Programmbeschreibung Internationale Live- und Showcaseförderung
Die geänderte Programmbeschreibung gilt ab dem 02. März 2026. Für Projekte aus dem vorherigen Programm Internationale Tourförderung gilt die Programmbeschreibungen für die Internationale Tourförderung sowie die FAQs der Internationalen Tourförderung.
Stand 2025
I Förderziel
Die Internationale Live- und Showcaseförderung dient der Unterstützung von Liveauftritten im Ausland von ausübenden Künstler:innen und Bands im Bereich Popularmusik und Jazz. Durch den Ausgleich von Finanzierungslücken ermöglicht dieses Förderprogramm aufstrebenden musikalischen Acts aus Deutschland, kurzfristige Einladungen für internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Der Fokus dieses Förderprogrammes liegt daher insbesondere auf der Teilnahme an internationalen Showcase-Festivals und Liveauftritten im Ausland, die sich vorrangig an ein professionelles Fachpublikum richten, sowie Support-Touren im Ausland, die zu einer nachhaltigen Etablierung in einem neuen internationalen Zielmarkt beitragen.
Für sonstige Auftritte, wie z. B. Release-Touren, selbst organisierte Touren oder allgemeine Festival- und Clubaufritte, können Anträge über die Künstler:innenförderung der Initiative Musik beantragt werden.
II Gegenstand der Förderung
Über dieses Programm werden Reisen von ausübenden Künstler:innen und Bands ins Ausland gefördert, die als Hauptziel die Wahrnehmung von exportrelevanten Liveauftritten haben. Dazu zählen insbesondere Showcase-Festivals und Support-Touren. Andere Liveaufritte werden nur gefördert, wenn das internationale Interesse an den Act durch die Beteiligung herausragender Partner:innen der internationalen Musikwirtschaft belegt wird.
Die Auftrittstermine müssen innerhalb einer 90-Tage-Periode stattfinden. Im Sinne einer nachhaltigen Förderung sollen die Termine zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden.
Bei Auftritten im Rahmen von Showcase-Festivals und Musikkonferenzen kann u. U. Förderung für maximal zwei zusätzliche Tage der Konferenz beantragt werden, wenn diese für die Anbahnung geschäftlicher Kontakte im Rahmen der Veranstaltung notwendig sind und nachweislich genutzt werden. Eine Übersicht der besuchten Formate und der geknüpften Business-Kontakte muss mit dem Sachbericht vorgelegt werden.
Bitte beachten: Die Umsetzung dieses Moduls wird für Anträge ab dem 17.08.2026 möglich sein.
Interviews bei TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland sind nur förderfähig, wenn zusätzlich nachweisbare Liveauftritte damit einhergehen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Auftritte in Deutschland
- Auftritte bei Song-Contests, Musikwettbewerben, Straßen-/Dorf- und Volksfesten, Benefizveranstaltungen und Privatfeiern (z.B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten)
- Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und/oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.
- Auftritte mit dem Ziel des rein kulturellen Austausches
- Reisen mit dem Ziel, Musikaufnahmen, Videodreharbeiten oder Fotoshootings durchzuführen
- Universitäre Projekte, Bildungsformate, Workshops
- Kabarett und Kleinkunst
- Sound-Installationen und Auftritte bei visuellen Installationen im Kunstbereich
- Auftritte als Speaker:in
III Zuwendungsempfänger:innen
Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen und Ensembles, die ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Deutschland haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die antragstellenden Künstler:innen müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Im Falle von Bands und Ensembles muss dies zumindest für die Hälfte derer Mitglieder zutreffen.
Geförderte Künstler:innen und Ensembles müssen einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen und deren Aktivitäten im Ausland sollen einen Beitrag zur internationalen Wahrnehmung der deutschen Musikszene leisten.
Zusätzlich zu den ausübenden Künstler:innen können Gastmusiker:innen und bis zu drei Begleitpersonen aus dem professionellen Umfeld (z. B. Tourmanagement, Management, Booking, Licht- und/oder Tontechniker) als Teil der Travel Party gefördert werden, wenn ihre Teilnahme an der Tour unabdingbar für die Durchführung des Projektes ist und sie ebenfalls über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen.
Die antragstellenden Künstler:innen bzw. Ensembles müssen bereits einschlägige Auftrittserfahrung im Inland gesammelt haben, eine international ausgerichtete Exportstrategie aufweisen, sowie idealerweise über eine ausreichende professionelle Struktur (Management, Booking, Label, Vertrieb) mit Schwerpunkt Export verfügen. Bei dem Repertoire sollte es sich in erster Linie um eigene Musikwerke handeln.
Der Antrag darf grundsätzlich nur für eine:n Künstler:in oder Band gestellt werden. Bei gemeinsamen Touren mehrerer Acts müssen jeweils Einzelanträge gestellt werden.
