemacht werden. Fördermittel gelten in der Regel als Zuwendung ohne Gegenleistung, daher fällt normalerweise keine Umsatzsteuer an. Eine abschließende Prüfung sollte jedoch stets durch das zuständige Steuerbüro erfolgen.

Muss ich auf die Förderung Umsatzsteuer zahlen?

Steuerrechtliche Fragen sind jeweils individuell mit dem oder der jeweiligen Steuerberater:in zu klären. Als Hinweis für diese verweisen wir hier bezüglich der Umsatzsteuer auf den Abschnitt 10 des Umsatzsteueranwendungserlasses.

Dieser Hinweis stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Bei detaillierteren Fragen wende Dich im Zweifel bitte immer an eine:n Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in.

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