Live 100 – Neues Förderprogramm für Liveclubs startet am 3. Februar 2020
Berlin/Hamburg, 31. Januar 2020
Unterstützung für Kleinkonzerte mit einem Zuschuss von je 200 Euro
Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters MdB stellt mehr als 1,7 Millionen Euro zur Verfügung
Über 8.500 Veranstaltungen können schon in der ersten Runde gefördert werden
Initiative Musik setzt das Programm gemeinsam mit der LiveKomm um
Antragsstart: Montag, 3. Februar 2020
Berlin/Hamburg, 31. Januar 2020
Mit „Live 100“ startet die Initiative Musik in Kooperation mit der LiveKomm ein neues Förderprogramm für Livemusikspielstätten. Live 100 richtet sich gezielt an kleine Clubs, sogenannte „Grassroots Venues“, die jungen Bands und experimentellen Formaten eine Bühne bieten. Diese „Grassroot“-Konzerte werden mit 200 Euro pro Veranstaltung gefördert. Dabei gehen 100 Euro an den Club und 100 Euro als Gagenanteil an die auftretenden Künstler*innen. Live 100 soll einen Anreiz schaffen, mehr solcher Kleinkonzerte zu veranstalten, die ein finanzielles Risiko darstellen, da sie meist mit niedrigen Eintrittserlösen einhergehen.
Martin Eifler, Referatsleiter bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), sieht Live 100 als wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt: „Man kann sich auf den Standpunkt stellen: Gute Musik wird sich durchsetzen, das war schon immer so! Aber die Musikwelt hat sich über die Jahrzehnte verändert. Nie wurde zwar mehr Musik gehört als heute, nie war es auch einfacher, Musik zu produzieren und zu verbreiten. Aber die Schwelle zum Live-Auftritt, durch den man künstlerische Kompetenz vor Publikum aufbauen kann und der später die wirtschaftliche Existenz im Musikgeschäft absichern soll, bleibt unverändert hoch und noch immer mit großen Risiken verbunden. Hier bietet das neue Förderprogramm Live 100 der Initiative Musik eine unbürokratische finanzielle Hilfe, Risiken für Musikerinnen und Musiker und für die kleinen Clubs zu begrenzen und damit auch zur Bewahrung kultureller Vielfalt und künstlerischer Freiheit beizutragen.“Im Bereich der „Grassroot“-Konzerte kann schon ein verhältnismäßig geringer Zuschuss wie 100 Euro pro Band und Club eine entscheidende Wirkung erzielen. So kann der Club mit diesem Betrag die Nebenkosten der Konzerte annähernd decken. Durch Live 100 profitieren erstmals die auftretenden Künstler*innen sowie die Clubs gemeinsam direkt von einem Förderprogramm auf Bundesebene.
Karsten Schölermann, Vorstandsmitglied derLiveKomm, der das Programm mitentwickelt hat, sagt: „Die Intention, die uns bei der Konzeption von Live 100 begleitete, ist die Erzeugung eines Schulterschlusses zwischen Clubbetreiberinnen und Clubbetreibern und den gleichberechtigt geförderten Künstlerinnen und Künstlern. Damit verbunden sind etliche positive Effekte: Mehr Auftritte für Nachwuchsbands in renommierten Musikclubs wie auch der Aufbau neuer Publikumsstrukturen für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler. Insgesamt erhoffen wir uns eine stark ansteigende Anzahl von Kleinkonzerten, die mithelfen wird, den Musikstandort Deutschland von der Basis her zu stärken. Als LiveKomm fordern wir die Clubszene auf, zahlreiche Anträge zu stellen.“
Im Programm Live 100 können Clubs eine Förderung für bis zu 48 Kleinkonzerte beantragen. Bezuschusst werden Konzerte mit einem Eintrittsumsatz von bis zu 1.500 Euro (max. Eintrittspreis 15 Euro), zu denen nicht mehr als 100 zahlende Gäste erscheinen. Die Konzerte müssen zu 100 Prozent live gespielt und bei der GEMA gemeldet sein.
Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik, begrüßt Live 100 als bedeutsamen neuen Baustein im Förderportfolio: „Schon in der ersten Förderrunde können wir mehr als 8.500 Konzerte unterstützen. Damit ist Live 100 ein entscheidendes neues Element unserer Livemusikförderung. Die begünstigten Grassroot-Konzerte sind essenziell für junge Musikerinnen und Musiker zu Beginn ihrer Karrieren, um eine aussagekräftige Bühnenpräsenz zu entwickeln. Mit dem APPLAUS stärken wir bereits seit 2013 die öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange der Clubmacherinnen und Clubmacher. Digi-Invest und TE-SA helfen den Clubs seit 2016 bei der technischen Modernisierung. Mit diesem Spektrum an Förderprogrammen und der Clubstudie, die in Kürze startet, wollen wir mit unseren Partnern wie LiveKomm oder BK Jazz die Livebranche weiter nachhaltig unterstützen.“
Für das neue Programm stellt Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters mehr als 1,7 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen die Kleinkonzerte gefördert werden.
Alle Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller*innen ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren läuft bis zum 23. Februar 2020, 18 Uhr.
Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und Musikwirtschaft für die Sparten Rock, Pop und Jazz, gefördert durch BKM, GVL und GEMA.
LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm)
Christian Ordon – Assistenz des geschäftsführenden Vorstands
+49 (0)40 – 235 184 16 christian.ordon@livekomm.org
Der Bundesverband LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) setzt sich als Interessenvertretung für die Belange der Livemusikclubs und kleinen bis mittelgroßen Festivals ein.
Ines Weißbach
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Initiative Musik
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Die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Musikwirtschaft und Bundesregierung für Rock-, Pop- und Jazzmusik in Deutschland. Die Initiative Musik fördert die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In- und Ausland. Sie unterstützt den musikalischen Nachwuchs aus Deutschland, Musiker*innen mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusik-Spielstätten. Sie wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat. Finanziell wird sie unterstützt von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der GVL. Fördergeber sind u.a. die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt.
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