Auszeichnung für die Livemusikszene – Bewerbungsphase für APPLAUS-Award 2026 startet am 23. April

Berlin, 21. April 2026

  • Bewerbungszeitraum: 23. April 2026, 12 Uhr, bis 21. Mai 2026, 12 Uhr
  • Teilnahme offen für Clubbetreiber:innen und regionale Veranstalter:innen aus ganz Deutschland
  • Sechs Kategorien mit Preisgeldern bis zu 40.000 Euro

Ab dem 23. April 2026 können Clubs und Veranstalter:innen aus ganz Deutschland wieder ihre Livemusikprogramme aller Genres – von Rock und Hip-Hop über elektronische Musik bis hin zu Jazz und improvisierter Musik – für den APPLAUS-Award 2026 einreichen. Ausgezeichnet werden sowohl herausragende Livemusikprogramme als auch die Spielstätten als zentrale Orte der Livemusikkultur. In sechs Kategorien stehen Preisgelder bis zu 40.000 Euro bereit – eine hervorragende Gelegenheit, das Engagement für Livemusik und kulturelle Vielfalt sichtbar zu machen.

„Mit dem 13. APPLAUS-Award, einem der höchstdotierten Preise Deutschlands, werden Orte der Livemusik und ihre Programme gewürdigt und sichtbar gemacht. An diesen Orten arbeiten täglich Menschen, die sich mit Leidenschaft der Livebranche verschrieben haben und auf permanente Veränderungen und Krisen reagieren müssen. Sie tun dies oft mit hohem unternehmerischem Risiko, den Nachwuchs unterstützend, aber vor allem mit größter Hingabe. Ihnen gehört am Tag der Auszeichnung unsere Wertschätzung und Aufmerksamkeit“, sagt Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik.

Bewerbungen in sechs Kategorien ab 23. April möglich

Teilnahmeberechtigt sind Betreiber:innen von Livemusikspielstätten sowie regionale Veranstalter:innen von Konzertreihen in Deutschland. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 23. April 2026, 12 Uhr, bis zum 21. Mai 2026, 12 Uhr.

Die sechs Kategorien im Überblick:

Beste Livemusikprogramme – bis zu 40.000 Euro
Beste Livemusikspielstätten – bis zu 25.000 Euro
Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen – bis zu 10.000 Euro
Awareness – bis zu 10.000 Euro
Inklusion – bis zu 10.000 Euro
Nachhaltigkeit – bis zu 10.000 Euro

Jede:r Bewerber:in kann maximal zwei Einreichungen vornehmen: eine in den programmbezogenen Kategorien sowie eine in einer der themenspezifischen Kategorien. Für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ sind mindestens 48 Livemusikveranstaltungen nachzuweisen, für alle weiteren Kategorien mindestens 10 Konzerte im Jahr 2025. Für regionale Veranstalter:innen gilt dabei eine neue Open-Air-Quote von max. 50%. Für Livemusikspielstätten entfällt hingegen die bisherige Open-Air-Quote.

Für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ gilt weiterhin eine Fördermittelgrenze: Öffentliche Förderungen dürfen im Jahr 2025 weniger als 40% der Gesamtfinanzierung ausgemacht haben. Spielstätten, die darüber liegen, können sich für eine undotierte Auszeichnung bewerben.

Spielstätten und Veranstalter:innen, die drei Jahre in Folge (2023, 2024 sowie 2025) ausgezeichnet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Alle Teilnahmebedingungen, FAQs und zusätzliche Informationen stehen bis zum Start der Bewerbungsphase auf der APPLAUS-Website bereit.

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APPLAUS

Mit dem APPLAUS-Award würdigt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Livemusikspielstätten und Konzertreihen für ihre herausragenden Musikprogramme, ihre kulturelle Exzellenz, ihre Wirkkraft sowie ihre soziokulturelle Bedeutung. Die Preisvergabe wird seit 2013 von der Initiative Musik umgesetzt und von einer Steuerungsgruppe aus Vertreter:innen von BKM, Initiative Musik, Bundeskonferenz Jazz und LiveMusikKommission begleitet.

Pressekontakt:

Anna Jakisch
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
M: presse@initiative-musik.de

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