Programmbeschreibung Strukturförderung
Gültig für Projekte ab Förderrunde 2026-01. Für ältere Projekte gilt die Programmbeschreibung Infrastrukturförderung (für Projekte bis einschließlich Förderrunde 2025-02)
1 Förderziel
Die Strukturförderung dient dem Aufbau nachhaltiger professioneller Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich Popularmusik und Jazz am Standort Deutschland. Das Programm unterstützt Transformationsprozesse sowie Diskurse und Vernetzung in der Musikwirtschaft.
Zudem sollen in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen regionale wie länderspezifische Fördereinrichtungen und Netzwerke für Popularmusik und Jazz entwickelt, aufgebaut und gestärkt werden.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden insbesondere:
- Strukturaufbau, Netzwerke oder Koordinationsstellen sowie die Schaffung von Anlaufstellen, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteur:innen der Musikbranche umgesetzt werden;
- Austausch- und Dialogformate wie Konferenzen, Conventions und Symposien;
- Projekte, die nachhaltige Strukturen und qualifizierende Netzwerkformate für den Künstler:innenaufbau und andere Akteur:innen der Pop-, Jazz-, und Livekultur entwerfen und anbieten, z. B. Mentoringprogramme und Workshopreihen;
- Gemeinnützige Aktivitäten, die eine Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene unterstützen, z. B. Workshops und Coachings;
- Digitale Plattformen, z. B. Knowledge Hubs, die darauf abzielen, Wissen, Informationen und Best Practices innerhalb der Musikbranche zugänglich zu machen und zu teilen;
- Die Durchführung und anschließende Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien und Evaluationen zur Popkultur und Musikwirtschaft in Deutschland;
- Auszeichnungen für herausragende künstlerische und kulturelle Leistungen, welche auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene kulturpolitische Effekte für die Musikbranche erzielen.
Nicht in diesem Programm gefördert werden Projekte,
- die primär den Inhalt haben, künstlerische Darbietungen oder Künstler:innen anderweitig zu präsentieren (Konzerte und Konzertreihen, Festivals, Showcases, Jamsession, Artist-Interviews/Talks etc.) oder
- die Baumaßnahmen, technische Infrastruktur, Renovierungen oder Investitionen in einzelne Institutionen oder Kulturorte zum Ziel haben oder
- die im Bereich der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen oder im nicht-professionellen Sektor liegen, oder
- die Produktentwicklungen privatwirtschaftlicher, gewinnorientierter Einrichtungen oder Unternehmen zum Ziel haben, z. B. Start-Up Förderung
- Musikjournalistische Vorhaben, z. B. Podcasts, Buchpublikationen.
Die Beteiligung weiterer Partner wird vorausgesetzt, da sie im Sinne der Verstetigung des Projekts dessen mittelfristiges Fortbestehen sichern bzw. als Ziel verfolgen soll. Bei regionalen Strukturprojekten ist die Beteiligung von mindestens einer regionalen öffentlichen oder kommunalen Einrichtung erforderlich. Diese Beteiligung muss in Form eines „Letter of Intent“ (Absichtserklärung), kurz LOI, schriftlich belegt werden. Bei bundesweiten Strukturprojekten sollte eine Beteiligung von einer weiteren natürlichen und/oder juristischen Person an dem Projekt durch einen Letter of Intent (Absichtserklärung) schriftlich belegt werden.
Die zu fördernden Projekte dürfen in keiner Konkurrenz zu wirtschaftlichen Angeboten stehen und damit wettbewerbsverzerrend wirken. Das Projektverständnis ist gemeinnützig.
3 Zuwendungsempfänger:innen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, Fördermittel ordnungsgemäß zu verwenden.
Antragsstellende sollten über spezifische praktische Erfahrungen im Musik- und Kultursektor verfügen und möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft planen bzw. bereits vollzogen haben.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.
Die Strukturförderung der Initiative Musik verfolgt das Ziel des Anschubs und Aufbaus von nachhaltigen Strukturen. Regionale Strukturprojekte können in bis zu drei aufeinanderfolgenden Förderrunden bzw. Kalenderjahren gefördert werden. Für bundesweite Projekte gilt eine Beschränkung von bis zu 5 aufeinanderfolgenden Förderrunden bzw. Kalenderjahren.
4 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Fördermittel werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung vergeben.
Bei Strukturprojekten beträgt die Förderung max. 75 % der jeweiligen Gesamtausgaben. Der nachgewiesene Anteil an Eigenmitteln oder Drittmitteln von anderen öffentlichen (regionalen bzw. kommunalen) Fördergebern und/oder zweckgebundenem Sponsoring und Spenden muss mindestens 25 % betragen.
Für regionale Projektanträge sind beteiligte Fördermittel durch Landes-, Regional- oder Kommunalebene zwingend erforderlich. Die Fördersumme pro Projekt ist auf 50.000 EUR beschränkt.
