Häufige Fragen zur Internationalen Tourförderung
Anträge für Internationale Tourförderung werden laufend bearbeitet. Der Antrag muss spätestens fünf Wochen vor Beginn der Tour eingereicht werden, sowohl online als auch postalisch oder per Fax mit Originalunterschrift (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin / Faxnummer (030) 531 475 45-199).
Nur vollständig ausgefüllte, formgerechte und rechtzeitig eingereichte Anträge können berücksichtigt werden.
Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Tagen nachgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Alle formal richtigen, vollständigen Anträge werden anschließend von einer sechsköpfigen Fachjury bewertet. Alle Zu- und Absagen beruhen auf Mehrheitsentscheidungen der Jury. Von der Jury getroffene Einzelentscheidungen werden weder öffentlich noch gegenüber den Antragssteller:innen begründet.
In der Regel dauert die Prüfung und das Juryvoting ca. 2 bis 3 Wochen. Sind beim Antrag Korrekturschleifen notwendig, verlängert sich die Zeit bis zur Förderentscheidung. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Die Zu- und Absagen werden per Mail versendet.
Der Projektbeginn und damit der Beginn aller Maßnahmen kann erst nach der Förderzusage erfolgen. Der frühestmögliche Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar, für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können.
Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen, Rechnungen und Zahlungen müssen innerhalb der Projektlaufzeit anfallen.
Ein Beginn des Vorhabens vor der Förderzusage ist auf Antrag im Rahmen der Antragstellung möglich und wird im Einzelfall entschieden, erfolgt aber grundsätzlich auf eigenes Risiko. Die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist frühestens ab Tag der Antragstellung möglich und stellt keine Förderzusage dar.
Ja, dies ist kein formales Ausschlusskriterium. Ein Schwerpunkt des Programms liegt jedoch auf der Nachwuchsförderung, so dass grundsätzlich bei den Förderentscheidungen vorrangig Nachwuchskünstler:innen berücksichtigt werden.
Ja, dies ist kein formales Ausschlusskriterium. Der Fokus der Förderung liegt zwar auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder, weitere Länder kommen aber unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Bands/Ensembles muss die Mehrzahl der Mitglieder ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.
Bitte zunächst die FAQ und die Programmbeschreibung aufmerksam durchlesen.
Für Fragen steht Ihnen unser Team Export gerne zur Verfügung. Die aktuellen Ansprechpersonen und Beratungszeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Die Anzahl der gestellten Anträge ist nicht begrenzt. Allerdings kann maximal dreimal innerhalb eines Kalenderjahres Internationale Tourförderung gewährt werden.
Grundsätzlich können Anträge für Internationale Tourförderung und für Künstler:innenförderung gleichzeitig gestellt werden. Wichtig ist, dass die Tour, die über die Internationale Tourförderung unterstützt werden soll, nicht auch Teil des Antrags der Künstler:innenförderung ist, um eine nicht zulässige Doppelförderung zu vermeiden.
Nein, für bereits abgelehnte Projekte kann nicht erneut ein Antrag gestellt werden.
Das Antragsformular ist zunächst online vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur antragsstellenden Person/Band, zur Tour, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind dem Antrag ein Einladungsschreiben, ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage), eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band und ein Foto der Künstler:in bzw. Band anzuhängen.
Optional können weitere Dokumente, wie ein Promo/Marketingplan oder sonstige für den Antrag wesentliche Informationen, hochgeladen werden.
Nach Online-Einreichung ist der Antrag inkl. Anhänge, ausgedruckt und im Original unterschrieben, postalisch oder per Fax an die Initiative Musik zu senden:
Initiative Musik gGmbH
Export- und Internationale Tourförderung
Friedrichstr. 122
10117 Berlin
Faxnummer (030) 531 475 45-199
Im Tourplan sind alle (musikalischen) Auftritte der Tour sowie An- und Abreisetage einzutragen. Für jeden Auftritt ist ein neuer Eintrag inkl. Angaben zu Ort/Venue/Festival, Land und Auftrittsdatum anzulegen.
Unter Art ist auszuwählen, ob es sich um
- das Hauptevent (es ist ein Auftritt als Hauptevent auszuwählen – z.B. der Auftritt mit den meisten Besucher:innen, der Auftritt bei einem bedeutenden Festival/Venue/Stadt, der Auftritt bei dem wichtige Branchenvertreter:innen anwesend sein werden),
- einen Promotionauftritt ( z.B. musikalische Auftritte bei Radiosendern, TV- oder Internetauftritte, In-Store Auftritte),
- einen Supportauftritt (Auftritte, bei denen der Support-Slot für eine andere Band (Hauptact) gespielt wird) oder einen
- sonstigen Auftritt (alle weiteren musikalischen Auftritte, die nicht unter die anderen Kategorien fallen)
handelt.