Eine schriftliche Bestätigung der Auftritte (Vertrag, Einladungsschreiben) des internationalen Veranstalters muss bei der Beantragung der Förderung vorgelegt werden. Darin müssen Ort, Datum und weitere notwendige Auftrittsdetails (Gagen, Übernahme von Kosten, sonstige Vereinbarungen) benannt sein.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden, dürfen Ausgaben, die bereits über eine andere Bundesförderung zum selben Fördergegenstand (z. B. Goethe-Institut, Musikfonds) oder ein anderes ausländisches Musikexportbüro unterstützt werden, nicht zusätzlich über dieses Programm gefördert werden. Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.
IV Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Fördermittel werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form von Pauschalen auf Basis einer Festbetragsfinanzierung vergeben.
Bei der Berechnung der Förderpauschalen wurde von einer anteiligen Bezuschussung der üblichen Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben sowie Promotionsausgaben und evtl. Visa-Gebühren ausgegangen, die auf Erfahrungswerten basiert.
Die Höhe der Fördersumme wird pro Person berechnet, anhand der Anzahl der bestätigten und nachgewiesen gespielten Termine und des Ziellandes (Europa, inkl. nicht EU-Länder, oder außereuropäisches Ausland).
Beispielrechnung – Europa
| Erster Auftritt p.P. | Ab dem 2. Auftritt, pro Gig, p.P. | |
| Europa (inkl. nicht EU-Länder) | 500 EUR | 100 EUR |
| Außereuropäisches Ausland | 1.000 EUR | 250 EUR |
Die internationale Live- und Showcase-Förderung kann bis zu dreimal innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden. Die maximale Gesamtfördersumme beläuft sich pro Jahr auf 20.000 EUR pro Act.
V Antragsverfahren
Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor dem ersten Auftrittstermin online über das Antragsportal eingereicht werden.
Der Förderantrag ist in digitaler Form bei der Initiative Musik einzureichen. Das vorgegebene Antragsformular wird im Onlineantragsportal ausgefüllt und ausschließlich online eingereicht. Art und Umfang ist dem Formular zu entnehmen.
Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Sollte es notwendig sein, in der Zeit zwischen Antragstellung und Förderzusage Buchungen zu tätigen, kann der Förderantrag jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen mit einem Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn verbunden werden. Dieser wird im Einzelfall von der Initiative Musik geprüft und ggf. schriftlich gewährt.
Der Antrag muss im Wesentlichen folgende programmspezifische Unterlagen erhalten:
- Vita und Kurzportrait / EPK der Künstler:in oder Band
- Nachweis der professionellen Tätigkeit über Erfüllung von mindestens drei der folgenden Kriterien durch jeweils mindestens ein Dokument:
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- Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit als Sänger:in, Instrumentalist:in, Musikautor:in, Komponist:in oder künstlerische:r DJ oder Produzent:in (Dokument des Finanzamtes mit Steuernummer und Bezeichnung der Tätigkeit)
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- Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK)
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- Nachweis der Mitgliedschaft in der GEMA
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- Nachweis eines aktuell gültigen Wahrnehmungsvertrages mit der GVL
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- Nachweis eines aktuell gültigen Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrags mit einem Label, Verlagsvertrags, Managementvertrags oder Bookingvertrags mit einer Bookingagentur (nicht Gastspielvertrag)
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- Nachweis einer staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulausbildung in einem fachspezifischen künstlerisch-musikalischen Bereich
- Projektbeschreibung: Zeitplan der Auftritte, Maßnahmen, Umsetzung, Ziele
- Details zu den Auftritten: Land, Ort, Venue/Festival, erwartete Besucherzahl
- Schriftliche Bestätigung der Beteiligung eines internationalen Partnerunternehmens
Die Förderanträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen durch eine unabhängige Fachjury beurteilt und für eine Förderung empfohlen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Aufsichtsrat der Initiative Musik gGmbH auf Empfehlung der Fachjury, vorbehaltlich der Festlegung der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Antragsprüfung durch die Initiative Musik. Die Entscheidung der Initiative Musik gGmbH ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kriterien sind u. a.:
- Künstlerische Qualität
- Exportpotenzial der Künstler:innen bzw. der Band
- Plausibilität der geplanten Exportstrategie
- Aussicht auf eine erfolgreiche Internationalisierung anhand bisheriger Exporttätigkeiten
- Qualität der Liveauftritte bzw. der besuchten Veranstaltung
Die Förderentscheidungen werden den Antragsteller:innen durch die Geschäftsstelle der Initiative Musik schriftlich bekannt gegeben. Die Auswahlentscheidung wird nicht begründet.
VI Bewilligungsverfahren
Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt durch den digitalen Abschluss eines privatrechtlichen Fördervertrags ausschließlich für den Einzelfall. Sie ist einmalig und begründet keinen Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs. Der Förderzeitraum für ein Projekt endet sechs Wochen nach dem letzten Auftritt. Näheres regeln die Allgemeinen Förderbedingungen und die Fördergrundsätze der Initiative Musik.
VII Verwendungsnachweisprüfung
Die Initiative Musik prüft nach Durchführung des Projektes, anhand eines einzureichenden Verwendungsnachweises, ob Durchführung und Verwendung der Fördermittel antrags- und vertragsgemäß erfolgten.
VIII Geltungsdauer
Die hier beschriebenen Bedingungen des Förderprogramms treten ab dem 01.01.2026 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2029.
