Programmbeschreibung GO! Export
Stand Oktober 2024
I Zweck
GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musiker:innen) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstler:innen bzw. der eigenen Musik erwerben.
II Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben und über keine Dependancen/Vertretungen im Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher bzw. in Deutschland ansässiger Künstler:innen verbunden.
Antragsstellende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Als Förderplattform, die sich für Gleichstellung, für Diversität und kulturelle Teilhabe in der Musik ausspricht (siehe Leitlinien der Initiative Musik), behält die Initiative Musik sich vor, bei Antragsstellenden, welche menschenverachtende Inhalte oder Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten, die Förderwürdigkeit infrage zu stellen und die Förderzusage zurückzuziehen.
III Fördergegenstand
Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind, z.B.
- der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen,
- die Teilnahme an Austausch-Aufenthalten bei ausländischen Unternehmen aus dem Musik- und Kreativbereich,
- die Teilnahme an Delegationsreisen zwecks Erkundung neuer Märkte.
Priorisiert werden Aktivitäten und/oder Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist.
Nicht gefördert werden Begleitaktivitäten bei Touren von vertretenen Künstler:innen, die Wahrnehmung geschäftlicher Termine, die nicht im Rahmen der besuchten Veranstaltung stattfinden, oder die Teilnahme an Veranstaltungen als Speaker:in.
IV Art, Umfang und Höhe der Förderung
Bezuschusst werden können die Reiseausgaben von maximal einer Person pro Unternehmen für bis zu 15 Tage.
Die Unternehmen erhalten eine Förderung ihrer im Finanzierungsplan kalkulierten Bedarfe in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Die Höhe der bewilligten Fördersumme richtet sich nach der Höhe der ungedeckten Ausgaben, mit einem maximalen Förderbetrag, der vom Zielterritorium sowie der Reisedauer wie folgt abhängt:
Für die ersten fünf Tage kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu
- 600 EUR pro Person im europäischen Ausland
- 1.200 EUR pro Person im außereuropäischen Ausland
beantragt werden.
Bei längeren Reisen kann für maximal 10 weitere Reisetage pro Tag zusätzlich
- 100 EUR pro Person im europäischen Ausland
- 150 EUR pro Person im außereuropäischen Ausland
beantragt werden.
Die beantragte Fördersumme darf 50% der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Gefördert werden können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben (gemäß Bundesreisekostengesetz -BRKG- und Auslandsreisekostenverordnung -ARVVwV-). Darunter fallen z.B. Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit (oder alternativ Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW), Mautgebühren oder Visagebühren.
Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit der Reise stehen, sowohl zeitlich als auch örtlich. Verlängerungen der Reise vor oder nach dem Event sind nicht Bestandteil der Förderung. Verpflegung und Übernachtungsausgaben können nur für die Tage, an denen die Veranstaltung besucht wird, angegeben werden.
Bei Teilnahme an kostenpflichtigen Showcase-Festivals und Branchentreffen können zusätzlich die Ausgaben für die Akkreditierung bezuschusst werden, bis zu 50% der Gesamtausgaben und maximal 500 EUR.
GO! Export darf maximal zweimal innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
V Antragsverfahren
Das Antragsformular ist zunächst online vollständig auszufüllen mit detaillierten Angaben zum antragsstellenden Unternehmen, der Export-Strategie des Unternehmens, der Person, die die Reise unternehmen soll, zur konkreten Zielsetzung und zum Zweck der Reise sowie zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich ist dem Antrag ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage) anzuhängen.
Anträge für GO! Export werden laufend bearbeitet. Antragsberechtigte Unternehmen dürfen bis spätestens sechs Wochen vor Abreise einen Antrag einreichen. Nur vollständig ausgefüllte und formgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Werktagen nachgereicht werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
VI Auswahlverfahren
Die Entscheidung über den Antrag wird von einer unabhängigen Jury getroffen. Die Jury setzt sich aus Persönlichkeiten, die einen fachkundigen Querschnitt der Musikbranche und -szene mit Schwerpunkt Export bilden, zusammen.
Die Antragsteller:innen werden über die Förderentscheidung der Jury schriftlich informiert. Im Falle einer Zusage wird die Höhe der bewilligten Fördersumme mitgeteilt.
Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und wird nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
VII Schlussprüfung
Spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Reise muss ein Verwendungsnachweis über das Online-Tool bei der Initiative Musik eingereicht werden.
Im Verwendungsnachweis werden die Einnahmen und Ausgaben plausibel anhand eines Soll-Ist-Vergleichs beleglos dargestellt. Bewilligte Zuschüsse für Akkreditierungskosten müssen belegt werden. Weiterhin behält sich die Initiative Musik vor, stichprobenartig auch Nachweise bzw. Belege (z.B. Rechnungen) für die gesamte Förderung einzufordern.
Zusätzlich ist ein Sachbericht beizulegen, der die Ergebnisse der Reise beschreibt. Durchgeführte Aktivitäten sowie angebahnte Kontakte und voraussichtliche wirtschaftliche Ergebnisse sollen dokumentiert werden. Auch Erfahrungswerte und die Zielerreichung sind in dem Bericht auszuweisen.
Die Initiative Musik prüft, ob das durchgeführte Projekt seinem Inhalt und Zweck nach dem vorgelegten Antrag entspricht. Bei positiv abgeschlossener Prüfung wird die Fördersumme im Anschluss an die Reise ausgezahlt.
VIII Antragsberatung
Für Fragen zum Antrag und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an:
Natascha Bader
Projektmanagerin Export
T: +49 (0)30 – 531 475 45 – 415
E-Mail: natascha.bader@initiative-musik.de