NEUSTART KULTUR: Förderprogramm für Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals
Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen und Musikfestivals. Veranstalter*innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Projektzeitraum bis 31. Dezember 2021 verlängert! Bitte beachten Sie die aktualisierten Fördergrundsätze sowie die "Häufig gestellten Fragen". Die Antragstellung war vom 7. September bis 30. November 2020 möglich. |
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
- Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter*innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung
- Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
- Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Verwenden Sie bitte folgende Vorlagen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
- Muster Verwendungsnachweis
- Stundenerfassung
- Konzertliste