Internationale Tourförderung

Unterstützung für Auftritte bei
internationalen Events

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musiker:innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler:innen damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet eine fünfköpfige Jury mit Expert:innen aus der Musikwirtschaft.

Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa - hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.

ANTRAGSSTELLUNG INTERNATIONALE TOURFÖRDERUNG

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein - sowohl online als auch postalisch oder per Fax (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin /  Faxnummer (030) 531 475 45-199). Es werden nur Anträge berücksichtigt, die rechtzeitig vollständig vorliegen.

Anträge für Touren im Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Es gelten unter Vorbehalt die Bedingungen der Programmbeschreibung von November 2021.

(Stand: 2. März 2023)

WEGWEISER

Icon Programm-<br />beschreibung

Programm-
beschreibung

Alle Informationen für Antragsteller:innen zum Programm Internationale Tourförderung.

Icon HÄUFIGE FRAGEN

HÄUFIGE FRAGEN

Wir beantworten immer wieder gestellte Fragen über das Antragsverfahren, das Antragstool, die Förderung sowie zum Verwendungsnachweis.

Icon Erweiterung<br />Streaming

Erweiterung
Streaming

Informationen für Antragsteller:innen zur Programmerweiterung der Internationale Tourförderung für Streamingkonzerte.

Icon Allg. Förder-<br />bedingungen

Allg. Förder-
bedingungen

Die allgemeinen Förderbedingungen gelten für alle Förderprogramme der Initiative Musik.

Icon Förder-<br />grundsätze

Förder-
grundsätze

Hier finden Sie die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung (Stand: 1. Januar 2017).

Icon Förderportal

Förderportal

Wenn Sie sich mit der Programmbeschreibung vertraut gemacht haben, gelangen Sie hier zum Förderantrag.

Im Kontext der aktuellen COVID-19-Pandemie wurden die Bedingungen für Anträge auf Internationale Tourförderung vorläufig wie folgt angepasst:

  • Der Förderanteil von bisher 50 Prozent wird auf bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben angehoben.
  • Der Zuschuss für Promotions- und Marketingausgaben wird von 1.000 Euro auf maximal 2.000 Euro pro Tour aufgestockt.
  • Bei Förderanträgen über 3.000 Euro, die mit mindestens 10 Wochen Vorlauf gestellt werden, kann ein Vorschuss von bis zu 90 Prozent der bewilligten Fördersumme beantragt werden.
  • Zusätzlich zu physischen Live-Touren werden auch Streaming-Konzerte gefördert, wenn diese im Rahmen eines digitalen bzw. hybriden internationalen Showcase-Festivals präsentiert werden.
  • Die Internationale Tourförderung darf bis zu dreimal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Nähere Informationen zu der Internationalen Tourförderung und zu den Anpassungen entnehmen Sie bitte der Programmbeschreibung für Live-Touren und der Programmbeschreibung für Streaming-Showcases.

Förderjury

Portrait Birgit Böcher

Birgit Böcher

Geschäftsführerin Deutscher Musikverleger-Verband e.V.

Christian Gerlach

Geschäftsführer von Neuland Concerts

Neus López

Leitung Export bei der Initiative Musik gGmbH

Stefan Reichmann

Geschäftsführer der Raum3 Konzertveranstaltungs GmbH (Haldern Pop Festival)

Monika Roscher

Jazz- und Independent-Gitarristin, Komponistin, Sängerin und Bigband-Leiterin

KONTAKT

Julia Waldmann

Projektmanagement Export-/Tourförderung

Beratungszeiten:
Mo-Fr 10 - 15 Uhr
T: 030 - 531 475 45 - 414

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