Logodownloads
Wenn Ihr Antrag positiv bewilligt wurde, ist die Förderung mit Logo/s sowie Förderhinweis kenntlich zu machen. Welche Logos verwendet werden müssen, ist abhängig vom Programm, über das Sie eine Förderung erhalten. Konkrete Regelungen zur Logoverwendung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Förderbedingungen der Initiative Musik sowie Ihrem Fördervertrag.
Stand: 15.10.2020
LOGO DER INITIATIVE MUSIK
Bei Verwendung des Logos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beachten Sie bitte die Hinweise zu den Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden (Styleguide).
LOGO DER BKM