Weiterhin ist der aktuelle Status des Termins (Geplant- bestätigt / Geplant – Verhandlungen laufen noch) sowie die Anzahl der erwarteten Besucher:innen anzugeben.
Sollte ein Auftritt auf einen An- und/oder Abreisetag fallen, muss je ein Eintrag für Anreise/Abreise und ein Eintrag für den Auftritt angelegt werden.
Off-Days und Reistage innerhalb der Tour sind bitte nicht im Tourplan anzugeben.
Workshops, Interviews und sonstige Businesstermine werden nicht als Auftritte anerkannt und sind nicht im Tourplan anzugeben.
Die Mehrheit der Termine sollte bei der Antragstellung idealerweise schon bestätigt sein. Diese Termine erhalten den Status „Geplant – Bestätigt“. Unbestätigte Termine können mit dem Status „Geplant – Verhandlungen laufen noch“ versehen werden.
Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden. Bei Unsicherheiten kann vorab eine E-Mail mit dem Tourplan zugesendet werden und nach einer Einschätzung gefragt werden.
Bei mehreren Auftritten an einem Tag ist für jeden Auftritt ein neuer Eintrag im Tourplan anzulegen. Bitte über die Angaben von Ort/Venue/Festival und Datum verdeutlichen, dass es sich um zwei unterschiedliche Auftritte an einem Tag handelt. Gegebenenfalls eine Erläuterung im Kommentarfeld dazu hinterlassen.
Die eigene Vergütung ist ein Teil der Förderung, den die Künstler:innen an sich selbst auszahlen können. Pro Auftritt und pro Person können max. 150 Euro angegeben werden.
Hiermit sind nicht die Gagen gemeint, die z.B. von Veranstalter:innen an die Acts gezahlt werden. Diese sind unter Einnahmen anzugeben.
Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Touren, die bereits Bundesförderung erhalten (z.B. durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik ausgeschlossen.
Drittmittel sind unmittelbar zur Finanzierung des Projektes eingebrachte Barmittel von Dritten oder aus anderen Quellen, wie etwa Sponsoring oder Crowdfunding.
Allgemein:
Für einen Antrag auf Internationale Tourförderung ist ausschließlich die von der Initiative Musik zur Verfügung gestellte Vorlage des Finanzierungsplans zu nutzen.
Der Ausgaben- und Finanzierungsplan ist weiterhin ausschließlich in einem nativen Excel-Format (xls/xlsx) einzureichen. Wenn numbers verwendet wird, bitte die Tabelle mit der Konvertierungsmethode „Eins pro Blatt“ zu einer Excel-Datei exportieren.
Anschaffungen können im Rahmen unserer Projektförderung grundsätzlich nicht mit bezuschusst werden.
Land:
Wenn die Tour durch mehrere Länder geht, ist das Land aus dem Drop-Down-Menü anzugeben, in dem sich am längsten aufgehalten wird.
Anzahl der An-/Abreisetage, Tourtage und Übernachtungen:
Bitte darauf achten, dass die Angaben der An-/Abreisetage, Tourtage bzgl. Verpflegung und die Anzahl der Übernachtungen (ÜN) mit den Angaben im Tourplan vereinbar sind.
Verpflegung und Übernachtungsausgaben können für die tatsächlichen Auftrittstage plus maximal je einen zusätzlichen Tag (Reisetag/freier Tag) pro Auftritt angegeben werden. An- und Abreisetag sind hier nicht mit eingeschlossen.
Es kann vorkommen, dass nicht alle Auftritte nahtlos aufeinanderfolgen. Insbesondere, wenn weitere Strecken zwischen den einzelnen Orten liegen, sind Reisetage innerhalb der Tour unvermeidlich.
Off-/Travel-Days innerhalb der Tour sind im Finanzierungsplan bzgl. Verpflegung und ÜN entsprechend der Vorgaben zu berücksichtigen, jedoch NICHT im Tourplan anzugeben!
Eigene Vergütung:
Die Eigenvergütung ist nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz möglich (siehe dazu Frage: Was ist unter der eigenen Vergütung in Hinblick auf die Förderung zu verstehen?).
