Hilfsprogramm für Musiker:innen mit Behinderung
Programmbeschreibung

Stand 14. Juli 2022

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1. Präambel und Förderziel


2. Antragsberechtigung


3. Verwendung des Zuschusses


4. Höhe des Zuschusses


5. Antragsverfahren


6. Entscheidung des Gremiums


7. Auszahlung und Versteuerung


8. Partner:innen


9. Datenschutz


10. Inkrafttreten


1. Präambel und Förderziel

Die Initiative Musik startet ein Hilfsprogramm für Musiker:innen mit Behinderung. Das Programm wird insbesondere durch von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vermittelte Spenden ermöglicht.

Die zu beantragenden Zuschüsse dienen der Unterstützung von Bands und Künstler:innen mit Behinderung, die aufgrund der Corona-Pandemie und damit ausgefallenen Einnahmen in eine finanziell schwierige Situation geraten sind und so wichtige Investitionen für ihr künstlerisches Schaffen nicht tätigen konnten.

Das Programm richtet sich an (semi-) professionelle Musiker:innen und Bands aller Genres. Reine Hobbymusiker:innen können leider nicht berücksichtigt werden.

2. Antragsberechtigung

Die Zuschüsse sind vorgesehen für professionelle und semiprofessionelle in Deutschland lebende Musiker:innen mit Behinderung.

Die Musiker:innen Tätigkeit kann z.B. belegt werden durch:

  • Webseite, Social Media Beiträge, Medienbeiträge oder
  • Anmeldung der Tätigkeit, steuerlicher Nachweis oder
  • Nachweis (über-) regionaler Konzertengagements.

Die Behinderung kann z.B. belegt werden durch:

  • ärztliches Attest oder
  • Schwerbehindertenausweis oder
  • Letter of Intent einer sozialen Einrichtung.

Der Antrag kann auch durch eine vertretungsberechtigte Person gestellt werden.

3. Verwendung des Zuschusses

Die Initiative Musik ist dazu berechtigt, Rechnungsbelege einzufordern.

Die Initiative Musik begrüßt außerdem den Nachweis über die Verwendung des Zuschusses durch das Einreichen eines kurzen Statements, Fotos oder Videos. Die Bilder und Videos können von der Initiative Musik und den Projektpartnern für öffentliche Zwecke verwendet werden.

4. Höhe des Zuschusses

Es kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 EUR pro Solomusiker:in gewährt werden.
Bei Künstler:innenensembles (Band) ist ein Zuschuss bis 2.000 EUR möglich.

5. Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online in digitaler Form. Anträge können vom 20. Juli 2022, 10:00 Uhr, bis 31. August 2022, 18:00 Uhr, über das Antragsformular auf der Website der Initiative Musik eingereicht werden.

6. Entscheidung des Gremiums

Die Vergabe erfolgt durch ein mindestens dreiköpfiges Gremium, das aus Expert:innen der Kultur- und Musikwirtschaft sowie aus dem Bereich Inklusion besteht.

Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung eines Zuschusses in beantragter Höhe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Auszahlung und Versteuerung

Die Zusagen erfolgen per E-Mail. Die Zuschüsse werden auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Der Zuschuss ist an musikalische Zwecke gebunden. Der/die Empfänger:in ist für die korrekte Versteuerung und Verteilung des Zuschusses selbst verantwortlich.

8. Partner:innen

Neben der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten  wird die Konzeption und Umsetzung des Hilfsprogramms fachlich durch das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen sowie Handiclapped – Kultur Barrierefrei e.V. unterstützt.

9. Datenschutz

Im Rahmen unserer Kommunikation und Leistungserbringung verarbeiten wir personenbezogene Daten. Diese werden von uns vertraulich behandelt und nach den geltenden Gesetzen – insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – verarbeitet. Mehr Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Inkrafttreten

Diese Programmbeschreibung gilt ab dem 14. Juli 2022.

KONTAKT

Andreas Boomhuis

Assistenz der Geschäftsführung