Häufig gestellte Fragen zur Infrastrukturförderung

In Ergänzung zur Programmbeschreibung der Infrastrukturförderung finden Sie hier weitere Informationen zur Antragstellung und Förderung.

ALLGEMEINES ZUM ANTRAG


Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung einhalten?


Wer entscheidet über meinen Antrag?


Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Antrag angenommen wurde?


Wer hilft mir bei der Antragstellung?


Wann kann ich mit meinem geförderten Projekt beginnen?


Was ist der Unterschied zwischen regionalen und bundesweiten Projekten?


ANTRAGSTELLUNG


Wie kann ich mich auf die Antragstellung vorbereiten und welche Informationen und
Unterlagen werden benötigt?


Welche Dokumente gelten als „Amtliche Registrierung“?


Was ist mit “LOIs“ gemeint?


Was ist unter Eigen- und Drittmitteln zu verstehen?


Kann ich mein Projekt neben der Förderung durch die Initiative Musik mit
weiteren Fördergeldern finanzieren?


Kann ich laufende Sach- und/oder Personalkosten geltend machen?


Wie rechne ich Reisekosten richtig ab?


Was muss ich beim Erstellen des Ausgaben- und Finanzierungsplan noch beachten?


DIE FÖRDERUNG


Wann kann ich die Fördermittel für mein bewilligtes Projekt abrufen?


Sind Änderungen in der Kostenkalkulation möglich?


Wie muss ich das Logo der Initiative Musik einbinden?


Erhalte ich Belege für die Auszahlung der Fördermittel?


VERWENDUNGSNACHWEIS


Wann muss ich den Verwendungsnachweis erbringen und welche Bestandteile hat er?


ALLGEMEINES ZUM ANTRAG

Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung einhalten?

Anträge für die Strukturförderung können in der Regel bis zu dreimal im Jahr gestellt werden. Die Abgabefristen werden bei den Terminen veröffentlicht. Der Antrag muss online ausgefüllt und zum Abgabeschluss der jeweiligen Förderrunde mit allen benötigten Dokumenten hochgeladen werden. Die Unterlagen müssen nicht mehr postalisch zugeschickt werden.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer siebenköpfigen Fachjury entschieden, die sich aus verschiedenen Expert:innen der Musikwirtschaft zusammensetzt.

Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Antrag angenommen wurde?

Über die Anträge wird ca. 8 Wochen nach Abgabeschluss entschieden. Anschließend werden die Zu- und Absagen per E-Mail versandt. Je nach Antragsvolumen kann es u.U. zu Verzögerungen bei dem Versand der Zu- und Absagen kommen.

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich an die Projektmanagerinnen Christiane Müller und Susann Pfarr wenden: christiane.mueller@initiative-musik.de, Tel. 030 – 531 475 45 – 715; susann.pfarr@initiative-musik.de, Tel. 030 – 531 475 45 – 716. Die Beratungszeiten sind montags bis freitags zwischen 10.00 und 15.00 Uhr unter den oben genannten Nummern. Beachten Sie bitte auch die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung.

Wann kann ich mit meinem geförderten Projekt beginnen?

Der Projektbeginn und damit der Beginn aller Maßnahmen kann erst nach der Förderzusage und dem Abschluss des Fördervertrags erfolgen. Der frühestmögliche Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können.

Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen (das gilt auch für Beauftragungen), Rechnungen und Zahlungen müssen innerhalb der Projektlaufzeit anfallen.

Ein Beginn des Vorhabens vor dem Fördervertragsabschluss ist auf Antrag möglich und wird im Einzelfall entschieden, erfolgt aber grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich, stellt aber keine Förderzusage dar.

Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 12 Monate.

Was ist der Unterschied zwischen regionalen und bundesweiten Projekten?

Die Förderbedingungen der Infrastrukturförderung sehen eine Unterscheidung zwischen regionalen und bundesweiten Projekten vor. Dies bedeutet, dass die Antragsteller:innen sich vor Antragstellung entscheiden müssen, ob ihr Projekt inhaltlich und organisatorisch einen Wirkungsbereich auf bundesweiter Ebene oder auf regionaler/kommunaler Ebene verfolgt. Bei bundesweiten Projekten beträgt die maximale Fördersumme 80.000 Euro, bei regionalen Projekten ist die maximale Fördersumme 50.000 Euro.

