Förderantrag Initiative Musik

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NEU: 

Spielstätten-
programmpreis

 

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NEU: Spielstättenprogrammpreis am 1. Juni 2013 gestartet

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zum Spielstättenprogrammpreis des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM).


Hier gehts direkt zum Antrag für den Spielstättenprogrammpreis.


Antragsschluss: 15. Juli 2013 - 18 Uhr. 

Übersicht

I. Fördergrundsätze

Die Initiative Musik hat ihre Fördergrundsätze auf zwei Seiten festgehalten. Sie gelten für alle Programme und ermöglichen Ihnen einen Quick-Check, ob die Initiative Musik Ihr richtiger Förderpartner sein kann.

II. Programmbeschreibung

Die Initiative Musik bietet drei Förderprogramme:

 

Alle Programme haben eine spezifische Beschreibung.

Darüber hinaus behält sich die Initiative Musik vor, eigene Projekte zu initiieren, Dialogforen einzurichten und sonstige Instrumente aufzubauen, wie sie für die Musikförderung notwendig, nützlich und wichtig sind.

III. Vertragsbedingungen

Hier sind alle Rahmenbedingungen festgehalten, die es bei einer Förderung aller Programme der Initiative Musik zu beachten gilt, wie u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Verwendung der Fördermittel, Verwendungsnachweis und Rücktritt und seine Folgen.

IV. Förderantrag

Im Förderantrag (siehe programmspezifisches Formular) nebst Anlagen beschreiben Sie Ihr Vorhaben, erläutern die Kostenstruktur und benennen uns alle wichtigen Kontaktdaten.

 


V. Fördervertrag und -bewilligung

Der Fördervertrag wird bei Bewilligung des Projektes zwischen dem Antragsteller und der Initiative Musik geschlossen. Er ruht auf den Vertragsbedingungen und dem Förderantrag.

 
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