Allgemeine Fördergrundsätze
Schwerpunkte der Fördertätigkeit der Initiative Musik gGmbH sind die Nachwuchsförderung, die Förderung einer vielfältigen, diversen und inklusiven sowie nachhaltigen Musikkultur und die Förderung der Verbreitung populärer Musik aus Deutschland im Ausland. Geförderte Projekte müssen in Deutschland realisiert werden oder einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
Ein Anspruch der antragstellenden Person auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Initiative Musik gGmbH aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindliche oder strafbare Inhalte sowie Personen oder Organisationen, die diese verbreiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Als Förderplattform, die sich für Gleichstellung, Diversität und kulturelle Teilhabe in der Musik ausspricht, behält es sich die Initiative Musik vor, Antragsteller:innen, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten, die Förderwürdigkeit infrage zu stellen und die Förderzusage zurückzuziehen.
Diese Fördergrundsätze werden durch die Programmbeschreibungen und Antragsvoraussetzungen, die Förderbedingungen sowie den Fördervertrag nebst ANBest-P ergänzt, die Hinweise für antragstellende Personen und relevante zuwendungsrechtliche Regelungen enthalten.
Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Die Initiative Musik darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die/den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten (z. B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds).
Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen nicht vor dem in der Zusage und in dem Fördervertrag genannten Projektzeitraum begonnen werden, sofern kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt worden ist.
Inkrafttreten
Diese Fördergrundsätze treten am 09. Juni 2008 in Kraft, zuletzt aktualisiert am 08.11.2023.