Bei Projekten mit einer beantragten Gesamtfördersumme von mindestens 3.000 Euro, die mindestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden, kann bei Bedarf ein Vorschuss von bis zu 90 % der bewilligten Fördersumme gewährt werden. Der Vorschuss kann im Rahmen der Antragstellung beantragt werden.
Wird ein Vorschuss beantragt und bewilligt, ist dieser zweckmäßig und innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung vollständig zzgl. des entsprechenden Eigenanteils für fällige Zahlungen zu verausgaben. Mittel, die nicht oder nicht innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung verbraucht werden, sind der Initiative Musik unverzüglich zurückzuzahlen. Bei Rückzahlung nach Ablauf der 6-Wochenfrist fallen ggf. zusätzlich Zinsen an.
Es können nur Ausgaben für Vermietungen von gewerblichen Anbietern anerkannt werden, die mit vollständigen Rechnungen inkl. Steuerausweisung belegt werden.
Kosten für nicht gewerbliche AirBnB können nur pauschal / beleglos als Privatübernachtung abgerechnet werden.
Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben für Promoaktivitäten, darunter fallen z.B. Social Media, PR- und Marketingkampagnen, Tourplakate und -flyer, Fotografie, Video etc., die direkt der Tour zuzuordnen sind. Allgemeine Ausgaben (z.B. für ein Fotoshooting) sind nicht förderfähig.
Nein, es ist nicht möglich einen Antrag nur für Promoaktivitäten zu stellen.
Die Internationale Tourförderung soll in erster Linie helfen, den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu unterstützen, sich dort weiter zu etablieren. Zu diesem Zweck sollten in der Projektbeschreibung des Förderantrages möglichst konkrete, messbare Ziele benannt werden, anhand welcher dies überprüft werden kann.
Dies können beispielsweise die Anzahl von Folgebookings oder Medienpräsenzen sein oder reine Zuschauer:innenzahlen.
Daneben besteht die Möglichkeit weitere nicht messbare Ziele anzugeben.
Künstler:innen, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer Musik setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Antrag muss sowohl online als auch in physischer Form (postalisch, per Fax oder persönliche Abgabe) mit Originalunterschrift fristgerecht eingereicht werden.
Nachdem der Antrag online abgesendet wurde, wird eine automatisierte E-Mail verschickt, die weitere Informationen zur physischen Einreichung enthält.
Sobald der Antrag auch in physischer Form per Post, Fax oder persönliche Abgabe bei uns in der Geschäftsstelle eingegangen ist, wird dieser Eingang ebenfalls durch eine automatisierte E-Mail bestätigt.
Der Status des Antrags kann auch jederzeit im Antrags-Verwaltungsportal eingesehen werden.
Es kann vorkommen, dass die Benachrichtigungen per E-Mail im Spam-Ordner landen – dies bitte zunächst prüfen.
Weiterhin kann es ein paar Tage dauern, bis die Post bei uns eintrifft.
Sollte es mit der Frist knapp werden, bitte per Mail oder telefonisch bei der Initiative Musik nachfragen.
Bei technischen Problemen bitte nuclos@initiative-musik.de unter Angabe der Projektnummer sowie einer genauen Beschreibung des Problemfalls und Screenshots kontaktieren.
Anträge für die Internationale Tourförderung sind grundsätzlich von den Künstlern:innen oder von einem Bandmitglied selbst zu stellen. In Ausnahmefällen kann auch eine vertretungsberechtigte Person (nach Vorlage einer Vollmacht) den Antrag stellen.
Die Rolle/Funktion der Ansprechperson kann dagegen auch eine andere, nicht vertretungsberechtigte Personen übernehmen. In diesem Fall haben sich die Ansprechperson und der:die Musiker:in im Antragstool anzumelden.
Um böswilligem Verhalten vorzubeugen und unseren Server zu entlasten, sind alle Uploads in der Größe beschränkt. Aus Sachgründen sind einige Uploads zudem nach Dateityp beschränkt. Je nach Dateityp gelten i.d.R. folgende Beschränkungen
- .doc, .docx, .xls, .xlsx, .ods, .txt: 2 MB
- .pdf, .msg: 1 MB
- .jpg, .jpeg, .png, .bmp, .tiff: 6 MB
- .mp3. 8 MB
Andere Dateitypen sind nicht erlaubt.
Aufgrund der Beschränkung von Dateinamen in Microsoft Windows dürfen die Dateien außerdem die folgenden Zeichen nicht enthalten: ~ “ # % & * : < > ? / { | }.
