NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm: Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals
Als Teil von NEUSTART KULTUR richtet sich dieses Programm zu „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland“ an Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Festivals. Sie übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Die Veranstalter*innen bilden damit ein wesentliches Fundament für die musikalische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Bitte lesen Sie zunächst die Fördergrundsätze „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland (Kleinst- und Eintagesmusikfestivals sowie sogenannte "Umsonst & Draußen"-Festivals)“. Bitte beachten Sie auch die kürzlich veröffentlichten FAQ um sich vorab zu informieren. |
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
- Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Kleinst-, Eintages- und "Umsonst & Draußen"-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung
- Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 7.500 Euro haben
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
- Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Antragsfristen
Anträge können ab dem 1. Februar 2021, 10:00 Uhr, bis zum 31. Mai 2021 23:59 Uhr gestellt werden.
Verwenden Sie bitte bei der Antragstellung folgende Vorlagen: