Hilfsprogramm für Musiker:innen mit Behinderung Programmbeschreibung in einfacher Sprache

Stand 14. Juli 2022

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1. Inhalt und Ziel der Förderung


2. Antragsberechtigung


3. Verwendung des Zuschusses


4. Höhe des Zuschusses


5. Antragsverfahren


6. Entscheidung


7. Auszahlung und Versteuerung


8. Partner:innen


9. Datenschutz


10. Gültigkeit


1. Inhalt und Ziel der Förderung

Diese Programmbeschreibung informiert über das Hilfsprogramm.

Sie ist in einfacher Sprache geschrieben.

Die Initiative Musik startet ein Hilfsprogramm.

Das Programm ist für Musiker:innen mit Behinderung.
Die Gelder sollen Künstler:innen mit Behinderung helfen.

Das Programm ist für Musiker:innen und Bands gemacht.
Es ist egal, was für Musik ihr macht.
Reine Hobbymusiker:innen können leider nicht mitmachen.

2. Antragsberechtigung

Mitmachen dürfen Musiker:innen die:

  • professionell oder semiprofessionell sind und
  • eine formal anerkannte Behinderung haben und
  • in Deutschland leben.

So zeigt ihr, dass ihr Musiker:in seid:

  • eure Webseite, Social Media Beiträge, Medienbeiträge oder
  • Anmeldung einer Tätigkeit als Musiker:in, Steuernachweis oder
  • Beleg über Konzertengagements.

Die Behinderung kann zum Beispiel belegt werden durch:

  • ärztliches Attest oder
  • Schwerbehindertenausweis oder
  • Absichtserklärung einer sozialen Einrichtung.

Der Antrag kann durch eine vertretungsberechtigte Person gestellt werden.

3. Verwendung des Zuschusses

Die Initiative Musik darf Rechnungsbelege von euch verlangen.

Die Initiative Musik freut sich über einen Nachweis.
Das heißt ihr schreibt einen kurzen Text.
Darin steht, wie ihr das Geld genutzt habt.
Oder ihr schickt Fotos oder Videos.

Die Bilder und Videos darf die Initiative Musik nutzen.
Auch Projektpartner:innen können die Bilder und Videos nutzen.
So bekommen die Vorhaben öffentliche Aufmerksamkeit.

4. Höhe des Zuschusses

Einzelne Musiker:innen können bis zu 1.000 EUR bekommen.
An Bands kann bis zu 2.000 EUR gezahlt werden.

5. Antragsverfahren

Den Antrag könnt ihr online stellen.
Das geht über die Webseite der Initiative Musik.

Ihr könnt den Antrag stellen vom:
20. Juli 2022, 10:00 Uhr, bis 31. August 2022, 18:00 Uhr

Die Anträge werden geprüft.

Sie müssen die Voraussetzungen unter Punkt 3 erfüllen.

6. Entscheidung

Die Jury entscheidet über eure Einreichungen.

Sie besteht aus drei Personen.
Diese Personen kennen sich mit Musik aus.
Sie sind tätig in den Bereichen Kultur und Inklusion.

Die Entscheidungen der Jury können zu Zusagen und Absagen führen.

Bei einer Zusage wird der Künstler:innen- oder Bandname veröffentlicht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Auszahlung und Versteuerung

Die Zusagen oder Absagen bekommt ihr per E-Mail.
Bei einer Zusage wird das Geld auf euer Konto überwiesen.
Das Geld müsst ihr für musikalische Zwecke nutzen.

Ihr könnt davon zum Beispiel neue Instrumente kaufen.
Für die richtige Versteuerung seid ihr selbst verantwortlich.

8. Partner:innen

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)
  • Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen)
  • Handiclapped – Kultur Barrierefrei e.V.

9. Datenschutz

Wir müssen mit euren angegebenen Daten arbeiten.
Die persönlichen Daten werden geheim gehalten.
Wir halten uns dabei an die Gesetze.
Zum Beispiel halten wir die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein.
Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) halten wir ein.

Mehr Informationen findet ihr hier: Datenschutzerklärung.

10. Gültigkeit

Diese Programmbeschreibung gilt ab dem 14. Juli 2022.

KONTAKT

Andreas Boomhuis

Assistenz der Geschäftsführung