|
Fördergrundsätze Rechtsgrundlage: |
|
Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. |
|
Art und Umfang der Förderung:
Die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH2 fördert im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung und in der Regel nicht dauerhaft. Die Förderung von mehrjährigen Projekten ist jedoch möglich. |
|
Verfahren: Die Initiative Musik fördert Projekte auf Antrag. Neben der antragsoffenen Förderung entwickelt sie auch eigene Programme, die vom Aufsichtsrat beschlossen werden. |
|
Erfolgskontrolle: Auf die Auswertung und Dokumentation der Projektergebnisse wird – auch mit Blick auf eine Evaluation – besonderer Wert gelegt. |
|
Inkrafttreten: Diese Fördergrundsätze treten am 09. Juni 2008 in Kraft. |

