Überblick

Allgemeine Förderbedingungen
Fördergrundsätze

Um bei der Initiative Musik eine Förderung zu erhalten, muss im ersten Schritt online ein Antrag gestellt werden. Dafür gibt es in den Programmen Künstler:innenförderung, Infrastrukturförderung und Livemusikförderung vorgegebene Antragsphasen. Für die Export Förderprogramme ist die Antragsstellung fortlaufend möglich, es gibt allerdings Fristen, die beachtet werden müssen.

Für die Antragsstellung bieten wir Informationsangebote, z. B.  digitale Infocalls sowie bei Branchenevents. Bitte lest außerdem unbedingt vorab die jeweilige Programmbeschreibung und die FAQs. Sollten dann noch Fragen offen sein, stehen unsere Teams für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Die Beratungszeiten findet ihr bei den jeweiligen Förderprogrammen.

Den Antrag stellt ihr online über unser Förderportal, bei der Internationalen Tourförderung zudem postalisch oder per Fax. Anschließend prüfen wir alle eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit. Stellt unser Team formale Fehler oder fehlende Informationen fest, melden wir uns und es gibt in der Regel die Möglichkeit, Anpassungen zu machen bzw. Infos nachzureichen. Bei dem Festivalförderfonds sowie bei der Künstler:innenförderung, der Infrastrukturförderung und den Internationalen Programmen werden alle formal richtigen sowie vollständigen Anträge anschließend von den jeweiligen Fachjurys bewertet. Die Entscheidungsfindung erfolgt, indem die Jurymitglieder die Anträge jeweils individuell in der Antragsdatenbank beurteilen, sowie im Falle der Künstler:innenförderung in nichtöffentlichen, vertraulichen Jurysitzungen.

Bei unserem Programm Live 500 gilt aktuell ein qualifiziertes Windhundverfahren. Hier werden vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, sofern Fördermittel verfügbar sind. Wenn ein Antrag unvollständig ist und Unterlagen nachgefordert werden müssen, zählt als Antragseingang erst der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig ist. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird der Antrag durch den Abschluss eines Fördervertrages bewilligt.

Die Förderentscheidungen werden per E-Mail mitgeteilt. Bei einer Zusage kann mit der Projektumsetzung begonnen werden – ab dem Termin des frühestmöglichen Projektbeginns, der das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum für alle Projektmaßnahmen darstellt, die mit der Förderung bezuschusst werden können. Alle Prozesse laufen weiterhin über das Förderportal, je nach Förderprogramm von der Mittelanforderung bis hin zum Verwendungsnachweis. In der Regel habt ihr für die Projektabwicklung eine feste Ansprechperson aus dem Team. Wenn in eurem Projekt Änderungen geplant sind, meldet euch dazu bitte bei unseren Projektbetreuer:innen, insbesondere wenn sich die Finanzplanung ändert.

Zu Projektabschluss muss im Förderportal ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Der Nachweis besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, zum einen dem Sachbericht über den Ablauf der Projektumsetzung sowie die Erreichung der Projektziele, zum anderen einer Abrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Ausgaben der ursprünglichen Budgetplanung gegenübergestellt werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Förderungen für Musikkultur und Musikwirtschaft sind unsere Allgemeinen Förderbedingungen, die Fördergrundsätze auf der Grundlage von § 44 BHO und die jeweiligen Programmbeschreibungen.

Künstler:innen

Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für in Deutschland lebende Musiker:innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik.

Infrastruktur

Unterstützung für Projekte und Formate, die auf den Aufbau und die Entwicklung von Netzwerken und nachhaltigen Rahmenbedingungen für Künstler:innen und die Popularmusik in Deutschland zielen.

Export

Finanzieller Zuschuss zu den Projektausgaben von Musiker:innen und Bands bzw. Musikunternehmen für internationale Aktivitäten.

Livemusikförderung

Mit unserer Livemusikförderung wird durch Livemusikspielstätten, Veranstalter:innen und Musikfestivals die Infrastruktur der vielfältigen deutschen Musiklandschaft unterstützt.

Neustart Kultur

Mit dem Rettungs- und Zukunftsprogramm Neustart Kultur unterstützt die Bundesregierung den Kultur- und Medienbereich seit 2020 mit zusätzlichen Mitteln. Wir unterstützen mit unseren Teilprogrammen die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Livemusikbranche.

Zur Doku

Initiative Musik News

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