Wichtige Informationen zur Antragsabgabe
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen.
Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial.
Anpassung der Förderbedingungen
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, Anpassungen für das Programm der Künstler*innenförderung vorzunehmen.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde:
|
Antragstellung
Anträge können ab dem 01.03.2021 ausschließlich online gestellt werden. Abgabeschluss ist der 14.03.2021, 23:59 Uhr. Der Link zum neuen Antragssystem wird ab dem 01.03.2021 auf unserer Website zur Verfügung stehen.
Der Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden und erfolgt in dem Fall vollständig auf eigenes Risiko der Antragssteller*innen. Mit der Gewährung des Projektbeginns zu jenem Termin wird ausdrücklich keine Förderung in Aussicht gestellt.
Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Anfang Mai bekannt begeben. Der genaue Zeitpunkt wird von der Anzahl der eingereichten Anträge und der erforderlichen Zeit für deren Bearbeitung abhängig sein.
Vorbereitung auf den Antrag
Wir bieten vorab Workshops mit anschließender Q&A mit einer Einführung in die neue Antragserfassung sowie für allgemeine Fragen zur Förderung an. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 500 Personen.
- Einführung in das neue Antragstool:
- Termin 1: 02.03.2021, 17:00-18:15 Uhr >>> zur Anmeldung
- Termin 2: 10.03.2021, 17:00-18:15 Uhr >>> zur Anmeldung
- Allgemeine Fragen zur Antragsstellung:
- Termin 1: 02.03.2021, 18:30-20:00 Uhr >>> zur Anmeldung
- Termin 2: 10.03.2021, 18:30-20:00 Uhr >>> zur Anmeldung
Aufgrund des überdurchschnittlich großen Interesses am Programm der Künstler*innenförderung können wir anders als bisher nicht mehr ermöglichen, Unterlagen nach der Antragsabgabe nachzureichen. Wir empfehlen daher allen Antragsteller*innen, folgende Unterlagen rechtzeitig bereit zu halten:
- Scan des vollständigen, ungeschwärzten, gültigen und im Original unterzeichneten Vertrages zwischen Künstler*innen und Partnerunternehmen (keine digitalen Unterschriften möglich)
- Amtliche Registrierung des Partnerunternehmens (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Dokument mit Steuernummer bei Einzelunternehmer*innen)
- Vollständig ausgefüllter Finanzplan nach dieser Vorlage
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen bitten wir darum, sich vor einem Antrag bzw. Anruf online über das Programm zu informieren - bitte beachten Sie insbesondere die Programmbeschreibung und die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Erreichbarkeit des Teams Künstler*innenförderung
Wir sind telefonisch erreichbar. Sehen Sie bitte aufgrund der Corona-Pandemie von der persönlichen Übergabe von Unterlagen wie Anträgen und Verwendungsnachweisen ab. Bitte schicken Sie die Unterlagen zu den laufenden Projekten, wie z.B. die Verwendungsnachweise, unbedingt auch per E-Mail an uns.
Telefonische Beratungszeiten
Montag bis Freitag, jeweils 14 bis 17 Uhr
030 - 531 475 45 - 30
(Stand: 25. Februar 2021)