Bundesweite Projekte beschäftigen sich mit Themen, die die gesamte Musikwirtschaft in Deutschland betreffen bzw. überregionale Fragen verhandeln und nicht auf einen regionalen oder kommunalen Wirkungskreis begrenzt sind. Regionale Projekte beschäftigen sich mit Themen und Fragestellungen, die nur für eine spezifische Region relevant sind. Der Unterschied zwischen einer regionalen oder bundesweiten Fachkonferenz kann dabei nicht nur an den Schwerpunktthemen der Veranstaltung nachgewiesen werden, sondern auch durch den Kreis der Teilnehmer:innen.

Bei der Antragstellung für regionale Projekte ist Folgendes zusätzlich zu beachten:

  • Das Einbringen von Geldern aus öffentlicher Hand (kommunale, regionale oder Landesmittel) ist eine Mindestanforderung. Teile der Eigenmittel müssen somit aus Drittmitteln bestehen, die aus kommunalen, regionalen oder Landesmitteln stammen. Diese Drittmittel sind im Ausgaben- und Finanzierungsplan (Vorlage für regionale Projekte) anzugeben.
  • Mindestens ein Letter of Intent (LOI) von einem:einer Partner:in auf kommunaler, regionaler oder Landesebene muss vorliegen und bei Antragstellung eingereicht werden.

Bei Fragen zur Unterscheidung von bundesweiten und regionalen Projekten wenden Sie sich gerne an die zuständigen Projektmanagerinnen.

ANTRAGSTELLUNG

Wie kann ich mich auf die Antragstellung vorbereiten und welche Informationen und
Unterlagen werden benötigt?

In Vorbereitung auf die Antragstellung sehen Sie sich bitte die Schritt-für-Schritt-Anleitung an.
Benötigte Unterlagen:

  • Kurzdarstellung des:der Antragstellenden
  • Amtliche Registrierung (Handels- oder Vereinsregisterauszug o.ä.)
  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Ausführliche Beschreibung des Projekts (Ausgangssituation, Idee, Umsetzung, Perspektiven, Zeitplan, Zielsetzung)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan*
  • Letters of Intent (LOIs) von Partner:innen und Unterstützer:innen**

 

* Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorlagen für regionale und bundesweite Projekte. Die Vorlagen können Sie auf unserer Webseite unter Muster & Vorlagen oder im Förderportal herunterladen.

** Bei regionalen Projekten muss mindestens ein:e Partner:in auf kommunaler/regionaler oder Landesebene beteiligt sein und einen LOI ausstellen.

Welche Dokumente gelten als „Amtliche Registrierung“?

Damit ist Ihr Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister gemeint. Besteht ein solcher Eintrag nicht, wird alternativ die Gewerbeanmeldung oder bei Selbstständigen die Bestätigung über die Vergabe der Steuernummer akzeptiert. Das Dokument sollte nicht älter als zwei Jahre sein.

Was ist mit “LOIs“ gemeint?

LOI steht für „Letter of Intent“ und kann mit Absichtserklärung übersetzt werden. Der LOI ist ein Schreiben, das die Kooperation oder Mitarbeit von einem oder mehreren Partner:innen an Ihrem Projekt nachweist.

Partner:innen können z.B. Vereine, Verbände, städtische Kulturämter, Landesministerien oder ähnliche Institutionen sein. Diese sollten ihre Beteiligung oder Mitwirkung (nicht Beauftragung) in Form eines Letters of Intent schriftlich belegen.

Bitte beachten Sie, dass bei regionalen Projekten die Beteiligung von mindestens einem/einer Partner:in auf kommunaler/regionaler oder Landesebene eine Mindestanforderung ist. Für einen Antrag für ein regionales Projekt benötigen Sie also von mindestens einem:einer Partner:in auf kommunaler/regionaler oder Landesebene einen LOI (Letter of Intent).

