Veranstalter:innen & Festivals (NK1)

NEUSTART KULTUR: Förderprogramm für Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals

Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen und Musikfestivals. Veranstalter:innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler:innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.

Workshop: Einreichung der Endverwendungsnachweise NKFV, NKKF und NK2FV

Im Rahmen dieses Workshops für die NEUSTART KULTUR Programme NKFV, NKKF sowie NK2FV wird es eine grundlegende Einführung mit praktischen Tipps zur Erstellung eines Endverwendungsnachweises geben.

Der Workshop findet mit gleichem Inhalt an weiteren Terminen im Frühjahr 2023 statt.

Freitag, 26. Mai 2023 - 11:00 - ca. 12:00 Uhr  hier klicken um teilzunehmen

Dienstag, 20. Juni 2023 - 11:00 - ca. 12:00 Uhr    hier klicken um teilzunehmen

Das Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können bereits bewilligte Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und nach 2022 verschoben werden sollen, weiter Förderungen erhalten.

Die Antragsphase für dieses Programm ist seit November 2020 abgeschlossen.

Bitte beachten Sie die aktualisierten Fördergrundsätze sowie die Häufig gestellten Fragen.

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter:innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung
  • Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 10.000 Euro haben
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich


Verwenden Sie bitte folgende Vorlagen:

Verwendungsnachweis [aktualisiert 01.11.2022]
Stundenerfassung
Konzertliste

Als Hilfestellung für die Erstellung des Verwendungsnachweises
beachten Sie bitte folgende Dateien:

Musterhilfe für Veranstalter:innen (Kategorien 1-6)
Musterhilfe für Festivals (Kategorien 7-9)

Vorstellung und Erklärung Verwendungsnachweis
Vorlage Auflistung Konzertliste für den Sachbericht [NEU]

weitere Muster und Vorlagen

Stand: 28.04.2023

 

WEGWEISER

Icon Fördergrundsätze

Fördergrundsätze

Fördergrundsätze „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals) - Stand: 6. Oktober 2021

Icon FAQ - Häufige Fragen

FAQ - Häufige Fragen

Wir beantworten häufige Fragen zu den Antragsbedingungen, dem Fördergegenstand und zum Antragsverfahren für das NEUSTART-KULTUR-Programm für Livemusik-Veranstaltungen und Festivals.

Icon Zum Antragstool

Zum Antragstool

Hier gelangen Sie zur Antragsverwaltung um z.B. Mittelanforderungen für „NEUSTART KULTUR - Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland" zu stellen und um Ihren Text für die Förderdokumentation einzureichen (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals).

Ansprechpartner:innen nach Region

Sprechzeiten

Bei Fragen rund um den Antrags- und Förderungsprozess können Sie sich während der Sprechzeiten an alle angegebenen Berater:innen wenden.

NORD
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Markus Blanke
markus.blanke@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 573
Sprechzeiten: Di, Do 13-15 Uhr

Matthias Bauer
matthias.bauer@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 574
Sprechzeiten: Di-Fr 13-15 Uhr

Sabine Hengesbach
sabine.hengesbach@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 582
Sprechzeiten: Mo – Fr 12-14 Uhr

Lea Klinkert
lea.klinkert@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 578
Sprechzeiten: Mo – Fr 13-15 Uhr

OST
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Theresa Rohde
theresa.rohde@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 526
Sprechzeiten: Mo – Fr 13-15 Uhr

Fabian Schreiner
fabian.schreiner@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 572
Sprechzeiten: Mo – Fr 11-13 Uhr

Andreas Stegemann
andreas.stegemann@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 576
Sprechzeiten: Mo – Fr 13-15 Uhr

SÜD
Baden-Württemberg, Bayern

Michael Schönmetzer
michael.schoenmetzer@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 575
Sprechzeiten: Di + Do 12-14 Uhr

Dr. Bernhard Chapligin
bernhard.chapligin@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 570
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 13-15 Uhr

WEST
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Sascha Lunz
sascha.lunz@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 577
Sprechzeiten nach Vereinbarung via E-Mail.

Michael Danielak
michael.danielak@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 579
Sprechzeiten: Mo – Do 13:00 bis 15:00 Uhr

Rebekka Paas
rebekka.paas@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 583
Sprechzeiten: Mo – Mi 10:00 bis 12:00 Uhr

Valentin Hans
valentin.hans@initiative-musik.de T: 030 531 475 45 – 571
Sprechzeiten: Mo – Fr 13:00 bis 15:00 Uhr

Mit technischen Fragen oder Problemen bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an: support@initiative-musik.de