ZUSAMMENSETZUNG DER JURY
Die unabhängige, paritätisch besetzte Fachjury der Künstlerinnen:förderung setzt sich aus zwölf Persönlichkeiten, die einen fachkundigen Querschnitt der Musikbranche und -szene bilden, zusammen. Die Mitglieder werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik berufen, der Vorsitz wird von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Die Amtszeit der einzelnen Jurymitglieder beträgt drei Jahre, eine einmalige Verlängerung der Amtszeit ist möglich. Für die NEUSTART KULTUR Förderrunden wurden aufgrund der außerordentlich hohen Anzahl an Förderanträgen zusätzliche Gastjuror:innen benannt.
VERFAHREN
Im ersten Schritt wird der Antrag vom Team der Künstler:innenförderung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Alle formal richtigen, vollständigen Anträge werden anschließend von der Fachjury bewertet. Die Entscheidungsfindung erfolgt, nachdem die Jurymitglieder die Anträge vorab jeweils individuell in der Antragsdatenbank beurteilt haben, in nicht-öffentlichen, vertraulichen Jurysitzungen. Jurymitglieder nehmen an der Beratung und Entscheidung nicht teil, soweit sie selbst oder nahe Angehörige von einer Entscheidung unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich profitieren würden.
FÖRDERENTSCHEIDUNG
Alle Zu- und Absagen beruhen auf Mehrheitsentscheidungen der Jury, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Bei der Beurteilung und Stimmabgabe zu den einzelnen Anträgen setzt jedes Jurymitglied individuelle Schwerpunkte, so dass sich kein einzelner, überwiegender Grund benennen lässt, der der jeweiligen Förderentscheidung zugrunde liegt. Von der Jury getroffene Einzelentscheidungen werden weder öffentlich noch gegenüber den Bewerber:innen begründet. Auf Grundlage der Empfehlung der Jury beschließt nachfolgend der Aufsichtsrat die Förderung der Projekte.