Ein LOI sollte ein formaler Brief sein, der folgende Punkte umfasst:

  • Die Adresse des:der Antragstellenden
  • Die Adresse der Organisation/Institution, die den LOI ausstellt
  • Eine kurze Vorstellung der Organisation/Institution, die den LOI ausstellt
  • Eine konkrete Beschreibung, worin die Unterstützung für das Projekt besteht (z.B. Höhe der finanziellen Unterstützung, Bereitstellen von Referent:innen oder Räumlichkeiten, Bewerben des Projektes über eigene Kanäle etc.)
  • Eine Erklärung, in welcher Absicht das Projekt unterstützt wird und welches Interesse seitens der ausstellenden Organisation/Institution an der Umsetzung des Projektes besteht
  • Unterschrift einer Person der ausstellenden Organisation/Institution

Was ist unter Eigen- und Drittmitteln zu verstehen?

Eigenmittel sind unmittelbar zur Finanzierung des Projektes eingebrachte Geldmittel aus dem Vermögen der Antragsteller:innen, einschließlich Einnahmen aus Verkäufen oder Eintritten, die im Förderzeitraum für das Projekt anfallen.

Drittmittel sind unmittelbar zur Finanzierung des Projektes eingebrachte Geldmittel von Dritten oder aus anderen Quellen, wie etwa Fördergelder von Ländern oder Kommunen.

Eigen- und Drittmittel bilden gemeinsam die Deckungsmittel und müssen mindestens 25 % der gesamten Projektkosten ausmachen. Mit dem Antrag müssen die Antragsteller:innen versichern, im Projektzeitraum die notwendigen Mittel zur Abdeckung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 25 % der gesamten Projektkosten aufzubringen und zur Finanzierung einzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass bei regionalen Projekten das Einbringen von Geldern aus öffentlicher Hand (kommunale, regionale oder Landesmittel) eine Mindestanforderung ist. Somit müssen bei regionalen Projekten Teile der Deckungsmittel aus Drittmitteln von Kommunen, Regionen oder dem Land bestehen.

Kann ich mein Projekt neben der Förderung durch die Initiative Musik mit
weiteren Fördergeldern finanzieren?

Eine Förderung der Initiative Musik ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die Antragsteller:innen für das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder einer von dieser ständig geförderten Einrichtung erhalten. Eine Kofinanzierung des Projektes z.B. durch Förderungen aus kommunalen oder Landesmitteln ist grundsätzlich zulässig. Bei regionalen Projekten ist die Kofinanzierung durch Förderungen aus kommunalen, regionalen oder Landesmitteln eine Mindestanforderung.

Kann ich laufende Sach- und/oder Personalkosten geltend machen?

Es können nur Sach- und/oder Personalkosten veranschlagt werden, die erst und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. Laufende Kosten wie etwa die Miete oder Betriebs- und Verwaltungskosten für eigene Räumlichkeiten können in der Regel nicht in den Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgenommen werden.

Wie rechne ich Reisekosten richtig ab?

Reisekosten können entsprechend dem Bundesreisekostengesetz veranschlagt und abgerechnet werden. Für die Abrechnung der Reisekosten von Auslandsaufenthalten dienen die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung – ARV) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder als Grundlage.

Was muss ich beim Erstellen des Ausgaben- und Finanzierungsplan noch beachten?

Für einen Antrag auf Infrastrukturförderung müssen die von uns zur Verfügung gestellten Vorlagen im Excel-Format genutzt und hochgeladen werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorlagen für bundesweite oder regionale Projekte. Investitionen (Gegenstände wie bspw. technisches Equipment, welches einen Anschaffungs- oder Herstellungswert von 800 Euro netto übersteigt) können in der Regel im Rahmen der Projektförderung nicht mit bezuschusst werden.

DIE FÖRDERUNG

Wann kann ich die Fördermittel für mein bewilligtes Projekt abrufen?

Die Fördersumme steht nach Abschluss des Fördervertrages für Sie bereit, abzüglich eines Einbehalts von 10% der Fördersumme, der erst nach Abrechnung des Projekts ausgezahlt werden kann.

Grundsätzlich sind zur Kostendeckung vorrangig, also soweit verfügbar und wirtschaftlich vertretbar, immer Eigen- und Drittmittel einzusetzen.

Zur Finanzierung ungedeckter Kosten können die Fördermittel im Projektverlauf nach Bedarf und ggf. mehrfach jeweils für sechs Wochen im Voraus angefordert werden. Die angeforderten Mittel müssen innerhalb dieser sechs Wochen verausgabt oder zurückgezahlt werden, anderenfalls fallen Strafzinsen an.

Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie nach der Förderzusage.

Sind Änderungen in der Kostenkalkulation möglich?

Mit der Auswahl des Fördergegenstandes sowie der Projektbeschreibung werden Zweck und Ziel der Förderung festgelegt, die grundsätzlich nach einer Bewilligung nicht geändert werden können.

Soweit das Projekt inhaltlich keine wesentlichen Änderungen erfährt, sind Kostenverschiebungen innerhalb des Ausgaben- und Finanzierungsplans grundsätzlich möglich. Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20% überschritten werden, wenn die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Wesentliche Änderungen müssen im Vorfeld angezeigt werden. Wenn die Änderungen 20% übersteigen, muss diesen vor Umsetzung der Maßnahme von der Initiative Musik zugestimmt werden.

Wie muss ich das Logo der Initiative Musik einbinden?

Mit der Bewilligung des Förderantrags sind Sie verpflichtet, alle Medien, die sich auf das geförderte Projekt beziehen, mit dem Förderhinweis „Gefördert von:“ und den Logos der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Initiative Musik zu versehen.

Auf der Webseite des Förderprojektes sowie in sämtlichen Publikationen (z. B. Ton- und Bildtonträger, Plakate, Flyer, Bücher, Filmprodukte, Einladungskarten, Internet-Auftritte, Pressemitteilungen, Presseeinladungen, Programme) sind die Logos angemessen zu verwenden. Näheres regeln der Fördervertrag und die Allgemeinen Förderbedingungen der Initiative Musik in den Absätzen 3.2./3.2.1./3.2.2. Die Logos und Regelungen finden Sie hier.

Bitte mailen Sie den Entwurf Ihrer digitalen oder Printmedien zur Logofreigabe an Ihre Projektbetreuung.

Erhalte ich Belege für die Auszahlung der Fördermittel?

Sie erhalten keine gesonderten Belege über die Auszahlung der Fördermittel. Als Beleg gelten Ihre Kontoauszüge, auf denen die Fördermittelauszahlungen im Verwendungszweck neben Angabe von Projektnummer und -name als Bundeszuwendung aufgeführt sind, in Verbindung mit dem Fördervertrag als Grundlage der Zahlungen.

VERWENDUNGSNACHWEIS

Wann muss ich den Verwendungsnachweis erbringen und welche Bestandteile hat er?

Der Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden. Er besteht aus einem Sachbericht, mit dem der Projekterfolg ausgewertet wird, sowie einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem zahlenmäßigen Nachweis werden dem ursprünglich bewilligten Ausgaben- und Finanzierungsplan die tatsächlich angefallenen Ausgaben gegenübergestellt.

Nähere Informationen zu den Anforderungen im Detail und weiteren einzureichenden Unterlagen erhalten Sie bei Abschluss des Fördervertrages.

Förderjury

Portrait Gunnar Gessner

Gunnar Geßner

Vorstandsmitglied Klubnetz Niedersachsen, Projektleiter Musikzentrum Niedersachsen

Portrait Dorette Gonschorek
© Michael Schwettmann

Dorette Gonschorek

Geschäftsführerin PopBoard NRW, Copyright-Managerin bei Roof Music

Portrait Prof. Dieter Gorny
© Christoph Petras

Prof. Dieter Gorny

Präsidiumsmitglied des Deutschen Musikrats, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Initiative Musik

Portrait Markus Graf
© Markus Graf

Markus Graf

Geschäftsführender Vorsitzender pop rlp

Portrait Anika Jankowski
© Anika Jankowski

Anika Jankowski

Geschäftsführerin Oh, my music! und Sunset Mission Konzerte, Vorstandsmitglied Music Women* Germany

Portrait Whoopi Kusi
© Sarah Tasha Hauber

Whoopi Kusi

Musikerin und 1. Vorsitzende des Pop Office Bremen

Portrait Christian Pertschy
© Christian Pertschy

Christian Pertschy

Geschäftsführender Gesellschafter der Jazz & Rock Schulen Freiburg

KONTAKT

Christiane Müller

Projektmanagement Strukturförderung

Susann Pfarr

Projektmanagement Strukturförderung

Beratungszeiten:
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T: 030 - 531 475 45 - 715

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