Die Einladungen sind über Menü – Startseite unter „Meine Anfragen“ zu finden. Dort in der Spalte „Link“ auf „Öffnen“ klicken.
Bitte außerdem den Spam-Ordner überprüfen.
Wenn bereits ein Nutzerkonto bei uns besteht, bitte sicherstellen, dass die Einladungsanfrage an die primäre Emailadresse des Accounts versendet wird. Dies ist die Adresse, die unter Menü – Kontakt links unter Benutzeraccount zu finden ist. Einladungen, die an z.B. Weitere Emailadresse 1 oder 2 versendet werden, sind in der Übersicht der Einladungen nicht sichtbar. Bitte darauf achten, dass die angegebenen Emailadressen exakt übereinstimmen.
Bitte beachten, dass der Bearbeitungsmodus aktiv beendet werden muss, damit eine andere Person oder man selbst die Einladung annehmen können. Um die Einladung annehmen zu können, ist der Bearbeitungsmodus mit Klick auf „Bearbeitungsmodus beenden“ zu beenden. Anschließend sollte im Antrag ein rotes Zeichen zu sehen und der Antrag im Status „Antragserfassung Online“ sein. Wichtig: Ein Login aus dem System beendet den Bearbeitungsmodus nicht.
Es kann immer nur eine Person gleichzeitig am Antrag arbeiten, dazu zählt auch die Annahme einer Einladung.
Bitte beachten, dass Einladungen nur 24 Stunden gültig sind.
Die Person, die die Einladung versendet hat, kann den Status der Einladung entweder im entsprechenden Antrag sehen oder unter Menü – Startseite unter „Meine Anfragen“.
Die Antragsstellung ist grundsätzlich in allen Browsern möglich. Allerdings beobachten wir, dass in Edge und Safari häufiger Probleme auftreten. Wir empfehlen daher bevorzugt Chrome oder Firefox zu nutzen.
Hinweis: Wir haben zweimal in der Woche ein Wartungsfenster, in denen das Antragsportal unter Umständen nicht erreichbar ist. Diese Zeiten sind:
- Montag: 11.30 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag: 13.00 bis 14.00 Uhr
Bitte danach erneut versuchen.
Die Internationale Tourförderung wird in der Regel nach der Tour ausgezahlt, wenn der Verwendungsnachweis vorliegt und geprüft wurde.
Wurde ein Vorschuss beantragt, wird dieser zeitnah nach der Förderzusage ausgezahlt. Der Restbetrag folgt dann nach Tourende und nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern.
Leider ist eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme, also eine Nachbewilligung, grundsätzlich nicht möglich. Bei unerwarteten kostenneutralen Ausgabenverschiebungen innerhalb der Einzelansätze (Reise bzw. Promo) müssen diese im Vorfeld, also vor Umsetzung der betreffenden Maßnahme, angezeigt und von der Projektbetreuung im Einzelfall zugestimmt werden.
Nein. Die zugesagte max. Fördersumme kann nachträglich nicht erhöht werden.
Änderungen wie z.B. kurzfristige Auftrittsabsagen oder andere unvorhergesehene Abweichungen sind zwingend notwendig umgehend der Initiative Musik mitzuteilen. Änderungen können unter Umständen dazu führen, dass die zugesagte Fördersumme gekürzt oder gar komplett gestrichen wird.
Als Beleg gelten die Kontoauszüge, auf denen die Fördermittelauszahlungen im Verwendungszweck neben Angabe von Projektnummer und -name als Bundeszuwendung aufgeführt sind, in Verbindung mit der Förderzusage als Grundlage der Zahlungen.
Wenn die Förderung zugesagt wurde, besteht die Verpflichtung alle Medien, die sich auf das geförderte Projekt beziehen, mit folgenden zwei Logos in genannter Reihenfolge mit dem Förderhinweis („Gefördert von/Supported by:“) zu versehen:
– Logo der Initiative Musik
– Logo der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)
Alle projektbezogenen Medien (z.B. Ton- und Bildtonträger, Plakate, Flyer, Bücher, Filmprodukte, Einladungskarten, Internet-Auftritte, Pressemitteilungen; Presseeinladungen, Programme) sind nach Abstimmung mit dem Förderhinweis: „Gefördert von:“ und den Logos der Initiative Musik und des Bundes (i.d.R. der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien „BKM“) zu versehen.
