Programmbeschreibung Künstler:innenförderung (59. Förderrunde)

Diese Programmbeschreibung gilt für die 59. Förderrunde.

I Zweck

Das Programm dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Es verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland.

II Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen, Künstler:innenensembles sowie auch Autor:innen (nachfolgend: ‚Künstler:innen’) zusammen mit einem oder mehreren der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft:

  • Künstler:innenmanagements
  • Künstler:innenagenturen
  • Musikproduzent:innen
  • Musikverlage
  • Hersteller Audio- bzw. audiovisueller Aufnahmen
  • Tournee- und Konzertveranstalter:innen

Die Antragstellung durch Künstler:innen setzt im Interesse der Gewährleistung des Förderzweckes grundsätzlich die Mitantragstellung durch zumindest einen der aufgeführten Unternehmer der Musikwirtschaft voraus.

Die Antragsteller:innen müssen über einen Wohn-/Firmensitz in Deutschland verfügen, wobei eine:r der Antragsteller:innen auch einen Wohn-/Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben kann.

Die Antrag stellenden Nachwuchskünstler:innen sollten bisher nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte. Die Antrag stellenden Unternehmen sollten möglichst über eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren verfügen und, soweit es sich um ein kaufmännisches Unternehmen handelt, entsprechend amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).

III Gegenstand

Gefördert werden

  • Audio- und audiovisuelle Aufnahmen
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
  • Digitalisierung
  • Promotion- und Marketingmaßnahmen
  • Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen
  • die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases

jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Bei den Darbietungen bzw. Aufnahmen der antragstellenden Künstler:innen sollte es sich in erster Linie um neugeschaffene Original Musikwerke handeln.

Nicht förderberechtigt sind Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und/oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.

IV Fördervolumen

Die Förderung erfolgt im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung.

Der Förderanteil ist variabel und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Förderanteil ab.

Bei Gesamtausgaben in Höhe von 10.000 EUR beträgt der maximal mögliche Förderanteil 85 Prozent der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 15 Prozent.

Bei Gesamtausgaben in Höhe von 120.000 EUR beträgt der maximal mögliche Förderanteil 50 Prozent der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 50 Prozent.

Die Förderleistung ist pro Projekt beschränkt auf 60.000 EUR pro Jahr. Kein:e Antrag- bzw. Mitantragsteller:in, einschließlich rechtlich selbständiger Tochterunternehmen bzw. verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 Aktiengesetz, soll pro Jahr Nutznießer:in von Förderbeträgen der Initiative Musik von mehr als 240.000 EUR sein. Projekte mit einer beantragten Fördersumme unter 8.500 EUR finden in der Regel keine Berücksichtigung, d.h. die erforderlichen Gesamtkosten betragen bei der Künstler:innenförderung mindestens 10.000 EUR.

V Antrag

Der Förderantrag sowie nach Bewilligung auch der Fördervertrag sind in digitaler Form bei der Initiative Musik einzureichen. Das vorgegebene Antragsformular wird im Onlineantragsportal ausgefüllt und ausschließlich online eingereicht. Art und Umfang ist dem Formular zu entnehmen.

VI Antragsunterlagen

Neben den im Förderantrag benannten Unterlagen sind dem Antrag ferner beizufügen:

  • Erläuterung des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Entwicklung der Künstlerin oder des Künstlers

Künstler:in

  • Vita und Kurzporträt Künstler:in
  • mindestens ein aktuelles Foto
  • soweit vorhanden: Videoaufnahmen

Unterlagen der Unternehmen der Musikwirtschaft:

  • Firmenporträt des Unternehmens
  • Vertragliche Vereinbarung mit Künstler:in
  • Handels- oder Vereinsregistereintrag oder Gewerbeanmeldung

Bei Audio-/audiovisuellen Produktionen:

  • Drei Demoaufnahme
  • Produktionsplan

Bei Live-Entertainment:

  • Tourneeplan

Bei Musikfestivals:

  • Ausschreibungsunterlagen, Beschreibung des Festivals

Bei Promotion- und Marketingmaßnahmen:

  • Marketing- und Promotionplan
VII Auswahlverfahren
  1. Förderentscheidungen werden durch den Aufsichtsrat der Initiative Musik bzw. ein von diesem beauftragtes Gremium getroffen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Kriterien sind u.a.:
    • Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland
    • künstlerische Qualität
    • Marktchancen des Repertoires und der Künstlerin bzw. des Künstlers
    • Plausibilität des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Entwicklung der Künstlerin bzw. des Künstlers
    • Live-Performance Künstler:in
    • Umfang und Qualität des Tourneevorhabens/Festivals
  3. Die Förderentscheidungen werden den Antragsteller:innen durch die Geschäftsstelle der Initiative Musik per E-Mail bekannt gegeben.
VIII Dauer der Förderung

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt ausschließlich für den Einzelfall. Sie ist einmalig und begründet keinen Anspruch auf weitere Förderung und/oder Erhöhung des Förderumfangs.

IX Schlussprüfung

Die Initiative Musik prüft nach Durchführung des Projektes, ob es antrags- und vertragsgemäß durchgeführt wurde.

Näheres regeln die allgemeinen Förderbedingungen.

Kontakt

Telefonische Beratungszeiten:
Montag: 14 – 17 Uhr
Dienstag: 10 – 13 Uhr
Mittwoch: 10 – 13 Uhr
Donnerstag: 14 – 17 Uhr

030 531 475 45 30
artists@initiative-musik.de

Gerne beraten wir auch auf Englisch und Spanisch. Bitte beachtet, dass Anträge in Deutsch gestellt werden müssen.
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