Bundesweite Strukturprojekte sind auf eine Fördersumme von 80.000 EUR pro Projekt beschränkt.
Übersicht Fördervolumen:
Strukturprojekte regional
- Förderquote 75 %
- Eigenanteil / Drittmittel 25%
- Max. Fördersumme 50.000 EUR
Strukturprojekte bundesweit
- Förderquote 75 %
- Eigenanteil / Drittmittel 25%
- Max. Fördersumme 80.000 EUR
Kein:e Antrag- bzw. Mitantragsteller:in, einschließlich rechtlich selbständiger Tochterunternehmen bzw. verbundener Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz, soll pro Jahr Nutznießer:in von mehr als 150.000 EUR Förderbeträgen der Initiative Musik (auch aus anderen Förderprogrammen) sein.
Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von unter 10.000 EUR finden in der Regel keine Berücksichtigung.
5 Antragsverfahren
Der Förderantrag ist in digitaler Form bei der Initiative Musik einzureichen. Das vorgegebene Antragsformular wird im Onlineantragsportal ausgefüllt und ausschließlich online eingereicht. Art und Umfang ist dem Formular zu entnehmen.
Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende programmspezifische Unterlagen enthalten:
- Kurzdarstellung des Antragstellenden (Pflicht)
- Anmeldung der Selbstständigkeit, Gewerbeschein, Handelsregistereintrag bzw. Eintrag im Vereinsregister oder Stiftungsverzeichnis
- Mindestens ein „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) von weiteren mittelbaren Partner:innen
- Beschreibung des Förderprojekts (Pflicht):
- Ausgangssituation
- Ziel(e) / Idee
- Organisatorische Umsetzung
- Perspektive über das Projekt hinaus
- Zeitplan
- Zielsetzung
- Finanzieller Aufwand
In einem Finanzierungsplan nach Vorlage der Initiative Musik muss die:der Antragsteller:in die projektbezogenen Ausgaben, den Eigenanteil seitens des Antragstellenden, etwaige Drittmittel und die beantragte Fördersumme realistisch und plausibel darstellen. Die:Der Antragsteller:in garantiert zum Zeitpunkt der Antragstellung, dass die angegebenen Deckungsmittel (Eigen- und Drittmittel) vorhanden sind.
Die Förderanträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen durch eine unabhängige Fachjury beurteilt und für eine Förderung empfohlen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Aufsichtsrat der Initiative Musik gGmbH auf Empfehlung der Fachjury, vorbehaltlich der Festlegung der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Antragsprüfung durch die Initiative Musik. Die Entscheidung der Initiative Musik gGmbH ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt.
Kriterien zur Auswahl der Projekte sind u. a.:
- Erwartete positive Effekte für den Musikstandort Deutschland und/oder für Musikstandorte auf regionaler und/oder Landesebene
- Erwartete positive kulturpolitische Effekte für die Musikbranche, auf kommunaler und Landes- sowie Bundesebene
- Verbesserung der Strukturen und Rahmenbedingungen für Musikschaffende, der Kreativwirtschaft im Bereich Pop-, Jazz- und Livekultur und anderen professionellen Akteur:innen im Musik- und Kultursektor
- Die Umsetzung von Maßnahmen, die einen Beitrag leisten zur Vernetzung, der Sichtbarkeit, Kommunikation, Qualifizierung von Musikakteur:innen. Beabsichtigte Synergieeffekte zur Stärkung des ökonomischen Wachstums im Musik- und Kultursektor stehen dabei im Vordergrund.
- Plausibilität des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes
- Erwartete positive Effekte für Chancengleichheit, Diversität, ökologische Nachhaltigkeit und Inklusion
Die Förderentscheidungen werden den Antragsteller:innen durch die Geschäftsstelle der Initiative Musik in digitaler Form bekannt gegeben. Die Auswahlentscheidung wird nicht begründet.
6 Bewilligungsverfahren
Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt durch den digitalen Abschluss eines privatrechtlichen Fördervertrags ausschließlich für den Einzelfall. Sie ist einmalig und begründet keinen Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs. Der Förderzeitraum für ein Projekt beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. Näheres regeln die Allgemeinen Förderbedingungen und die Fördergrundsätze der Initiative Musik.
7 Verwendungsnachweisprüfung
Die Initiative Musik prüft nach Durchführung des Projektes anhand eines einzureichenden Verwendungsnachweises, ob Durchführung und Verwendung der Fördermittel antrags- und vertragsgemäß erfolgten.
8 Geltungsdauer
Die hier beschriebenen Bedingungen des Förderprogramms treten ab dem 01.01.2026 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2029.
Kontakt
Montag und Mittwoch: 10 - 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 - 16 Uhr
030 531 475 45 70
