Livemusikförderung

Mit unserer Livemusikförderung wollen wir durch verschiedene Auftrittsorte die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützen. Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalter:innen von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomer:innen oder experimentellen Genres. Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in auftrittsrelevanten Bereichen. Das Bundesschallschutzprogramm, initiiert als Pilotprogramm, unterstützt besonders betroffene Spielstätten und Festivals dabei, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen umzusetzen.

Der Festivalförderfonds ist ab sofort Teil der Strukturförderung.

Live 500
Programmbeschreibung
FAQ
Zum Antrag

In der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit aufstrebenden Musiker:innen sowie weniger populäre oder experimentelle Genres laufen dabei Gefahr, in den Hintergrund zu treten. Das aufgelegte Förderprogramm Live 500 IV soll hier ansetzen. Es soll ein flächendeckendes Fortbestehen der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen im Bereich der Popularmusik sichern. Darüber hinaus zielt es darauf ab, kleine bis mittlere Musikspielstätten und Veranstalter:innen bei einer diverseren Programmplanung und faireren Vergütung der Künstler:innen zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Schließlich soll Live 500 IV auch die ländlichen und strukturell schwächeren Regionen stärken, da niedrigschwellige Kulturangebote in diesen Orten oft systemrelevant für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität vor Ort sind.

Anträge für Live 500 – 4. Förderrunde (2026/2027) können vom 06.10.2026 (12:00 Uhr) bis zum 20.10.2026 (12:00 Uhr) gestellt werden.

Infocalls zur 4. Förderrunde finden an folgenden Tagen statt:

  • Mittwoch, 09.09.2026 11 – 12:30 Uhr, Anmeldung
  • Mittwoch, 23.9.2026 13 – 14:30 Uhr, Anmeldung

Kontakt

Bei Fragen rund um die Projektdurchführung und bei technischen Problemen wendet euch gerne an uns.

Sprechzeiten:

Dienstag 15 bis 17 Uhr
Mittwoch 13 bis 15 Uhr
Donnerstag 15 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 13 Uhr

live500@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 500

Gerne beraten wir auch auf Englisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
Portrait einer Person mit blauen Augen und Bart, sie lächelt in die Kamera, im Hintergrund ist ein Büro zu sehen.

Erik Kühn
Projektmanagement Live 500

erik.kuehn@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 517

Portrait einer Person mit roten Haaren in einem Zopf, die Person blickt lächelnd in die Kamera, im Hintergrund ist ein Büro zu sehen.

Josefine Bomba
Projektmanagement Live 500

josefine.bomba@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 521

PlugIn
Programmbeschreibung
FAQ
Zum Antrag

Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher:innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen.
  • Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.
  • Der Förderanteil beträgt max. 15.000 EUR.
  • Der Eigenanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Eigenanteil zu.
  • Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben.
  • Die Mittel werden im Verhältnis 60/40 auf den urbanen und nicht-urbanen Raum verteilt, damit strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden. Als nicht-urbane gelten Orte bis zu einer Bevölkerungszahl von 100.000. Die Quotierung ist flexibel: Ist ein Kontingent erschöpft und im anderen Kontingent noch Budget verfügbar, geht das verbleibende Budget in das jeweils andere Kontingent über.
  • Förderprojekte für die dritte Runde können bis zum 31.3.2027 umgesetzt werden.
  • Bereits von PlugIn geförderte Spielstätten können nicht erneut gefördert werden.

Muster (Antragstellung 3. Runde): 

Downloads (Projektdurchführung): 

Wichtige Informationen: 

 

Anträge konnten von Montag, den 18.5.2026, 13 Uhr bis Freitag, den 5.6.2026, 13 Uhr gestellt werden.

Kontakt

Bei Fragen rund um die Antragstellung und bei technischen Problemen wendet euch gerne an uns.

Reguläre Sprechzeiten:
Di. & Do.: 14 – 16 Uhr
Mi. & Fr.: 11 – 13 Uhr

clubs@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 560

Gerne beraten wir auch auf Englisch oder Französisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.

Portrait einer Person mit schulterlangen braunen Haaren und leuchtend-rotem Lippenstift, sie lächelt sanft in die Kamera und trägt ein leuchtend-rotes Oberteil, im Hintergrund ist ein Büro zu sehen.

Yoana Le Forestier (sie/ihr)
Projektmanagement PlugIn

yoana.leforestier@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 - 560

Michael Bohner (er/ihm)
Projektmanagement PlugIn

michael.bohner@initiative-musik.de
+49 (0)30 - 531 475 45 – 560

Bundesschallschutzprogramm
Programmbeschreibung
FAQ

Lärmemissionen durch Musikspielstätten und Festivals sind besonders in urbanen Räumen ein sensibles Thema. Sie können als Belastung wahrgenommen und als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden – oft ein Grund für Konflikte.

Das Bundesschallschutzprogramm, initiiert als Pilotprogramm, setzt genau hier an: Es unterstützt besonders betroffene Spielstätten und Festivals dabei, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen umzusetzen. Dadurch werden bestehende Konflikte entschärft und langfristig tragfähige Lösungen geschaffen.

Unser Ziel: Den Fortbestand dieser wichtigen Kulturorte sichern – für ein lebendiges Musik- und Veranstaltungsangebot ohne vermeidbare Einschränkungen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanziert das Bundesschallschutzprogramm mit 3 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch die Initiative Musik unter fachlicher Begleitung der LiveMusikKommission. Im Rahmen der Pilotrunde werden gezielt Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind bzw. deren Durchführung gefährdet ist. Für die Auswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen wirken, werden sie schließlich durch eine Fachperson im Bereich Akustik und Schallschutz geprüft und priorisiert. Ziel ist, dass die Clubs und Festivals der ersten Förderrunde nach erfolgreicher Umsetzung gestärkt aus dem Modellprojekt hervorgehen und langfristig geschützt sind.

 

Downloads (für Geförderte): 

Interessensbekundungen zum Bundesschallschutzprogramm konnten zwischen dem 02.02.2026 und dem 16.03.2026 bei der LiveMusikKommission eingereicht werden.

So entstand eine Vorauswahl durch die LiveMusikKommission, die Initiative Musik sowie einen unabhängigen Sachverständigen. Die so getroffene Vorauswahl wurde im Mai einem Auswahlgremium vorgelegt. Anfang Juni wurden alle Teilnehmenden an dem Interessensbekundungsverfahren informiert.

Frist für die Antragseinreichung der ausgewählten Projekte ist der 30. Juni 2026 um 17h.

Max Wernicke (er/ihm)
Projektmanagement Bundesschallschutzprogramm

schallschutz@initiative-musik.de

Gefördert durch

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