Die Logos zur Förderung sind in der gleichen Größe zu verwenden. Das Logo der Projektträger:innen bzw. des Projektes sollte dabei deutlich hervorgehoben dargestellt werden. Die Logos zur Förderung sollten dabei jeweils maximal 5 % der sichtbaren Fläche ausmachen. Die Kernbotschaft der projektbezogenen Medien ist außerdem klar von dem Hinweis auf die Förderung abzugrenzen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Verwendung der Logos die Logo-Vorschrift der Initiative Musik (für das Logo der Initiative Musik) und der Styleguide der Bundesregierung (z.B. für das Logo der BKM) eingehalten werden. Dies betrifft auch die im Auftrag der Projektträger:innen durch Dritte hergestellte Medien. Logos und Hinweise auf Sonderprogramme, in deren Rahmen die Förderung erfolgt, sind ebenso zu veröffentlichen.
Alle dem Projekt zugehörigen Leistungen, Rechnungen und Zahlungen müssen in der möglichen Projektlaufzeit anfallen.
Der frühestmögliche Projektbeginn stellt das frühestmögliche Leistungs-, Rechnungs- und Zahlungsdatum dar, für alle Maßnahmen, die über die Förderung abgerechnet werden können. Liegt einer der drei Termine für eine Maßnahme vor diesem Datum, kann sie kein Bestandteil der Förderung sein und darf nicht im mit dem Antrag eingereichten Ausgaben- und Finanzierungsplan enthalten sein.
Der Verwendungsnachweis ist zunächst online vollständig über das Online-Portal der Initiative Musik auszufüllen. Nach Online-Einreichung ist der Verwendungsnachweis inkl. Anhänge, ausgedruckt und im Original unterschrieben (bei Bands von mind. 2 Bandmitgliedern), postalisch oder per Fax an die Initiative Musik zu senden:
Initiative Musik gGmbH
Export- und Internationale Tourförderung
Friedrichstr. 122
10117 Berlin
Faxnummer (030) 531 475 45-199
Im Verwendungsnachweis werden die Einnahmen und Ausgaben plausibel anhand eines zahlenmäßigen Nachweises (Soll-Ist-Vergleichs) beleglos dargestellt. Bewilligte Marketing- und PR-Zuschüsse müssen belegt werden. Weiterhin behält sich die Initiative Musik vor, stichprobenartig auch Nachweise bzw. Belege für die gesamte Förderung einzufordern.
Der zahlenmäßige Nachweis (Soll-Ist-Vergleich) ist nach der Vorlage der Initiative Musik zu erstellen. In diesem werden auf Basis des gültigen Finanzplans der ursprünglich bewilligten Finanzplanung die tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt. Dieser Nachweis ist sowohl in einem nativen Excel-Format als auch in unterschriebener Form vorzulegen. Die Vorlage steht für jedes Projekt im Online-Portal zum Download zur Verfügung. Der zahlenmäßige Nachweis (Soll-Ist-Vergleich) ist unter dem zweiten Registerblatt „Verwendungsnachweis“ zu finden, auszufüllen und anschließend wieder hochzuladen.
Zusätzlich ist ein Sachbericht beizulegen, der die Ergebnisse der Tour beschreibt. Durchgeführte Aktivitäten, insbesondere Presse- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen, sollen dokumentiert werden. Auch Erfahrungswerte, Konzertbilder, Auszüge des Medienechos (Scans von Presseberichten, Screenshots von Online-Berichten etc.) und Zielerreichung sind in dem Bericht auszuweisen.
Zuwendungsempfänger:innen der Internationalen Tourförderung sind ausschließlich Künstler:innen oder Bands, d.h. alle Rechnungen müssen auf die Künstler:innen ausgestellt werden. Zudem müssen alle abgerechneten Leistungen innerhalb der Projektlaufzeit erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt worden sein, damit diese zuwendungsfähig sind.
Reisekosten werden entsprechend dem Bundesreisekostengesetz veranschlagt und abgerechnet.
Für die Abrechnung der Reiseausgaben von Auslandsaufenthalten dienen die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung – ARV) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder als Grundlage.
Die entspechenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder sind in der Vorlage des Finanzierungsplans und des zahlenmäßigen Nachweises (Soll-Ist-Vergleich) bereits hinterlegt.
Es gibt keine Vorgabe für die Länge, wichtiger ist der Inhalt. Im Sachbericht sollte ausgeführt werden inwieweit das Projekt entsprechend der Planung umgesetzt wurde und wie der Erfolg der Tour insgesamt wird, es sollte:
- ein Rückblick auf die absolvierten Veranstaltungen gegeben werden,
- zu Änderungen im Projekt berichtet werden und dazu,
- in welchem Rahmen die Projektziele erreicht werden konnten.