VOR DEM ANTRAG

Bevor Sie einen Antrag stellen, finden Sie in dieser Broschüre einen Überblick zum Programm der Künstler:innenförderung, von ihren Zielen über Art und Umfang der Förderung bis hin zum Ablauf des Verfahrens.

Allgemeines

In den häufig gestellten Fragen behandeln wir alle wichtigen Punkte, die vor der Antragstellung überlegt und geklärt sein sollten.

Für die Antragstellung in unserem Förderportal bieten wir einen Leitfaden an, der Schritt für Schritt durch den Antrag führt.

Nach dem Abgabeschluss prüfen wir alle eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit, bevor die Jury abstimmt. Die Förderentscheidungen werden per E-Mail in der Regel kurz vor dem frühestmöglichen Beginn der Projektlaufzeit mitgeteilt.

Inhaltliche Neuerungen

Wir freuen uns, dass ab der 60. Förderrunde und bis auf weiteres Ausgaben rund um Werkkreation und Proben weiterhin gefördert werden können. Honorare können für bis zu 5 Tage pro Person bis hin zu täglich 250 EUR für Werkkreation bzw. 200 EUR für Proben bezuschusst werden.

Der Förderanteil bleibt weiterhin variabel und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben des Projektes. Er liegt zwischen 60 Prozent bei Gesamtausgaben von 10.000 EUR und 40 Prozent bei Gesamtausgaben von 150.000 EUR. Die mögliche Fördersumme liegt entsprechend zwischen 6.000 und 60.000 Euro.

Ab der 60. Förderrunde wird es für Künstler:innen möglich sein, entweder den Antrag allein zu stellen oder wie gehabt gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft. Auf diese Weise wollen wir insbesondere erfolgreich arbeitenden selbstvermarktenden Künstler:innen einen effizienteren Zugang zum Förderangebot ermöglichen. Nachfolgend werden diese beiden Optionen hinsichtlich der Auswirkungen auf Antragstellung und Förderung gegenübergestellt.

Wer stellt den Antrag?

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Beteiligte bei der Antragstellung

• Künstler:in (Solo- bzw. ein:e Vertreter:in für Band/Ensemble)
• ggf. Dritte als Ansprechperson, die jedoch nicht Partner:in im Fördervertrag wird

• Künstler:in (solo bzw. ein:e Vertreter:in für Band/Ensemble)
• Vertretungsberechtigte Person für das mitantragstellende Unternehmen – ist antragstellende:r Künstler:in gleichzeitig Inhaber:in des mitantragstellenden Unternehmens, ist jedoch stattdessen ein Soloantrag zu stellen
• ggf. Dritte als Ansprechperson, die jedoch nicht Partner:in im Fördervertrag wird

Förderfähige Ausgaben

Für die Umsetzung des Projektes notwendige Ausgaben allein der Künstler:innen – d.h. alle Ausgaben, die über die Förderung abgerechnet werden können, müssen ausschließlich von den antragstellenden Künstler:innen getragen werden.

Für die Umsetzung des Projektes notwendige Ausgaben der Künstler:innen sowie auch des mitantragstellenden Unternehmens – d.h. Ausgaben, die über die Förderung abgerechnet werden können, dürfen sowohl von den Künstler:innen als auch dem mitantragstellenden Unternehmen getragen werden

Eigenanteil kann erbracht werden durch…

antragstellende:n Künstler:in allein – Drittmittel (wie z.B. Vorschüsse von Labels oder Verlagen, Crowdfunding, Förderungen von Landes- oder Kommunalebene) können mit einfließen.

antragstellende:n Künstler:in sowie mitantragstellendes Unternehmen – Drittmittel (wie z.B. Vorschüsse von Labels oder Verlagen, Crowdfunding, Förderungen von Landes- oder Kommunalebene) können mit einfließen.

Für die Antragstellung einzuholende Dokumente:

Beliebige drei der folgenden für die antragstellende:n Künstler:innen
• Bestätigung des Finanzamtes über Anmeldung als freiberufliche:r Musiker:in mit Bezeichnung der Tätigkeit und Angabe der Steuernummer
• Nachweis der Mitgliedschaft in der GEMA
• Aktuell gültiger Wahrnehmungsvertrag mit der GVL
• Nachweis der Mitgliedschaft in der KSK
• Ein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger nachstehend genannter Vertrag: Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag mit einem Label, Verlagsvertrag, Managementvertrag, Bookingvertrag mit einer Bookingagentur (nicht Gastspielvertrag)
• Nachweis einer staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulausbildung in einem fachspezifischen künstlerisch-musikalischen Bereich

Im Falle der Antragstellung für eine Band muss der Nachweis aller Kriterien ausschließlich für die antragstellende Künstler:in erfolgen.

Nachweis der amtlichen Registrierung des mitantragstellenden Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Bestätigung des Finanzamtes über Anmeldung als Freiberufler:in mit Bezeichnung der Tätigkeit und Angabe der Steuernummer) - die Registrierung muss zweifelsfrei nachweisen, dass das Unternehmen vorrangig unter die in der Programmbeschreibung als antragsberechtigt genannten Unternehmensarten fällt

Aktuell gültiger Vertrag zwischen mitantragstellendem Unternehmen und antragstellende:n Künstler:innen abhängig von der Unternehmensart:
• Label – Bandübernahme oder Künstlerexklusivvertrag
• Verlag – Verlagsvertrag
• Künstler:innenmanagement – Managementvertrag
• Künstler:innenagentur – Booking-/Agenturvertrag (kein Gastspielvertrag)

Die Verträge müssen ohne Vorbehalte gültig sein und sollten einen inhaltlichen Bezug zum Fördervorhaben aufweisen. Vorverträge/HOA oder LOI werden nicht akzeptiert.

Abschluss des Fördervertrages mit der Initiative Musik durch…

Antragstellende Künstler:in allein

Antragstellende Künstler:in und mitantragstellendes Unternehmen

Auszahlung der Fördermittel

Ausschließlich an antragstellende Künstler:innen

An antragstellende Künstler:innen und/oder mitantragstellendes Unternehmen

Haftung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Initiative Musik

Allein durch antragstellende:n Künstler:in

Gemeinschaftlich durch antragstellende:n Künstler:in und mitantragstellendes Unternehmen

Etwaige Rückforderungsansprüche werden zunächst an die Empfänger:innen der Fördermittelauszahlungen gestellt, können bei Fruchtlosigkeit jedoch auch an die jeweils anderen Vertragspartner:innen gerichtet werden.