Programmbeschreibung Streaming

Internationale Tourförderung (Erweiterung Streaming)

Stand: November 2021
Covid-19 Erweiterung für Projekte, die zwischen August 2020 und Juni 2021 stattfinden (Anpassungen der Erweiterung für Projekte, die zwischen Juli 2021 und voraussichtlich Dezember 2022 stattfinden, in kursiv)

I Förderzweck


II Fördergegenstand


III Antragsberechtigung


IV Förderbedingungen


V Art, Umfang und Höhe der Förderung


VI Antragsverfahren


VII Juryentscheidung


VIII Auszahlung und Verwendungsnachweis


IX Antragsberatung


I Förderzweck

Die Internationale Tourförderung (Streaming) ist eine pandemiebedingte, zeitlich begrenzte Erweiterung der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik, die ausübende Künstler:innen (Solist:innen oder Ensembles) aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik dabei unterstützt, Auftritte bei international ausgerichteten Streaming-Events wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie weiterer Etablierung bieten. Eine Teilnahme an digitalen, international ausgerichteten Veranstaltungen soll somit auch ohne physischen Auftritt der Künstler:innen und Bands im Ausland gesichert werden.

II Fördergegenstand

Als digitale, international ausgerichtete Veranstaltungen verstehen sich digitale Showcase-Festivals und Events, die primär ein Fachpublikum als Zielgruppe haben.

Streaming-Konzerte, die sich ausschließlich an die Endkonsumenten richten, sind nicht Bestandteil dieser Förderung.

III Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben.

Die Initiative Musik hält sich vor, stichprobenartig eine Kopie der Meldebestätigung oder des Personalausweises der antragsstellenden Personen zu fordern.

Die Antragsteller:innen sollten eine international ausgerichtete Strategie sowie eine ausreichend professionelle Struktur aufweisen können.

Der Fokus der Förderung liegt auf Streamings, die sich auf absatzstarke Zielmärkte wie die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa, insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder richten. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.

Die antragsstellende Person bzw. Band sollte möglichst über eine schriftliche Bestätigung des Streamingauftrittes oder eine Einladung der jeweiligen Veranstalter:innen verfügen. Darin müssen Ort, Datum und die Streamingdetails benannt sein.

Der Antrag darf grundsätzlich nur für eine/einen Künstler:in oder Band gestellt werden. Bei gemeinsamen Streamings mehrerer Acts müssen jeweils Einzelanträge gestellt werden.

Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Streamings, die bereits Bundesförderung erhalten (z.B. durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationalen Tourförderung (Streaming) der Initiative Musik ausgeschlossen.

Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.

IV Förderbedingungen

Der Antrag muss spätestens fünf Wochen vor Beginn der Produktion des Streamings eingereicht werden, sowohl online als auch postalisch oder per Fax mit Originalunterschrift.

Mindestens 10% (für Projekte, die zwischen Juli 2021 und voraussichtlich Dezember 2022 stattfinden: 25 %) der Gesamtausgaben müssen von den Antragsteller:innen selbst getragen werden.

Die internationale Tourförderung (Streaming) kann bis zu dreimal innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden.

Ein Anspruch der antragsstellenden Person / Band auf Gewährung einer Zuwendung bzw. auf eine Zuwendung in beantragter Höhe besteht nicht. Beantragte Fördersummen können gekürzt bewilligt werden.

Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Verbindliche Buchungen für z.B. Studios oder Equipment dürfen erst nach einer Förderzusage getätigt werden. Falls es notwendig sein sollte, in der Zeit zwischen Antragstellung und Förderzusage Buchungen zu tätigen, kann ein sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn bei der Antragstellung beantragt werden. Dieser wird im Einzelfall von der Initiative Musik geprüft und ggf. schriftlich gewährt. Die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage. Der Beginn des Projekts erfolgt somit auf eigenes Risiko.

V Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für Internationale Touren (Streaming) kann ein Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung beantragt werden.

Die beantragte Fördersumme darf 90 % (für Projekte, die zwischen Juli 2021 und voraussichtlich Dezember 2022 stattfinden: 75 %) der Gesamtausgaben nicht übersteigen.

Die Höhe der bewilligten Fördersumme richtet sich nach der Höhe der ungedeckten Ausgaben, mit einem maximalen Förderbetrag von 1.500 Euro pro Solokünstler:in bzw. Band.

Gefördert werden können die Anmietung von Equipment/Technik und Studios, Honorare für Ton/Licht-techniker o.ä. für die Produktion von Konzertaufnahmen und Ausstrahlung von international ausgerichteten Streaming-Events.

Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit der Produktion und der Ausstrahlung des international ausgerichteten Streaming-Events stehen, sowohl zeitlich als auch örtlich (Dauer und Ort der Veranstaltung).

Zusätzlich kann ein Zuschuss von bis zu 90 % (für Projekte, die zwischen Juli 2021 und voraussichtlich Dezember 2022 stattfinden: bis zu 75 %) bis max. 2.000 Euro für Marketing- und Promotionsaktivitäten beantragt werden. Darunter fallen z.B. Social Media, PR- und Marketingkampagnen bei Streaming-Diensten, Musik-Aggregatoren oder internationalen Medien, die eindeutig mit dem Event zusammenhängen und international ausgerichtet sind.

VI Antragsverfahren

Zuwendungsempfänger der Internationalen Tourförderung (Streaming) sind ausschließlich Künstler:innen oder Bands. Daher sind Anträge für Internationale Tourförderung (Streaming) grundsätzlich von den Künstlern:innen oder von einem Bandmitglied selbst zu stellen. In Ausnahmefällen kann auch eine vertretungsberechtigte Person (nach Vorlage einer Vollmacht) den Antrag stellen.

Das Antragsformular ist zunächst online vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur antragsstellenden Person / Band, zum Streaming-Event, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind dem Antrag ein Einladungsschreiben, ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage) und eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band anzuhängen.

Nach Online-Einreichung ist der Antrag inkl. Anhänge, ausgedruckt und unterschrieben, postalisch oder per Fax an die Initiative Musik zu senden:

Initiative Musik gGmbH
Export- und Internationale Tourförderung
Friedrichstr. 122
10117 Berlin

Faxnummer (030) 531 475 45-199

Anträge für Internationale Tourförderung (Streaming) werden laufend bearbeitet. Der Antrag muss spätestens fünf Wochen vor Beginn der Produktion des Streamings eingereicht werden, sowohl online als auch postalisch oder per Fax mit Originalunterschrift.

Nur vollständig ausgefüllte und formgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Tagen nachgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt entsprechend der Richtlinien der DSGVO und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.

VII Juryentscheidung

Die Entscheidung über den Antrag wird von einer unabhängigen Jury getroffen. Mitglieder der Jury sind ein:e Vertreter:in des Deutschen Musikverleger-Verbandes e.V. (DMV), ein:e aktive(r) Künstler:in der Genres Rock, Pop oder Jazz, zwei Vertreter:innen der deutschen Musikwirtschaft und ein:e Vertreter:in der Initiative Musik.

Die Antragsteller:innen werden durch die Initiative Musik über die Förderentscheidung der Jury schriftlich informiert. Im Falle einer Zusage wird die Höhe der bewilligten Fördersumme mitgeteilt.

VIII Auszahlung und Verwendungsnachweis

Spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Streamings muss ein Verwendungsnachweis verpflichtend über das Online-Antragstool sowie postalisch oder per Fax mit Originalunterschrift eingereicht werden. Erst wenn der Verwendungsnachweis vorliegt und geprüft wurde können die Förderbeträge ausgezahlt werden.

Im Verwendungsnachweis werden die Einnahmen und Ausgaben plausibel anhand eines Soll-Ist-Vergleichs dargestellt. Alle Ausgaben müssen anhand von Belegen und einer Belegliste nachgewiesen werden.

Zusätzlich ist ein Sachbericht beizulegen, der die Ergebnisse des Streamings beschreibt. Durchgeführte Aktivitäten, insbesondere Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen, sollen dokumentiert werden. Auch Erfahrungswerte und Zielerreichung sind in dem Bericht auszuweisen.

Der Verwendungsnachweis muss von dem/der Künstler:in (bei Bands: mindestens von zwei Bandmitgliedern) persönlich unterschrieben werden und an die Initiative Musik postalisch oder per Fax gesendet werden:

Initiative Musik gGmbH
Export- und Internationale Tourförderung
Friedrichstr. 122
10117 Berlin

Faxnummer (030) 531 475 45-199

Wird der Verwendungsnachweis nicht bis sechs Wochen nach Streamingende eingereicht, erlischt der Anspruch auf die Förderung.

IX Antragsberatung

Für Fragen zum Antrag und zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an:

Julia Waldmann
Projektmanagerin Export-/Tourförderung
T: +49 (0)30 – 531 475 45 – 414
E-Mail: julia.waldmann@initiative-musik.de

Wenn Sie bei der Einsendung des Antrages ein Einschreiben nutzen wollen, bitte als Einschreiben Einwurf verschicken.

KONTAKT

Julia Waldmann

Projektmanagement Export-/Tourförderung

Beratungszeiten:
Mo-Fr 10 - 15 Uhr
T: 030 - 531 475 45 - 414

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